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Im Kurs „Hochschulrecht – Landesrechtliche Regelungen“ werden die hochschulrechtlichen Rechtsquellen aus dem Landesrecht behandelt. Dies betrifft zuvörderst das jüngst novellierte Berliner Hochschulgesetz, an dessen Beispiel die Eigengesetzlichkeiten des Hochschulrechts anhand von gerichtlichen Entscheidungen beispielhaft besprochen werden. Dies betrifft etwa die Aufsichts- und Weisungsmöglichkeiten des Staates gegenüber der Universität, aber auch die Kompetenzverschiebungen innerhalb der Universität selbst. Überdies wird ein Überblick über die untergesetzlichen Verordnungen gegeben.
Konkret werden folgende Inhalte erörtert: • BerlHG • Hochschulverträge • Struktur- und Entwicklungsplanung • Grundordnung • Aufgaben und Funktionen der Universität • Kapazitätsverordnung • Lehrverpflichtungsverordnung • Beispielsfälle • Aktuelles • Ausblick
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