Leitfrage und Fazit
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Brunnenstraße

Mitte

von Kathrin Pätzold und Claudia Specht

Die gebietsspezifische Fragestellung:

Sind die im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen in diesem Gebiet durchgeführten Wohnumfeldgestaltungen an den Bedürfnissen der dort lebenden Bevölkerung ausgerichtet?

Das Fazit:

Das Wohngebiet „Brunnenstraße“ wurde grundlegend durch die Bebauung mit Mietskasernen des 19. Jahrhunderts geprägt. Die Defizitsituation an wohnungsnahen Grünanlagen, an Freiflächen und Spielplätzen lässt sich entscheidend auf die Bebauungsstruktur zurückführen. Heute erlebt diese Wohnform eine Blüte. Insbesondere jüngere Personen, die zudem gut qualifiziert und kinderlos sind, ziehen in diese Altbauten, sodass einige der Wohnumfeldeinrichtungen nicht benötigt werden. Die Unzufriedenheit der älteren, im Untersuchungsgebiet lebenden Befragten zeigt, dass nicht nur typische Mangelerscheinungen hinsichtlich Qualifikationsgrad und Haushaltsgröße auftreten, sondern auch altersspezifisch sind. Die Gegebenheiten des Wohnumfeldes scheinen ausschließlich einer vermutlich mobilen, jüngeren Bevölkerungsschicht zu entsprechen.
Um die weitere Ausformung und Vertiefung dieser in Zusammenhang mit dem Gentrificationprozess auftretenden demographischen und sozioökonomischen Segregation zu verhindern, sind die Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung unabdingbar.
Einige der Ausführungsbestimmungen, die aufgrund des Sanierungsstatutes im Gebiet implementiert werden können, wirken beispielsweise gezielt bestimmten demographischen Tendenzen entgegen. Der Ausbau von Kinderspielplätzen ist nicht unbedingt auf die Bedürfnisse der ansässigen Bevölkerung angepasst. Etwa die Hälfte der Befragten gab an, nicht von dem Zustand der Spielplätze betroffen zu sein. Dennoch ist es wichtig, auch diese Maßnahmen durchzuführen, um eine gewisse demographische Mischung in der Zukunft für das Wohnquartier zu erreichen. Zudem bewerteten die Probanden mit Kindern die Spielplatzsituation eher als unzureichend, sodass dieser Personengruppe mit den Sanierungsmaßnahmen Rechnung getragen werden kann und potentiellen Wegzugsplänen entgegen gewirkt wird. Die Ausweitung verkehrsberuhigter Zonen kann ebenfalls sehr positiv eingeschätzt werden, da sie vor allem an den Vorstellungen der älteren Bewohner orientiert ist. Gerade bei ihnen fand sich eine große Unzufriedenheit hinsichtlich der Umweltsituation und des Lärmes. Problematisch stellt sich allerdings die Frage nach Quantität und Qualität der Grünflächen dar. Insbesondere die älteren, aber auch die jüngeren Bewohner sind eher unzufrieden mit der Anzahl der Grün- und Freiflächen im Untersuchungsgebiet. Seitens der Planung der Sanierungsbeauftragten liegen jedoch keine Planungen zur Verbesserung der Grünflächensituation vor. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Rentabilitätsüberlegungen der Eigentümer von Freiflächen zu dem qua Gesetz verbotenen Abriss von Gebäuden in Erhaltungsgebieten zur Schaffung von Freiraum. Deshalb muss auf vorhandene Brach- und Freiflächen zurückgegriffen werden. Inwiefern dies in Erwägung gezogen wird und kann, lässt sich nicht beurteilen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bereits einige sehr positiv zu bewertende Maßnahmen begonnen wurden durchzuführen bzw. in Planung sind. Andererseits lassen sich auch einige Mängel in der Planung hinsichtlich einiger Wohnumfeldfunktionen identifizieren, die es von seiten der Verantwortlichen zu beheben gilt.


Herrn Preuss vom Koordinationsbüro und Frau Gehrke von S.T.E.R.N. möchten wir unseren herzlichen Dank für das informative Gespräch aussprechen.

 

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