Informationen zu Biostoffen

Kontakt mit Biostoffen
Bei einer Vielzahl von Tätigkeiten besteht eine Gefährdung der Beschäftigten durch Mikroorganismen. Neben der daraus resultierenden lnfektionsgefahr sind damit auch die Gefahren der Sensibilisierung (Auslösung von Allergien) und der Giftwirkung durch Mikroorganismen gemeint. Durch die BioStoffV werden verbindliche Regeln zum Gesundheitsschutz bei beruflichem Umgang mit Mikroorganismen festgelegt.
Die BioStoffV zielt speziell auf die Gefährdung der Beschäftigten im Rahmen der von ihnen ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Der Begriff Beschäftigte/r im Sinne der BioStoffV ist inhaltlich weit gefasst und meint nicht nur das Bestehen eines regulären Arbeitsverhältnisses. Auch Studenten/innen, Praktikanten/innen, Famuli/ae werden gleichermaßen unter den Schutz der BioStoffV gestellt, unabhängig davon ob sie für ihre Tätigkeiten bezahlt werden oder nicht

Gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten
Die BioStoffV unterscheidet, ob Beschäftigte genau wissen, mit welchen Krankheitserregern sie gezielt umgehen (z.B. in einem Tuberkuloselabor) oder ob Mikroorganismen nur ganz allgemein in einem Arbeitsbereich vorkommen könnten (z.B. bei der Betreuung von Patienten in einer Notaufnahmestation könnte prinzipiell jeder Patient eine Hepatitis B oder C oder gar eine HIV-Infektion haben). Im ersten Fall spricht man von gezielter, im zweiten Fall von nicht gezielter Tätigkeit.

Gefährdungsbeurteilung
Um Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen oder zum Schutz vor Gefährdungen einhalten zu können, muss die Art der Gefährdung zunächst einmal genau geklärt werden. Deshalb wird der Arbeitgeber durch die BioStoffV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dies kann gleichzeitig mit der Beurteilung nach anderen Verordnungen (z.B. der Gentechnik-Sicherheitsverordnung) geschehen und für einen ganzen Arbeitsbereich (z.B. bestimmte Krankenhausstation oder Labor) oder für bestimmte Tätigkeiten erfolgen. Die Gefährdungsbeurteilung sollte neben der Art der Tätigkeit auch die möglichen Ubertragungswege (z.B. aerogene Übertragung, Schmierinfektion, Inokulation) sowie die Festlegung der Risikogruppe der vorkommenden Mikroorganismen beinhalten.