Kontakt mit Biostoffen Bei einer Vielzahl von Tätigkeiten besteht eine Gefährdung der Beschäftigten durch Mikroorganismen. Neben der daraus resultierenden lnfektionsgefahr sind damit auch die Gefahren der Sensibilisierung (Auslösung von Allergien) und der Giftwirkung durch Mikroorganismen gemeint. Durch die BioStoffV werden verbindliche Regeln zum Gesundheitsschutz bei beruflichem Umgang mit Mikroorganismen festgelegt. Die BioStoffV zielt speziell auf die Gefährdung der Beschäftigten im Rahmen der von ihnen ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Der Begriff Beschäftigte/r im Sinne der BioStoffV ist inhaltlich weit gefasst und meint nicht nur das Bestehen eines regulären Arbeitsverhältnisses. Auch Studenten/innen, Praktikanten/innen, Famuli/ae werden gleichermaßen unter den Schutz der BioStoffV gestellt, unabhängig davon ob sie für ihre Tätigkeiten bezahlt werden oder nicht |
Gezielte
und nicht gezielte Tätigkeiten |
Gefährdungsbeurteilung
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