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Gropiusstadt

Neukölln

Auf Grund des großen Wohnungsmangels nach dem zweiten Weltkrieg und durch die Kahlschlagsanierungen verschiedener Gründerzeitviertel in den 1960er Jahren, stand bei der Schaffung neuen Wohnraums zunächst nicht die Qualität, sondern vielmehr die Quantität im Vordergrund. Es waren also eher wirtschaftliche und nicht städtebauliche Prinzipien vorherrschend in der Wohnungsbaupolitik vertreten.
Des Weiteren sind in diesem Zusammenhang zahlreiche wichtige politische Entscheidungen zu erwähnen, die bei der Entstehung einer Großwohnsiedlung unterstützend oder sogar fördernd wirkten. Erwähnt werden sollen dabei unter anderem das II. Wohnungsbauförderungsgesetz aus dem Jahre 1953, die Aufhebung des Bodenpreisstopps und das Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahre 1960. Besonders ab den 1960er Jahren kam es dann auch dazu, dass von bundespolitischer Ebene Gelder an die Länder gezahlt wurden, wenn diese bestimmte Demonstrativbauvorhaben, wie die Gropiusstadt, planten und umsetzten.

Planungen:
Obwohl die ersten Gespräche über das Siedlungsvorhaben Gropiusstadt bereits im Jahre 1955 im Bezirksamt Neukölln stattfanden, erstreckte sich der Planungsprozess dieses Bauvorhabens letztlich über ca. 20 Jahre. Im März 1959 erklärte Walter Gropius der GEHAG seine grundsätzliche Bereitschaft, an der städtebaulichen Lösung einer geplanten Großsiedlung mitzuarbeiten.
Bereits im Mai 1960 präsentierten Gropius und sein Büro `The Architects Collaborative´ (TAC) den ersten Bebauungsplan. Dieser sah parallel zur geplanten U-Bahn eine „4-bahnige Hauptverkehrsader“ sowie angrenzende Grünflächen, „aufgeweitet durch Wasserbecken, Sportanlagen und sonstigen Freiflächen“ vor (1). Im Bereich des geplanten Grüngürtels wurde an den drei U-Bahnhöfen jeweils ein Versorgungszentrum für die Bevölkerung geplant (2). Des Weiteren waren 16 000 Wohnungen mit überwiegend „dreigeschossigen Zeilen“, sowie rechteckiger und kreisförmiger Hofbebauung und lediglich einigen „8 -14–geschossigen Wohnhochhäusern beiderseits der `grünen Achse´“ geplant, „wodurch die Bandstadt als Ziel neuzeitlichen Städtebaus realisiert werden sollte“ (1). Durch die unterschiedliche Gebäudehöhe und Formenvariationen sollten unterschiedliche Räume mit „differenzierten Aufenthaltsqualitäten entstehen sowie die sozialen Kontakte innerhalb der Nachbarschaften unterstützt und gefördert werden“. Diese Nachbarschaften sollten durch ein gut ausgebautes Fußwegsystem im Grünzug vernetzt werden (3).
Dieser erste Plan musste jedoch zahlreiche Überarbeitungen erfahren und wurde nicht in seiner ursprünglichen Form umgesetzt.
Bereits vor der Grundsteinlegung am 7. November 1962 und somit vor Baubeginn wurde im Jahre 1961 ein zweiter TAC-Plan von Walter Gropius präsentiert. Dieser sah die Ersetzung der Haupterschließungsstraße durch zwei Tangentenstraßen vor. Schulen und Einkaufszentren sollten durch Fußgängerwege direkt zugänglich sein (2). Die Grünflächen sollten hauptsächlich nach Norden verlegt und die Anzahl kreisförmiger Gebäude auf drei reduziert werden. Die ca. 16 000 Wohnungen sollten zu 60% in 2 bis 3-geschossigen und etwa 40% in 8 bis 14-geschossigen Häusern errichtet werden (4).
Die Zunahme der Bebauungshöhe sowie die Art der Bebauung folgte nun „schließlich den Interessen einzelner Personen und Institutionen“ und weniger dem als Gesamtbild zu betrachtenden „Konzept der Auflockerung und Verdichtung“. Die Nachbarschaftsgröße von ursprünglich 4000 bis 6000 Einwohnern je Nachbarschaft wurde auf 10 000 bis 12 000 Wohnungen, mit einer entsprechend vergrößerten Einwohnerzahl angehoben. Jeder einzelnen Nachbarschaft musste dadurch auch eine eigene Grundschule zugeordnet werden (3).
Die bei der Fertigstellung der Gropiusstadt deutlich erkennbaren Unterschiede und Veränderungen - im Vergleich zu diesen beiden Konzeptionen – hatten mehrere Gründe. So sind zum einen eine Vielzahl von veränderten politischen Entscheidungen (Leitbildänderung), die Einbeziehung zahlreicher neuer Architekten, die Baulandknappheit im Westteil Berlins, die Interessengegensätze zwischen der GEHAG und der Senatsverwaltung und weiteren Baugesellschaften zu nennen. Des Weiteren traten immer wieder Konflikte bei den Zuständigkeitsregelungen zischen dem Senat und der Bezirksverwaltung, einem veränderten Bebauungs- und Flächennutzungsplan, sowie erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Gropius und den Berliner Stellen auf. Gropius, der mit seinem Büro in Cambridge/USA war, und sich somit zu weit vom eigentlichen Ort des Geschehens befand, bemängelte die stetig zunehmende bauliche Verdichtung (1). Besonders die starke Bevorzugung des Wohnhochhausbaus wurde von Gropius im Nachhinein immer wieder heftig kritisiert (3).
Nicht zu Letzt durch Drängen des Berliner Senats, den in Berlin knappen Baulandreserven und dem enormen Wohnungsmangel, kam es dann im Laufe der 60er Jahre jedoch immer mehr zu einer Verschiebung des Leitbildes hin zu dem Motiv „Urbanität durch Dichte“.

(1)Martin, V.; et al (Hrsg.),1987: 25 Jahre Gropiusstadt. Berlin.
(2)Bandel, H.; et al, 1974: Die Gropiusstadt – Der städtebauliche Planungs- und Entscheidungsvorgang. Berlin.
(3)Federbusch, K., 1997: Gropiusstadt- Entstehung und Entwicklung der Berliner Großwohnsiedlung. Kassel.
(4)Wörmer, M., et al, 1997 : Architekturführer Berlin. 5. Aufl, Berlin.

 

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