Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V.
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Die Amerikanische Faulbrut (AFB)

Die Amerikanische oder auch Bösartige Faulbrut ist eine gefährliche Erkrankung des Bienenvolkes, deren Behandlung der Tierseuchen-Gesetzgebung unterliegt. Ihr Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium namens Paenibacillus larvae (früher Bacillus larvae larvae genannt). Paenibacillus larvae befällt ausschließlich die Bienenbrut. Die Bakterien vermehren sich in der Larve, töten diese dabei ab und gehen dann in die umweltbeständige Dauerform, die als Spore bezeichnet wird, über. Aus der weißen Bienenlarve entsteht dabei eine braune, fadenziehende Masse, die Millionen von Sporen enthält. Im eingetrockneten Zustand, als sogenannter Faulbrutschorf, ist sie nur schwer aus der Zelle zu entfernen. Weitere Symptome der Amerikanischen Faulbrut sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückiges Brutnest.

Erwachsene Bienen können nicht an Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen beispielsweise in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort.

Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich, so dass mit Sporen belasteter Honig unbedenklich verzehrt werden kann. Von den Bienen jedoch ist solcher Honig fernzuhalten, da sie sich daran anstecken können. Gerade im Honig können die Sporen nämlich besonders gut überleben. (Sporenbelasteter Honig, insbesondere Importhonig aus größeren Abfüllbetrieben, ist übrigens die hauptsächliche Quelle für Neuinfektionen.)

Im Frühstadium der Infektion eines Bienenvolkes mit AFB können erkrankte Völker saniert werden. Allerdings fehlen in diesem Stadium meist die klinischen Symptome, wodurch eine frühzeitige Diagnose erschwert ist.

Im weiteren Verlauf der Krankheit treten charakteristische klinische Symptome auf, die dem Imker die Verdachtsdiagnose AFB ermöglichen. Diesen Verdacht muss der Imker laut Tierseuchengesetzgebung unverzüglich dem zuständigen Amtsveterinär melden. Werden die klinischen Symptome vom Veterinär bestätigt, gilt die Seuche als ausgebrochen.

Nach der amtlichen Feststellung des Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut ordnet die zuständige Behörde in der Regel die Tötung der seuchenkranken Völker an. Alle Gerätschaften und alle Materialien, die mit den erkrankten Bienen in Kontakt gekommen sein können, an denen sich also Sporen oder Bakterien befinden könnten, müssen nach Anweisung des Amtstierarztes entseucht oder unschädlich beseitigt werden. Der Amtstierarzt richtet um den befallenen Bienenstand herum einen Sperrbezirk von mindestens einem Kilometer Umkreis ein. Alle Bienenvölker und Bienenstände in diesem Sperrbezirk müssen unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut untersucht werden. Dies dient der Erkennung weiterer Seuchenfälle sowie der Aufdeckung sämtlicher Sporenherde. Voraussetzung für die erfolgreiche Sanierung eines Sperrbezirk ist, dass alle Sporenquellen erkannt und beseitigt werden, damit sich die Bienen nicht immer wieder neu anstecken.

In dem Sperrbezirk befindliche bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Ebenso dürfen keine Bienenvölker in den Sperrbezirk verbacht werden. Dadurch wird vor allem die Wanderung von Bienenvölkern aus dem betroffenen Gebiet heraus und ebenso ins Gebiet hinein unterbunden. Dank des neuen Faulbrutnachweisverfahrens kann der durch Wandersperren entstehende ökonomische Schaden in Grenzen gehalten werden, denn die Sanierung in Sperrbezirken kann damit nun besser überwacht und der Sperrbezirk oftmals früher aufgehoben werden.

In den letzten Jahren haben Reihenuntersuchungen (Faulbrutmonitoring), bei denen Futterkranzproben auf Faulbrutsporen untersucht wurden, geholfen, viele Infektionen zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu erkennen. So war es in den meisten Fällen möglich, den Ausbruch der Seuche zu verhindern. Die Völker konnten durch Kunstschwarmbildung saniert werden. Eine Abtötung der Völker war oftmals nicht nötig. Außerdem wurde verhindert, dass sich die Seuche unbemerkt weiter ausbreiten konnte.