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Informationsmanagement der Chor-Website

Die folgende Richtlinie betrifft die Frage, welche Informationen auf der Website veröffentlicht werden können. Sie wurde am 9. Februar 2000 vom Chorvorstand verabschiedet.

1. Musik, insbesondere Konzertmitschnitte:
Grundsätzlich entscheidet die musikalische Leitung, welche Stücke veröffentlicht werden.
Mitschnitte, die auf anderen Tonträgern freigegeben sind, können grundsätzlich im Netz veröffentlicht werden.
Urheberrechtlich geschützte Stücke werden nur im Netz veröffentlicht, wenn die entsprechenden Lizenzen vorliegen.

2. Artikel der Chorzeitung:
Ein Artikel, der für die Chorzeitung bestimmt ist, kann grundsätzlich im Netz veröffentlicht werden.
Ausgenommen werden Artikel, die auf ausdrücklichen Wunsch des Autors oder einer betroffenen Person zurückgehalten werden.
Im Zweifelsfall (d.h. wenn irgend jemand Zweifel anmeldet) müssen Autor oder die dargestellten Personen gefragt werden.

3a. Allgemeine Informationen z.B. Probenplan, Notenmappe, Termine für Sonderproben, Tausch- und Suchangebote etc.
Sofern niemand ausdrücklich widerspricht, werden diese Informationen veröffentlicht.

3b. Private Informationen z.B. Geburtstage, Adressen, Telefonnummern, Namen etc.
Außer auf ausdrücklichen Wunsch werden diese Informationen nicht veröffentlicht.

4. Fotos von Konzerten, Chorwochenenden, Fahrten etc.
Fotos von Einzelpersonen werden nur mit deren Zustimmung veröffentlicht.
Gruppenfotos werden nur veröffentlicht, nachdem der Chorvorstand zugestimmt hat.
Bei Gruppenfotos mit exponierten Einzelpersonen werden der Vorstand und die betroffenen Personen um Zustimmung gefragt.

Im Zweifelsfall sollte immer gefragt werden. Insbesondere neue Autoren sollten darauf aufmerksam gemacht werden, daß ihr Beitrag auch auf der Homepage veröffentlicht werden kann.


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