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Auf Grund des großen Wohnungsmangels
nach dem zweiten Weltkrieg und durch die Kahlschlagsanierungen verschiedener
Gründerzeitviertel in den 1960er Jahren, stand bei der Schaffung
neuen Wohnraums zunächst nicht die Qualität, sondern vielmehr
die Quantität im Vordergrund. Es waren also eher wirtschaftliche
und nicht städtebauliche Prinzipien vorherrschend in der Wohnungsbaupolitik
vertreten.
Des Weiteren sind in diesem Zusammenhang zahlreiche wichtige politische
Entscheidungen zu erwähnen, die bei der Entstehung einer Großwohnsiedlung
unterstützend oder sogar fördernd wirkten. Erwähnt werden
sollen dabei unter anderem das II. Wohnungsbauförderungsgesetz aus
dem Jahre 1953, die Aufhebung des Bodenpreisstopps und das Inkrafttreten
des Bundesbaugesetzes im Jahre 1960. Besonders ab den 1960er Jahren kam
es dann auch dazu, dass von bundespolitischer Ebene Gelder an die Länder
gezahlt wurden, wenn diese bestimmte Demonstrativbauvorhaben, wie die
Gropiusstadt, planten und umsetzten.
Planungen:
Obwohl die ersten Gespräche über das Siedlungsvorhaben Gropiusstadt
bereits im Jahre 1955 im Bezirksamt Neukölln stattfanden, erstreckte
sich der Planungsprozess dieses Bauvorhabens letztlich über ca. 20
Jahre. Im März 1959 erklärte Walter Gropius der GEHAG seine
grundsätzliche Bereitschaft, an der städtebaulichen Lösung
einer geplanten Großsiedlung mitzuarbeiten.
Bereits im Mai 1960 präsentierten Gropius und sein Büro `The
Architects Collaborative´ (TAC) den ersten Bebauungsplan. Dieser
sah parallel zur geplanten U-Bahn eine „4-bahnige Hauptverkehrsader“
sowie angrenzende Grünflächen, „aufgeweitet durch Wasserbecken,
Sportanlagen und sonstigen Freiflächen“ vor (1).
Im Bereich des geplanten Grüngürtels wurde an den drei U-Bahnhöfen
jeweils ein Versorgungszentrum für die Bevölkerung geplant (2).
Des Weiteren waren 16 000 Wohnungen mit überwiegend „dreigeschossigen
Zeilen“, sowie rechteckiger und kreisförmiger Hofbebauung und
lediglich einigen „8 -14–geschossigen Wohnhochhäusern
beiderseits der `grünen Achse´“ geplant, „wodurch
die Bandstadt als Ziel neuzeitlichen Städtebaus realisiert werden
sollte“ (1). Durch die unterschiedliche Gebäudehöhe
und Formenvariationen sollten unterschiedliche Räume mit „differenzierten
Aufenthaltsqualitäten entstehen sowie die sozialen Kontakte innerhalb
der Nachbarschaften unterstützt und gefördert werden“.
Diese Nachbarschaften sollten durch ein gut ausgebautes Fußwegsystem
im Grünzug vernetzt werden (3).
Dieser erste Plan musste jedoch zahlreiche Überarbeitungen erfahren
und wurde nicht in seiner ursprünglichen Form umgesetzt.
Bereits vor der Grundsteinlegung am 7. November 1962 und somit vor Baubeginn
wurde im Jahre 1961 ein zweiter TAC-Plan von Walter Gropius präsentiert.
Dieser sah die Ersetzung der Haupterschließungsstraße durch
zwei Tangentenstraßen vor. Schulen und Einkaufszentren sollten durch
Fußgängerwege direkt zugänglich sein (2).
Die Grünflächen sollten hauptsächlich nach Norden verlegt
und die Anzahl kreisförmiger Gebäude auf drei reduziert werden.
Die ca. 16 000 Wohnungen sollten zu 60% in 2 bis 3-geschossigen und etwa
40% in 8 bis 14-geschossigen Häusern errichtet werden (4).
Die Zunahme der Bebauungshöhe sowie die Art der Bebauung folgte nun
„schließlich den Interessen einzelner Personen und Institutionen“
und weniger dem als Gesamtbild zu betrachtenden „Konzept der Auflockerung
und Verdichtung“. Die Nachbarschaftsgröße von ursprünglich
4000 bis 6000 Einwohnern je Nachbarschaft wurde auf 10 000 bis 12 000
Wohnungen, mit einer entsprechend vergrößerten Einwohnerzahl
angehoben. Jeder einzelnen Nachbarschaft musste dadurch auch eine eigene
Grundschule zugeordnet werden (3).
Die bei der Fertigstellung der Gropiusstadt deutlich erkennbaren Unterschiede
und Veränderungen - im Vergleich zu diesen beiden Konzeptionen –
hatten mehrere Gründe. So sind zum einen eine Vielzahl von veränderten
politischen Entscheidungen (Leitbildänderung), die Einbeziehung zahlreicher
neuer Architekten, die Baulandknappheit im Westteil Berlins, die Interessengegensätze
zwischen der GEHAG und der Senatsverwaltung und weiteren Baugesellschaften
zu nennen. Des Weiteren traten immer wieder Konflikte bei den Zuständigkeitsregelungen
zischen dem Senat und der Bezirksverwaltung, einem veränderten Bebauungs-
und Flächennutzungsplan, sowie erhebliche Meinungsverschiedenheiten
zwischen Gropius und den Berliner Stellen auf. Gropius, der mit seinem
Büro in Cambridge/USA war, und sich somit zu weit vom eigentlichen
Ort des Geschehens befand, bemängelte die stetig zunehmende bauliche
Verdichtung (1). Besonders die starke Bevorzugung
des Wohnhochhausbaus wurde von Gropius im Nachhinein immer wieder heftig
kritisiert (3).
Nicht zu Letzt durch Drängen des Berliner Senats, den in Berlin knappen
Baulandreserven und dem enormen Wohnungsmangel, kam es dann im Laufe der
60er Jahre jedoch immer mehr zu einer Verschiebung des Leitbildes hin
zu dem Motiv „Urbanität durch Dichte“.
(1)Martin, V.; et al (Hrsg.),1987:
25 Jahre Gropiusstadt. Berlin.
(2)Bandel, H.; et al, 1974: Die Gropiusstadt – Der städtebauliche
Planungs- und Entscheidungsvorgang. Berlin.
(3)Federbusch, K., 1997: Gropiusstadt- Entstehung und Entwicklung der
Berliner Großwohnsiedlung. Kassel.
(4)Wörmer, M., et al, 1997 : Architekturführer Berlin. 5. Aufl,
Berlin.
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