Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers Vor Aufnahme von Arbeiten mit Biostoffen hat der Arbeitgeber die folgenden Schritte durchzuühren:
Die Arbeitnehmer sind durch den Arbeitgeber über die notwendigen Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen zu belehren. Deren Einhaltung ist durch den Arbeitgeber zu überprüfen.
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