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Erfolgskontrollen
Erfolgskontrollen
Nach einem halben Jahr der Zugehörigkeit zum Kolleg wird die Aufnahmeentscheidung noch einmal geprüft. Sollten die Leistungen eines/einer Promovierenden nicht den gemeinsamen Erwartungen entsprechen, kann ihm/ihr das Stipendium entzogen werden. Kriterium für eine weitere Förderung ist der erfolgreiche Fortgang des Forschungsvorhabens.
Nach jedem Forschungsjahr müssen die Stipendiat/innen einen Arbeitsbericht vorlegen. Sie müssen sich darüber hinaus aktiv an den Veranstaltungen des Kollegs, etwa durch Referate oder Literaturberichte, beteiligen. Auch sind sie gehalten, im Doktorandenkolloquium des Kollegs regelmäßig über Fragestellungen und Probleme ihrer Arbeit zu berichten. Nach zwei Jahren Förderungszeit müssen die Kollegiat/innen mindestens 100 Seiten ausformulierten Text der Dissertation vorlegen, um die Abschlussförderung zu beantragen.
Die Teilnahme am Graduiertenkolleg wird durch eine besondere Bescheinigung bestätigt. Der endgültige Leistungsnachweis ist das abgeschlossene Promotionsverfahren, das durch Aushändigung der Promotionsurkunde durch eine/n der beiden Dekan/innen vollzogen wird.


