Studienaufenthalt in Japan


Partner-Universitäten der Humboldt-Universität
Weitere Stipendienmöglichkeiten
Empfehlungen & Gutachten im Zusammenhang mit Stipendienbewerbungen


Partner-Universitäten

1. Chûô-Universität, Tokyo

Die Chûô-Universität vergibt jährlich zwei Freiplätze. Termin für die Abgabe von Anträgen für 6 bzw. 12 Monate sind Anfang März bzw. Anfang Oktober. Aushänge am Schwarzen Brett im Juni beachten. Außerdem vermittelt die Chûô-Universität Stipendien der Association of International Education, Japan (AIEJ). Ankündigung am Schwarzen Brett (Juni).

2. Dôshisha-Universität, Kyoto

Mit der Dôshisha-Universität wird eine Vereinbarung über Studentaustausch vorbereitet.

3. Hôsei-Universität, Tokyo

Die Hôsei-Universität stellt jährlich zwei Studienfreiplätze, 6 bzw. 12 Monate, zur Verfügung und übernimmt die Vermittlung von AIEJ für 12 Monate Ankündigung am Schwarzen Brett (Juni).

4. Kônan-Universität, Kobe

Es gibt für Studenten aller Fakultäten offene Plätze an der Kônan-Universität. Anfragen sind zu richten an Frau Dr. von Richthofen (Amt für Internationales).

5. Rikkyô-Universität, Tokyo

Die Rikkyô-Universität vergibt i.d.R. jährlich zwei Stipendien an Studierende der Humboldt-Universität im Hauptstudium (je 1 Stipendium für undergraduates und postgraduates). Die Stipendiendauer beträgt 6-12 Monate sowohl für undergraduates als auch für Studierende nach Abschluß des 7. Studiensemesters. Außerdem vermittelt die Rikkyô-Universität i.d.R. im Frühjahr eines jeden Jahres ein Stipendium des Japanischen Erziehungsministeriums (Monbu Shô) für ein graduate student (Stipendiendauer 18 Monate). Ankündigung am Schwarzen Brett (Juni).

6. Ritsumeikan-Universität, Kyoto

Die Ritsumeikan-Universität vergibt jährlich zwei Stipendien an Studierende der Humboldt-Universität. Die Stipendiendauer beträgt ein Jahr. Ankündigung am Schwarzen Brett (Juni).

7. Staatliche Universität Tokyo

Mit der Staatlichen Universität Tokyo besteht ein Abkommen über Studentenaustausch.

8. Staatliche Universität Kyoto

Mit der Staatlichen Universität Kyoto wird z.Zt. ein Abkommen über Studentenaustausch vorbereitet. Aber bereits jetzt können sich Studenten aller Fakultäten der Humboldt-Universität für eine Teilnahme am "Kyoto University International Education Program" (englischsprachig) bewerben. Die Staatliche Universität Kyoto übernimmt die Vermittlung von AIEJ-Stipendien.

9. Tôkai-Universität, Tokyo

Zwischen der Humboldt-Universität und der Tôkai-Universität in Tokyo besteht ein Abkommen, wonach in jedem Jahr eine Gruppe von Studierenden des Japanzentrums für ein Jahr als Gaststudenten an die Tôkai-Universität gehen, um dort ihre Sprachkenntnisse zu entwickeln. Die Tôkai-Universität hat eigens für Studierende der Humboldt-Universität einen Intensivkurs entwickelt, der unmittelbar an das Programm des Japanzentrums anknüpft. Z.Zt. beläuft sich die Gesamtzahl der jährlichen Stipendien auf 8. Eine Bewerbung ist im Dezember jeden Jahres möglich.

10. Waseda-Universität

Es gibt für Studenten aller Fakultäten offene Plätze an der Waseda-Universität.

Anfragen sind zu richten an Frau Dr. Greiner-Petter bzw. Amt für Internationales, Frau Dr. von Richthofen (E-Mail), Tel.: 2093 2443.
Siehe auch die das Studium in Asien betreffende Seite des Amtes fuer Internationale Angelegenheiten der HU: Link


Weitere Stipendienmöglichkeiten

Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes

Links zu stipendienvergebenden Institutionen auf der Seite der Raccoon Association! Förderprogramme der Japan Foundation

Noch mehr Grants and Fellowships nicht nur für einen Studienaufenthalt in Japan

Im übrigen ist es auch möglich, für ein Studium im Ausland eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) in Anspruch zu nehmen. Informationen dazu finden Sie unter: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/384.php.


Empfehlungen & Gutachten
im Zusammenhang mit Stipendienbewerbungen

Gutachten / Empfehlungsschreiben für den DAAD oder ausländische Unversitäten werden von Mitarbeiter/inne/n des Japanzentrums auf der Grundlage Ihrer Bewerbungsunterlagen verfaßt. Voraussetzung eines Gutachtens ist für Studierende die Teilnahme an wenigstens einer leistungsscheinpflichtigen Lehrveranstaltung des Gutachters in den zurückliegenden 4 Semestern.

Der Bitte um ein Gutachten sollen beiliegen

----- tabellarischer Lebenslauf

----- Leistungsscheine Japanologie und anderer Studienfächer (Kopien)

----- Kopie einer japanologischen Hausarbeit

----- sofern Zwischenprüfungen abgelegt wurden, die Zeugnisse von HF und NF (Kopien)

----- Beschreibung des Studienvorhabens auf max. 2 Seiten (Deutsch und Englisch)

----- falls vorhanden: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Japanese Proficiency Test

----- Name und Anschrift des Stipendiengebers

----- weitere für wichtig gehaltene Hinweise

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