Arbeiten mit Biostoffen

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
Vor Aufnahme von Arbeiten mit Biostoffen hat der Arbeitgeber die folgenden Schritte durchzuühren:
  • Erstelllung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Festlegung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen
  • Erstellung einer Betriebsanweisung
  • Erstellung eines Entsorgungsplanes
  • Erstellung eines Hygieneplanes
  • Festlegung der Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen und -impfungen

Die Arbeitnehmer sind durch den Arbeitgeber über die notwendigen Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen zu belehren. Deren Einhaltung ist durch den Arbeitgeber zu überprüfen.