Die
gebietsspezifische Fragestellung:
Sind die im
Rahmen der Sanierungsmaßnahmen in diesem Gebiet durchgeführten
Wohnumfeldgestaltungen an den Bedürfnissen der dort lebenden Bevölkerung
ausgerichtet?
Das
Fazit:
Das Wohngebiet „Brunnenstraße“
wurde grundlegend durch die Bebauung mit Mietskasernen des 19. Jahrhunderts
geprägt. Die Defizitsituation an wohnungsnahen Grünanlagen,
an Freiflächen und Spielplätzen lässt sich entscheidend
auf die Bebauungsstruktur zurückführen. Heute erlebt diese Wohnform
eine Blüte. Insbesondere jüngere Personen, die zudem gut qualifiziert
und kinderlos sind, ziehen in diese Altbauten, sodass einige der Wohnumfeldeinrichtungen
nicht benötigt werden. Die Unzufriedenheit der älteren, im Untersuchungsgebiet
lebenden Befragten zeigt, dass nicht nur typische Mangelerscheinungen
hinsichtlich Qualifikationsgrad und Haushaltsgröße auftreten,
sondern auch altersspezifisch sind. Die Gegebenheiten des Wohnumfeldes
scheinen ausschließlich einer vermutlich mobilen, jüngeren
Bevölkerungsschicht zu entsprechen.
Um die weitere Ausformung und Vertiefung dieser in Zusammenhang mit dem
Gentrificationprozess auftretenden demographischen und sozioökonomischen
Segregation zu verhindern, sind die Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung
unabdingbar.
Einige der Ausführungsbestimmungen, die aufgrund des Sanierungsstatutes
im Gebiet implementiert werden können, wirken beispielsweise gezielt
bestimmten demographischen Tendenzen entgegen. Der Ausbau von Kinderspielplätzen
ist nicht unbedingt auf die Bedürfnisse der ansässigen Bevölkerung
angepasst. Etwa die Hälfte der Befragten gab an, nicht von dem Zustand
der Spielplätze betroffen zu sein. Dennoch ist es wichtig, auch diese
Maßnahmen durchzuführen, um eine gewisse demographische Mischung
in der Zukunft für das Wohnquartier zu erreichen. Zudem bewerteten
die Probanden mit Kindern die Spielplatzsituation eher als unzureichend,
sodass dieser Personengruppe mit den Sanierungsmaßnahmen Rechnung
getragen werden kann und potentiellen Wegzugsplänen entgegen gewirkt
wird. Die Ausweitung verkehrsberuhigter Zonen kann ebenfalls sehr positiv
eingeschätzt werden, da sie vor allem an den Vorstellungen der älteren
Bewohner orientiert ist. Gerade bei ihnen fand sich eine große Unzufriedenheit
hinsichtlich der Umweltsituation und des Lärmes. Problematisch stellt
sich allerdings die Frage nach Quantität und Qualität der Grünflächen
dar. Insbesondere die älteren, aber auch die jüngeren Bewohner
sind eher unzufrieden mit der Anzahl der Grün- und Freiflächen
im Untersuchungsgebiet. Seitens der Planung der Sanierungsbeauftragten
liegen jedoch keine Planungen zur Verbesserung der Grünflächensituation
vor. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Rentabilitätsüberlegungen
der Eigentümer von Freiflächen zu dem qua Gesetz verbotenen
Abriss von Gebäuden in Erhaltungsgebieten zur Schaffung von Freiraum.
Deshalb muss auf vorhandene Brach- und Freiflächen zurückgegriffen
werden. Inwiefern dies in Erwägung gezogen wird und kann, lässt
sich nicht beurteilen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bereits einige sehr positiv
zu bewertende Maßnahmen begonnen wurden durchzuführen bzw.
in Planung sind. Andererseits lassen sich auch einige Mängel in der
Planung hinsichtlich einiger Wohnumfeldfunktionen identifizieren, die
es von seiten der Verantwortlichen zu beheben gilt.
Herrn Preuss vom Koordinationsbüro und Frau Gehrke von S.T.E.R.N.
möchten wir unseren herzlichen Dank für das informative Gespräch
aussprechen.
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