III.2.2 Die Vertreibungen der Juden aus Frankreich (1287–1306) und England (1290). Kulturbereiche zwischen Kontinuität und Umbrüchen

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III.2.3 Kulturelle Identität zwischen Recht und Politik

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ISBN 978-3-05-004373-9
Akademie Verlag

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Nahmen Juden und Christen des hohen und späten Mittelalters Krisen unterschiedlich wahr? Entwickelten beide gesellschaftlichen Gruppen Erklärungen und Narrative bezüglich bestimmter Ereignisse, die in wesentlichen Punkten voneinander abwichen? Lassen sich im Rahmen des Zusammenlebens von Juden und Christen des 13. Jahrhunderts Kulturbereiche identifizieren, die als Handlungsräume fassbar werden, in denen sich anfänglicher Konsens zwischen beiden Gruppen in einen ausgeprägten Dissens verwandelte? Zur Untersuchung der gebotenen Fragestellungen bieten sich die Vertreibungen der Juden aus England und Frankreich an der Wende zum 14. Jahrhundert in besonderem Maße an. So repräsentiert die schrittweise Vertreibung der Juden aus beiden Ländern nicht nur den Höhepunkt des zu einem krisenhaften Verhältnis veränderten Miteinanders von Juden und Christen, sondern auch dessen Ende. Damit die zu erwartenden, unterschiedlichen Perspektiven – ob nun innerjüdisch oder von ‚außen‘ angelegt, nicht-jüdisch/christlich – fassbar werden, werden zunächst die hebräischen und lateinischen Quellen nicht in einer Gesamtschau, sondern getrennt untersucht. In den meisten Fällen lassen sich zwei unterschiedliche Narrative erkennen, die zuweilen eine völlig divergente Einschätzung von Ereignissen, aber auch vom allgemeinen Verhältnis zwischen Christen und Juden in den verschiedenen Lebensbereichen nahelegen. In diesen Bereichen, hier als ‚Kulturbereiche‘ bezeichnet, fanden Annäherungs-, aber auch Abgrenzungsprozesse statt. So konnte von Christen und Juden im Westen Europas gerade in den Kulturbereichen Recht, Wirtschaft, Herrschaft und Religion eine Nähe zueinander wahrgenommen werden, aber auch das Zerbrechen eines funktionierenden Verhältnisses und Miteinanders. Dennoch mussten Juden und Christen nicht unbedingt dieselben Kulturräume als Orte gelingenden oder nicht gelingenden Miteinanders bezeichnen. Die Einschätzungen konnten hier mitunter konträr ausfallen.

Überblick über die Vertreibungen der Juden aus den Königreichen England und Frankreich

Seit den 1280er Jahren bis 1306 erlebten die Königreiche England und Frankreich umfassende Vertreibungen der jüdischen Bevölkerung.[149] Schon zuvor war es in diesen Gebieten zu Ausweisungen gekommen, so etwa 1182 in den französischen Kronlanden durch Philipp II. Augustus (1180–1223) oder 1239 in der Bretagne durch Herzog Johann I. (1221–1286).[150] Doch blieben dies regional und zeitlich begrenzte Ereignisse, die nur eine geringe Zahl von Juden betrafen und keinen exemplarischen Charakter hatten, andere Herrschaftsträger also nicht beeinflussten. Ein Umschwung zeigte sich in dem Vertreibungsversuch, den König Ludwig IX. von Frankreich (1226–1270) vom Sechsten Kreuzzug aus im Jahre 1254 anordnete. In der Begründung finden sich die Argumente, die später im genannten Zeitraum immer wieder auftauchen: Der Kampf gegen den Wucher und die Beleidigung des christlichen Glaubens durch die Juden. Die jüdische Zinsleihe hatten auch schon andere Herrscher, vor allem Ludwig VIII. von Frankreich, bekämpfen wollen, eine Vertreibung der Juden war aber bislang nicht angedroht worden.[151] Das Vorhaben der Vertreibung von 1254 wurde nicht durchgeführt und hatte daher auch keine unmittelbaren Konsequenzen für die Juden. Doch kann bereits die Intention Ludwigs IX., der in seiner Zeit als vorbildlicher christlicher König galt und bereits zwanzig Jahre nach seinem Tod heilig gesprochen wurde, als wegweisend für andere Herrscher angesehen werden.[152]

Die Kette der Vertreibungen, die schließlich ganz England und Frankreich umfassten, begann 1287 in der Gascogne, die zu dieser Zeit vom englischen König beherrscht wurde. Die meisten Juden zogen nach Navarra, ins Languedoc und Poitou. Erstmalig erhielt mit Edward I. ein König eine finanzielle Zuwendung von Adeligen und Klerus für eine Ausweisung.[153] Im Jahre 1289 vertrieb Karl II. von Anjou (1254–1309) alle Juden aus seinen Grafschaften Maine und Anjou. In seiner ausführlichen Begründung erklärte er die Vertreibung der Juden mit deren gottlosem Wucher, ihren Beleidigungen des christlichen Glaubens und dem sexuellen Verkehr von jüdischen Männern mit christlichen Frauen. Um seine Redlichkeit zu unterstreichen, ließ er, ähnlich wie Ludwig IX. dies beabsichtigt hatte, alle christlichen Geldleiher vertreiben. Auch er erhielt eine Abgabe von Klerus und Adel für die Vertreibung.[154] In England waren die Juden schon seit dem Regierungsantritt Edwards I. mit feindlichen Maßnahmen konfrontiert. Aufgrund der sich in jener Zeit verstärkenden Kritik am Wucher verbot König Edward I. den englischen Juden im Jahre 1275 die Zinsleihe, in der die Juden primär tätig waren. Dieses ‚Statutum de Judeismo‘ forderte von den Juden, auf den Wucher zu verzichten und sich stattdessen anderen Berufen, etwa dem Handel oder dem Handwerk, zuzuwenden.[155]

In den Jahren 1278/1279 kam es zu einem weiteren Einschnitt im Leben der englischen Juden: Sie wurden zusammen mit einigen Christen der Münzbeschneidung beschuldigt. Der Prozess gegen die Juden fand großes Aufsehen auch bei Juden in anderen Ländern, wie wir später noch sehen werden. Es wurden vier Christen und 267 Juden verurteilt und hingerichtet.[156] Kurz vor der Ausweisung im Jahr 1287 forderte König Edward zum letzten Mal eine Sondersteuer von 12 000 Pfund Sterling von den Juden und ließ zur Durchsetzung seiner Forderungen Massenverhaftungen durchführen. Die finanziellen Kräfte der Juden waren aber so erschöpft, dass sie lediglich 4 023 Pfund aufbringen konnten. 1290 kam es schließlich zur Vertreibung der Juden aus England. Edward I. bezog sich in seinem Vertreibungsedikt direkt auf das ‚Statutum de Judeismo‘, das den Juden 1275 die Geldleihe gegen Zinsen verboten hatte, von den Juden jedoch nicht beachtet worden sei.[157] Verschiedene Chronikeinträge zu den Vertreibungen von 1290, die sehr unterschiedliche Begründungen anführen, zeigen, dass man in England den Rechtfertigungen Edwards I. nicht vorbehaltlos glaubte.[158]

Als Folge der Vertreibungen aus der Gascogne, Maine und Anjou zogen jüdische Flüchtlinge in großer Zahl in die Grafschaft Poitou. Im Jahre 1291 baten die örtlichen Gemeinden Philipp IV. darum, diese Juden ausweisen zu dürfen.[159] König Philipp IV. gestattete ihre Ausweisung, war er doch selbst im gleichen Jahr mit den aus England in die französische Krondomäne geflohenen Juden so verfahren.[160] Nach Intervention durch reiche Juden nahm er das Edikt jedoch zurück, sodass nur wenige Juden aus einigen Orten vertrieben wurden.[161] Aus der Grafschaft Nevers wurden die Juden 1294 ausgewiesen.[162] Die meisten dieser Juden zogen nach Paris.[163]

Die Pariser Judengemeinde hatte sich ebenso wie etwa die von Carcassonne oder Toulouse in den letzten Jahren enorm vergrößert. Einige wenige Städte mussten nun die Juden aufnehmen, die vorher über ganz Frankreich verteilt gewesen waren. Problematisch war auch, dass es sich nicht um wohlhabende, sondern um verarmte Juden handelte, die ihren Besitz bei den Vertreibungen verloren hatten. Für die Herrscher, also nun insbesondere Philipp IV., waren sie von geringem Wert, weshalb dieser auch 1291 zunächst nur die englischen Juden und die Juden aus der Gascogne vertreiben ließ.[164] Schließlich kam es 1306 auch in dem vom französischen König beherrschten Gebiet zum Ende der jüdischen Siedlung. Philipp IV. nutzte mit der Vertreibung die Möglichkeit, sich als christlicher König zu profilieren und gleichzeitig an enorme Geldwerte und Immobilien zu gelngen.[165]

Die Vertreibungen der Juden Englands und Frankreichs aus nicht-jüdischer Sicht
England

Die Quellen für die Judenvertreibungen aus England differieren stark in ihren Aussagen. Das wichtigste und aufschlussreichste Zeugnis ist das offizielle Vertreibungsedikt König Edwards I. Die Argumentation des Königs ist im Kulturbereich Recht zu verorten: Die Juden hätten ein Gesetz gebrochen, als Konsequenz müssten sie das Land verlassen. Tatsächlich ist die Wucherdiskussion in erster Linie religiös aufzufassen, mit großen Konsequenzen für andere Kulturbereiche wie Wirtschaft und Herrschaft.[166] Im Vertreibungsedikt erinnert der König daran, dass den Juden im Jahre 1275 die Zinsleihe verboten worden war, und stellt fest, dass sie eine Alternative gefunden hätten, um das Verbot zu umgehen und weiterhin Geld gegen Zinsen an Christen zu verleihen. Daher beschloss der König nun, zur Ehre Christi alle Juden aus seinem Königreich zu vertreiben. Die ausstehenden Schulden sollten, natürlich ohne Zinsen, an den König zurückgezahlt werden. Ebenso beanspruchte Edward die zurückgelassenen Immobilien als sein Eigentum.[167] In der Quelle wird allerdings auf die Motive, den Wucher zu verbieten, nicht eingegangen.

Die Annalen von Waverley erwähnen die offiziellen Begründungen Edwards mit keinem Wort. Dort heißt es vielmehr, die Juden, die schon seit Generationen sicher in verschiedenen Städten und Burgen gewohnt hätten, seien nun durch einen Beschluss König Edwards vertrieben worden, der von der Königinmutter Eleonore veranlasst worden sei.[168] In dem kurz gehaltenen Eintrag der Annalen von Waverley erscheint die Königinmutter also als Auslöser der Vertreibung; diese sei auf ihr Betreiben wegen persönlicher Animositäten gegen die Juden durchgeführt worden.

Wesentlich ausführlicher berichten die in den 1290er Jahren im Augustinerkloster von Dunstable verfassten Annalen über die Vertreibung.[169] Erster Grund seien die wiederholten, nicht näher charakterisierten Beleidigungen, die die Juden gegenüber dem christlichen Glauben begangen hätten. Weiter wird erwähnt, dass viele Juden, denen der König sicheres Geleit zugestanden habe, auf ihrer Reise Gewalttaten zum Opfer gefallen seien. Die Täter dieser Übergriffe seien gehängt worden.[170] Alle Schichten der Bevölkerung, so die Annalen, waren über die Vertreibung erfreut; die Barone und die Kirche dankten dem König mit umfangreichen Geldzahlungen.

Zwei Gründe werden in den Annalen von Dunstable genannt: zum einen nicht näher ausgeführte „Blasphemien“ der Juden, was auf Probleme im religiösen Bereich hinweist; zum anderen die Geldzahlungen der Barone und des Klerus. Die Annalen berichten zwar, diese seien nachträglich als eine Art „spontaner Ausdruck der Freude“ erfolgt, doch darf man wohl annehmen, dass sie schon vor der Vertreibung vereinbart wurden und als ‚Motivationshilfe‘ für die Entscheidung des Königs zu verstehen sind. Hier ist zu fragen, welches Interesse die Barone und der Klerus an der Ausweisung der Juden hatten. Wiederum sind religiöse und wirtschaftliche Gründe denkbar. Für den Klerus könnte noch der Konversionsskandal um Robert von Reading nachgewirkt haben. Dieser Dominikanermönch war 1275 zum jüdischen Glauben übergetreten und hatte so die herrschenden Anfeindungen[171] noch verstärkt.[172] Der Adel hingegen könnte sowohl ein Interesse an Ländereien, die den Juden als Pfänder überlassen worden waren und nun wieder frei wurden, gehabt, als auch potenzielle jüdische Konkurrenten im Handel gefürchtet haben.[173] Daneben überrascht die eingeschobene Geschichte von Überfällen, denen einige Juden bei der Ausreise zum Opfer fielen. Anscheinend wurden die Juden jedenfalls von diesem christlichen Chronisten nicht als rechtlos angesehen, daher die Betonung, dass die Übeltäter gehängt wurden. Die Juden zu vertreiben war eine Sache, aber rechtlos wurden sie nicht. Sie standen offenbar noch unter dem Schutz englischer Gesetze. Dies verweist indirekt wieder auf das Vertreibungsedikt Edwards I.: Auch dort wird primär rechtlich argumentiert, sodass der Eindruck entsteht, dass sich auch der König an einem rechtlichen Rahmen orientieren wollte.

In der Reimchronik Pierre de Langtofts steht die Vertreibung der Juden in einem weiteren, allgemeinen Kontext. Langtoft, ein Augustinermönch aus Yorkshire, berichtet zu 1289, wie Edward nach vier Jahren Aufenthalt in der Gascogne wieder nach England zurückkehrte und das Land in schlechtem Zustand vorfand. Es kam zu Untersuchungen und Prozessen, nach deren Ende unter anderem der Oberste Richter Thomas de Weyland ins Exil nach Frankreich gehen musste und seine Mittäter in den Tower geworfen wurden oder eine Geldstrafe zahlen mussten.[174] Die Vertreibung der Juden erscheint bei Langtoft in diesem Kontext. Der König hörte sich die Beschwerden der Barone und des Adels an, beriet sich mit dem Parlament, stellte Untersuchungen an und fasste daraufhin den Entschluss, die Juden auszuweisen. Dafür erhielt er von „Klerikern und Laien“ eine festgesetzte Summe als Hilfe.[175] Die Juden, so Langtoft, gingen in die französischen Kronlande und in die Picardie, alle ihre Hinterlassenschaften, also die Schuldscheine und Immobilien, behielt der König für sich.[176]

Diese Quelle bietet die meisten Informationen über die Vertreibungen. Sie werden als Teil eines umfassenden Reformprozesses dargestellt, der stattfand, als Edward nach vier Jahren Aufenthalt in der Gascogne – wo er, wie schon berichtet, 1287 die dortigen Juden vertrieben hatte – nach England zurückkehrte. Was den Juden vorgeworfen wurde, wird nicht genannt, aber der Bericht kommt der offiziellen Begründung Edwards am nächsten. Die Geldzahlungen für die Vertreibung als Ausgleich für den König, die schon in den Annalen von Dunstable genannt wurden, werden hier nun konkretisiert: Sie waren Teil der Abmachung zwischen Adel, Klerus und König und wurden vorher ausgehandelt. Die Vertreibung ist in diesem Kontext als politische Aktion dargestellt, die in den Bericht über eine allgemeine Reformierung des Landes eingebettet ist.

Was lässt sich aus den Chronikberichten schließen? Erstens ist deutlich, dass viele verschiedene Gerüchte über die Juden, das Königshaus und die Ursachen für die Vertreibung kursierten. Den Gründen, die im Erlass des Königs aufgeführt wurden, glaubte man anscheinend nicht vorbehaltlos. Dies könnte die sehr unterschiedlichen Chronikberichte erklären. Auch wurden die Juden nicht als rechtlos betrachtet. Mehrmals wird erwähnt, dass der König ihnen sicheres Geleit versprach, einmal wird berichtet, wie einige englische Christen wegen Piraterie gehängt wurden. Schließlich fällt auf, dass die Münzfälschung zehn Jahre zuvor offenbar in der christlichen Perspektive im Zusammenhang mit der Ausweisung keinerlei Rolle gespielt hat.

Frankreich

Die Gründe für die Vertreibung der Juden aus Frankreich 1306 durch König Philipp IV. sind mittels zeitgenössischer Überlieferung nicht ohne Weiteres in Erfahrung zu bringen. Weder ist das Vertreibungsmandat überliefert, noch nennen die Chronisten, die über das Ereignis berichten, Gründe für die Ausweisung. Offensichtlich gab es in der chronikalischen Überlieferung ein geringes Interesse daran, die Motive Philipps IV. zu hinterfragen. Die zentrale Quelle für die Wahrnehmung und Motivation der Vertreibung entstand nicht im französischen Gebiet, sondern im fernen Ostmitteleuropa. In der von Ottokar von der Steiermark dort bis 1321 geschriebenen ‚Österreichischen Reimchronik‘ wird beschrieben, dass Albrecht I. von Habsburg einen Anspruch auf die französischen Juden erhoben habe. Dieser wurde, so Ottokar, von Beratern Philipps IV. geprüft und für rechtmäßig erklärt, woraufhin der französische König voller Zorn die Juden, die ihm nun keinerlei Vorteile mehr bringen konnten, aus seinem Königreich vertrieb.[177]

Diese einzige Quelle, die etwas über die Beweggründe Philipps IV. aussagen kann, wurde als Geschichte der Österreichischen Lande verfasst und stellt die Macht Albrechts I. gegenüber dem französischen König als unverhältnismäßig groß dar. Es scheint undenkbar, dass es tatsächlich Verhandlungen zwischen den beiden Herrschern um die französischen Juden gegeben hat. Die Chronik ist aber trotzdem interessant für die Fragestellung, zeigt sie doch, dass ein Ereignis wie die Vertreibung der Juden aus Frankreich auch in weit entfernten Gebieten wahrgenommen wurde. Weitere Nachrichten finden sich in der von verschiedenen Autoren bis 1324 verfassten Vita des Papstes Clemens V. (1305–1314). Dort heißt es beispielsweise, dass die Juden, die sich nicht taufen ließen, das Land verlassen mussten, wobei viele auf der Reise starben. Die Besitztümer der Juden wurden vom König beschlagnahmt.[178] Offensichtlich wurden am Tag der Ausweisung diverse Juden gefangen genommen, so wird es zumindest in der Vita Clemens’ V. von Bernard Gui[179] sowie in der Fortsetzung der Chronik Wilhelms von Nangis[180] berichtet. Über Beweggründe des Königs, die Juden auszuweisen, wird hier jedoch nichts gesagt.

Resümee und Ausblick

Die genannten Chronisten liefern eine Fülle von Hinweisen auf Kulturbereiche, deren Kompatibilität zwischen Juden und Christen nicht mehr gewährleistet war und die im Zusammenspiel für die Ausweisung der Juden verantwortlich sein können. In England und Frankreich herrschte in Bezug auf religiöse Fragen eine gespannte Atmosphäre zwischen Juden und Christen. Intellektuell-theologisch zeigt sich diese primär an der Wucher- und der Talmuddiskussion. Daneben waren die Juden immer häufiger mit Ritualmord- und Hostienschändungsvorwürfen konfrontiert oder wurden aus nicht näher genannten Gründen Opfer von Gewalttaten. Im Falle Englands berichtet die fortgeführte Chronik des Florence von Worcester für 1264, dass Barone mit den Londoner Bürgern die Juden beraubten und einige umbrachten.[181] Im Jahre 1272 schenkte der König den Brüdern der Poenitentia die Londoner Synagoge.[182] Zu 1279 berichtet die Chronik, dass einige Juden in der Nähe von Northampton ein christliches Kind gekreuzigt hätten.[183]

Schon erwähnt wurde der Konversionsfall des Robert von Reading von 1275. Ähnlich stellte sich die Situation in Frankreich dar: In der Champagne, in Troyes, wurden beispielsweise dreizehn Juden im Jahre 1288 wegen Mordvorwürfen hingerichtet.[184] 1290 wurde in Paris ein Hostienschändungsprozess geführt, der mit dem Tod des Angeklagten endete.[185] Dieser religiöse Diskurs wirkte sich auch auf den Herrschaftsbereich aus. Edward I. soll als junger Mann tief beeindruckt von der Ritualmordaffäre um Hugo von Lincoln im Jahre 1255 gewesen sein, in deren Zusammenhang neunzehn Juden hingerichtet worden waren.[186] Daneben konnten sich die Herrscher nicht dem Wucherdiskurs entziehen, der sie als Mitschuldige am sündhaften Wucher markierte, da sie einen Nutzen aus dem jüdischen Geldgeschäft zogen. Gerade Philipp IV., der eine machtbewusste Politik auch gegenüber dem Papst verfolgte, hatte sich an seinem Großvater Ludwig IX. und dessen ‚vorbildhafter‘ Politik in Bezug auf den Umgang mit den Juden und dem Wucher zu messen. Im wirtschaftlichen Zusammenleben änderten sich ebenfalls die Prämissen für den Umgang zwischen Juden und Christen.

Das ‚Statutum de Judeismo‘, markiert einen Wendepunkt im Wirtschaftsleben Englands. Es ist unklar, inwieweit sich die Juden in von christlichen ‚Monopolen‘ dominierten Berufen etablieren konnten.[187] Mit der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Juden, die durch das ‚Statutum de Judeismo‘ geschaffen wurde, kann möglicherweise der Münzbeschneidungsskandal von 1279 erklärt werden, in dem 267 Juden und einige Christen verurteilt und hingerichtet wurden.[188] Daneben führten sie, will man dem Vertreibungsedikt Edwards I. Glauben schenken, ihre Geldleihgeschäfte mit Zinsnahme im Verborgenen weiter. Die Klagen der Barone und des Klerus, die in einigen Chroniken erwähnt werden, könnten sich auf diese illegalen Tätigkeiten beziehen. Offensichtlich ist es das Hauptargument Edwards in seinem Vertreibungsedikt. Es ist deutlich geworden, dass nicht nur einer dieser Aspekte ausschlaggebend für die Ausweisungen der Juden war. Vielmehr spielten viele Faktoren zusammen, in mehreren Kulturbereichen war das Miteinander gestört, was schließlich zur Vertreibung der Juden führte. Zudem zeigte sich auch, wie eng verwoben und kaum voneinander trennbar sich die Kulturbereiche – in diesem Fall Recht, Wirtschaft, Herrschaft und Religion – darstellen.

Die Vertreibung der Juden in den hebräischen Quellen
England

Die Vielschichtigkeit der nicht-jüdischen Überlieferung zur Vertreibung der Juden aus England ließe zunächst eine ebenso reiche Tradition in den hebräischen Quellen erwarten. Allerdings ist das Gegenteil der Fall. Die bekannte Überlieferung kennt keinen zeitgenössischen hebräischen Eintrag zur Vertreibung der Juden, weder in einer hebräischen Chronik, noch in direkten, hebräisch verfassten Selbstzeugnissen englischer Juden. Dennoch sind aus dem weiteren Umfeld, genauer gesagt aus Deutschland und Südfrankreich, zeitnahe Reaktionen auf die Geschehnisse in England überliefert, die zumindest einige Hinweise zur Einschätzung der Ereignisse und ihrer Ursachen im innerjüdischen Kontext liefern können. Zunächst ist aus einem ‚Responsum‘ des Meir ben Baruch von Rothenburg (gest. 1293) eine diesbezügliche Äußerung überliefert. Dort heißt es:

„Was die Münzbeschneider betrifft (…), so hacke ihnen wegen ihrer Vergehen die Hand ab (…). Wieviel Blut wurde wegen der Münzenbeschneider vergossen. Sie waren es, die unsere Brüder, die Bewohner von Frankreich und der Insel [England] ins Verderben stürzten.“[189]

Allerdings bleibt eine Datierung dieses Ausspruches schwierig. Meir hat zur Zeit der Ausweisung der Juden aus England noch gelebt. Die Form der Überlieferung gibt jedoch keinen Hinweis, der darauf schließen lässt, dass das ‚Responsum‘ zur Zeit verfasst wurde, als sich Meir nach 1286 bis zu seinem Tode bereits in Gefangenschaft aufhielt. Letzteres hätte zumindest wahrscheinlich werden lassen, dass Meir sich auf die Ausweisung der Juden bezog. So kann der Ausdruck „ins Verderben stürzen“ auch lediglich den eigentlichen Prozess zum Münzbeschneidungsvorwurf 1279 und die Folgen meinen – die Hinrichtung von etwas weniger als 300 Juden.[190] Allerdings weist die Äußerung Meirs, die Münzbeschneider hätten das Elend der Juden in Frankreich und England heraufbeschworen, wiederum in eine andere Richtung. Der große Prozess fand in England, nicht in Frankreich statt. Erste Vertreibungen von Juden ereigneten sich jedoch zunächst auf dem französischen Festland (Gasgogne, 1287),[191] nicht in England. Es spricht somit Vieles dafür, dass Meir gerade auf jene Vertreibung anzuspielen scheint und in diesem Zusammenhang den Münzbeschneidungsvorwurf als Auslöser für die Verfolgungen der Juden in England und Frankreich ansah. Die Vertreibung der Juden im Jahre 1306 aus den direkt dem französischen König unterstellten Territorien konnte Meir nicht gemeint haben. Zu dieser Zeit war Meir ben Baruch schon dreizehn Jahre nicht mehr am Leben.

Ein in den Quellen eindeutiger zu fassender Hinweis zur innerjüdischen Einschätzung der Ereignisse ist uns im Rahmen eines Vorfalls innerhalb einer südfranzösisch-provenzalischen Gemeinde überliefert. In der Stadt Manosque hatten nach 1290 innerhalb der jüdischen Gemeinde vertriebene Juden aus England Aufnahme gefunden. Allerdings blieben die englischen Juden als eigene Gruppe auch während der nächsten 50 Jahre wahrnehmbar, was sich offenbar auch in innerjüdischen ‚landsmannschaftlichen‘ Spannungen niederschlug. So kam es im Jahre 1338 zwischen dem ‚einheimischen‘ Juden Aronetus und dem ‚zugezogenen‘ Juden Creysonus von Chartres zu heftigen Auseinandersetzungen, bei denen Aronetus dem Creysonus zurief: „Ihr anderen wart die Engländer, die ihr Land verlassen mussten, weil ihr die Münzen beschnitten habt.“[192] Selbstredend wollte der ehemalige Flüchtling diese Behauptung nicht auf sich sitzen lassen und strebte den Prozess an. Allerdings macht diese Auseinandersetzung auch klar, dass die Verquickung des Münzbeschneidungsprozesses mit der Tatsache der Vertreibung im innerjüdischen Kontext keine unübliche Argumentation gewesen sein wird.

Hatte sich bereits im 14. Jahrhundert dieses Erklärungsmuster als Begründung der Vertreibung im innerjüdischen Gedächtnis durchgesetzt? Zumindest sollte diese Begründung auch in den hebräischen Chroniken des frühen 16. Jahrhunderts eine entscheidende Rolle einnehmen. Folgende Darstellungen sind durch sefardische Chronisten des 16. Jahrhunderts bekannt: Im ‚Shevet Yehudah‘[193] des Shlomo Ibn Verga[194] (Erstdruck 1550), einer hebräischen Chronik, die die jüdische Geschichte als eine Kette von Leiden beschreibt, werden die Ereignisse in England in folgenden Erzählrahmen eingeordnet. Nach kurzer Einführung in die englischen Verhältnisse wird eine geforderte Bekehrung zum Christentum erwähnt, die aus den Quellen des 13. Jahrhunderts nicht verifiziert werden kann. Nach der Zurückweisung dieses Bekehrungsversuchs wird den Juden vorgeworfen, dass sie Münzen beschnitten hätten. Dieser wirtschaftliche Betrug führte schließlich durch den Einfluss der Dominikaner zur Ausweisung der Juden.[195] Zwei Abschnitte später wird von einer Bekehrung zum Judentum eines englischen Dominikaners berichtet, was zweifellos die Geschichte des im 13. Jahrhundert zum Judentum übergetretenen Robert von Reading wiedergibt. Dem Chronisten scheint diese Episode Anlass genug zu sein, eine Reihe von Anfeindungen auch vonseiten der Königin anzuführen, die in ihrer Summe schließlich zur Vertreibung der Juden aus dem englischen Königreich führten.[196] In der Chronik des Yosef ha-Kohen[197] ‚Emeq ha-Bachah‘[198] aus dem Jahre 1558, finden wir dasselbe Material in veränderter Weise angeordnet. Ein Vertreter des Predigerordens verliebt sich in ein jüdisches Mädchen, tritt zum Judentum über und heiratet es. Um von der Schande des Glaubensabfalls ihres ehemaligen Mitbruders abzulenken, beschuldigen die Dominikaner daraufhin die Juden vor dem König, die Münzen zu beschneiden.[199] Auch in anderen Werken jüdischer Chronistik aus dem 16. Jahrhundert findet die Episode des zum Judentum konvertierenden Dominikaners Erwähnung.[200]

Obwohl die Chroniken des 16. Jahrhunderts als Belege für das Geschehen des 13. Jahrhunderts nicht herangezogen werden können, so repräsentieren sie dennoch eine Tendenz der innerjüdischen Wahrnehmung, die sich bereits im 13. wie im 14. Jahrhundert ankündigte. Hatte noch die christliche Überlieferungstradition als Grund für die Vertreibungen vor allem die theologische Komponente der Auseinandersetzung betont, aber auch die Intervention anderer Herrschaftsträger angeführt, so bildete sich unter den Juden ein völlig anderes Erklärungsmuster heraus. In den jüdischen Traditionssträngen wurde die theologische Argumentation nicht rezipiert. Dies gilt vor allem für das große Feld des Wuchervorwurfs, der im Ausweisungsedikt 1290 zum Hauptargument werden sollte. Innerhalb der hebräischen Überlieferung mussten die Ursachen der Vertreibung konkreter fassbar gemacht werden. Zwei Narrative boten sich an, die der jüdischen Traditionsbildung schlüssig erschienen. Hierzu gehört der historisch gesicherte Prozess zum Münzbeschneidungsvorwurf, der in zeitnahen Dokumenten als gerechtfertigt,[201] in den Traditionen des 16. Jahrhunderts als Verleumdung angesehen wurde.[202] Demgegenüber scheint dieser Prozess für die Begründung der Ausweisung vonseiten der christlichen Herrschaftsträger keine explizite Rolle gespielt zu haben. Die Einbeziehung der Geschehnisse um den zum Judentum konvertierten Dominikaner nimmt vor allem in den späten jüdischen Traditionen einen großen Stellenwert ein, ohne dass sie innerhalb des christlichen Kontextes für die Begründung der Vertreibung irgendeine Rolle gespielt hätten. So bleiben Christen wie Juden sich nur in der Tatsache einig, dass ihr Verhältnis zueinander immer größeren Erschütterungen unterworfen war. Die Ursachen dieser Zerwürfnisse konnten dabei durchaus unterschiedlichen Kontexten zugeordnet werden.

Frankreich

Auch die Vertreibung der französischen Juden hat in der hebräischen Überlieferung nur wenig Spuren hinterlassen.[203] Kein Text ist bekannt, der sich ausschließlich auf die Ereignisse der Vertreibung beziehen würde. Wie im englischen Fall zeugen nur verstreute Bemerkungen im Werk einzelner jüdischer Gelehrter für eine Resonanz innerhalb der jüdischen Gemeinschaft. Einer dieser Belege ist aus der Hand des Abba Mari ben Moshe von Lunel überliefert, einem Gelehrten, der um 1300 vor allem in den polemischen Auseinandersetzungen um die Rezeption der Schriften des Maimonides und der Frage nach dem Stellenwert philosophischer Studien in Erscheinung getreten war.[204] In einem Brief[205] schreibt er:

„Im Jahre 5066 [1306] der Zählung, dies ist das Jahr, welches die Sünde hervorgebracht hat[206], verbreitete sich die Verfolgung [Gezerah] des Königs von Frankreich [Tzarfat] über alle Juden in allen Landen seines Königreiches aus, sie aus ihren Häusern zu holen und ihnen all ihren Besitz abzunehmen. Alle sollten an einem bestimmten Tag festgesetzt werden, jung und alt, Frauen und Kinder, und diese sollte am Freitag, am zehnten des Monats Aw [22. Juli 1306], geschehen und man vertrieb sie aus dem Land. Die Juden, die in der Stadt Montpellier lebten, wurden im Jahre 5067 im Monat Marcheshwan vertrieben [10. Okt. – 7. Nov. 1306]. Einige von ihnen begaben sich in die Stadt Perpignan, da sie sich des Sieges des Königs von Mallorca sicher waren, dass er ihnen aus der Hand des Königs den Aufenthalt und die Versorgung gewähren würde. Wieder andere zogen weiter in die Provence. (…) Und ich, nachdem ich mich in die Provence ins Exil begeben hatte, in die Stadt Arles, fuhr von dort fort und begab mich von dort in ein zweites Exil, in die Stadt Perpignan. Ich kam dort an am ersten des Monats Shwat, dem vierten Monat unseres Exils [5. Jan. 1307].“[207]

Abba Mari beschreibt als Zeitzeuge den politischen Kontext der Vertreibung der Juden im Süden des französischen Königreiches. Seine Darstellung bleibt an sein eigenes Schicksal gebunden. Die Ausweisung der Juden umfasst auch das Languedoc, das ebenfalls Teil direkt dem französischen König Philipp des Schönen unterstand. Die Vertriebenen wandten sich nun benachbarten, nichtfranzösischen Herrschaften zu, der Provence, die damals noch ein Teil des römisch-deutschen Reiches war, sowie den Besitzungen des Königs von Mallorca, zu denen Perpignan und teilweise auch Montpellier zählten.[208] Zunächst hatte der König von Mallorca die Vertreibung der Juden aus Montpellier in Opposition zum französischen König abgelehnt.[209] Die Juden hofften, wie Abba Mari betont, dass dieser Widerstand von Dauer sein könnte, sie wurden jedoch enttäuscht. Im Februar 1309 willigte nach langen Verhandlungen auch der mallorquinische König in die Vertreibung der Juden ein.[210] In Territorien, in denen er uneingeschränkt seine Herrschaft ausüben konnte, wie etwa in Perpignan, war den Juden der Aufenthalt weiterhin erlaubt, sodass die Juden der Stadt Montpellier dorthin, wie auch in die Provence, weiterzogen. Abba Mari beschreibt die lokalen politischen Zusammenhänge der Vertreibungen der am Mittelmeer gelegenen Territorien. Er hebt dabei den Einfluss des französischen Königs auf Herrschaftsträger außerhalb seines Königreiches hervor, nennt jedoch keinen Grund, der das Verhalten des französischen Königs erklären würde. Warum die französischen Juden ihr Stammland verlassen mussten, wird nicht diskutiert.

Ein weiterer Autor des frühen 14. Jahrhunderts, Estori ha-Parchi[211], beschreibt in seinem Werk ‚Kaftor wa-Ferach‘ kurz die am eigenen Leib erfahrene Vertreibung der Juden aus dem Süden des französischen Königreichs:

„Auch erinnere ich mich an das Datum der Zerstörung des kleinen Heiligtums, nämlich die Zerstörung der Lehrhäuser und Synagogen in Tzarfat [Nordfrankreich] und teilweise auch in der Prowentzah [Südfrankreich, hier Languedoc][212]. Ich floh vom Schlachtfeld (…) im Jahre 5066 und zwar am 10. Aw [22. Juli 1306].“[213]

Estori ha-Parchi, der sich schließlich im Jahre 1313 im Lande Israel niederliess, nennt keine Begründung der Ereignisse. Die Bezeichnung der Vertreibung als „Zerstörung des kleinen Heiligtums“ macht dem Leser deutlich, welche Bedeutung den französischen Gelehrtenzentren vom Autor beigemessen wurde, die in dieser Rückschau als unwiederbringlich verloren betrachtet wurden. Eine weitere zeitnahe Notiz zur Vertreibung der französischen Juden lässt sich im Torah-Kommentar des Gelehrten R. Lewi ben Gershom (Ralbag) (1288–1344) finden. Der Gelehrte, der seinen nicht-jüdischen Zeitgenossen auch unter der Bezeichnung „Maestre Leo de Bagnol“ oder auch „Magister Leo Hebraeus“ bekannt war,[214] schreibt zum Wochenabschnitt Bechukotei (Lev 26,3–27,34):

„Und wenn es in der Schrift heißt: ‚Ihr geht unter den Völkern zugrunde und das Land eurer Feinde frisst euch auf‘ [Lev 26,38], bezog sich dies auf die großen Nöte unseres Volkes, in denen viele umgekommen sind, eingeschlossen das Hinschlachten einiger in den heiligen Gemeinden und die Vertreibung der Juden aus dem Lande Tzarfat. Doppelt so viele starben an Hunger und Pestilenz wie beim Auszug aus Ägypten.“[215]

Interessanterweise erwähnt Lewi ben Gershom als erster Autor Todesopfer, die innerhalb der jüdischen Gemeinschaft als Folge der Vertreibung zu beklagen waren. Fast ein Jahrhundert später, wohl in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, beschreibt der in Spanien, wohl in Tortosa, lebende Mattityahu ha-Yizhari, ein Nachkomme einer aus Südfrankreich stammenden Familie,[216] die Vertreibung der Juden mit folgenden Worten:

„Es sprach Mattityahu, Sohn des Moshe, Sohn des Weisen Mattiyahu ha-Yizhari, sein Andenken sei zu Segen: Viele Nöte haben uns ereilt, seit wir aus dem verheißenen Land vertrieben wurden, (…) tausende und zehntausende Juden hatten sich in Tzarfat niedergelassen, (…) und meine Vorfahren siedelten in der Stadt Narbonne, einer großen Stadt Gottes, (…) bis Verfehlungen zur Vertreibung führten. Einige starben als Märtyrer, andere wurden über die ganze Erde zerstreut und das ganze Land Tzarfat lag entblößt da.“[217]

Auch bei Lewi ben Gershom steht die Zerstörung der großen jüdischen Zentren im Vordergrund. Ein Grund für deren Untergang wird nicht erörtert. Ein ähnliches Bild findet sich bei einem weiteren jüdischen Gelehrten aus dem Beginn des 14. Jahrhunderts. In seinem um das Jahr 1321 abgeschlossenen Werk ‚Even Bochan‘ bemerkt der in Arles geborene, jüdische Philosoph Kalonymos ben Kalonymos (geb. 1286)[218]:

„Als der Herrscher von der Stimmung erfasst wurde, mein Volk ins Exil zu führen vor siebzehn Jahren, (…) überwand er sie in seinem Grimm und vertrieb sie mit starker Hand aus seinem Land (…), überführte sie in Städte, nackt und mittellos, die in ihren Palästen viele Schätze von Gold besaßen (…), um die Altehrwürdigen ihrer Generation und ihre Prinzen zu vernichten und auszulöschen.“[219]

Die Erwähnung der Enteignung der Juden durch die französische Krone verweist auf den tatsächlichen Verlauf der Ausweisung und auf ihre fiskalischen Motive.[220] Die auch vom Autor betonten finanziellen Interessen des Herrschers werden jedoch nicht diskutiert. Überhaupt bleiben die wenigen weiteren zeitgenössischen Bemerkungen zur Vertreibung sehr skizzenhaft und auch eng mit der Biografie ihrer Verfasser verknüpft. So schreibt R. Menachem ha-Meiri (Vidal Salamon Mayr) (geb. 1249), der wenige Jahre nach der Vertreibung verstarb,[221] in seiner Einleitung zur Auslegung des Traktates Avot:

„als Gott mich vom meinem Vaterhaus fortbrachte (…), machte er meine Söhne zu Flüchtlingen und meine Töchter führte er in Gefangenschaft.“[222]

Die letzten bekannten Bemerkungen zur Vertreibung aus der Generation der Zeitzeugen stammen aus der Feder des Dichters und Philosophen Jedajah ben Abraham ha-Penini[223], der in den Städten Béziers, Montpellier und Perpignan lebte und um 1325 verstarb. In einem Brief an den katalanischen Gelehrten Shlomo Ibn Adret betonte der Autor, wie sehr doch die Juden der Provence „ihre Türen weit für die Exilierten“ geöffnet hätten und viel dazu beigetragen hätten, die Flüchtlinge aufzunehmen.[224] Auch in einem Gedicht schloss der Autor Anspielungen zur Vertreibung der französischen Juden mit ein.[225]

Hebräische Zeugnisse zur Ausweisung aus dem Norden des französischen Herrschaftsgebietes konnten bisher nicht nachgewiesen werden. Die hier aufgeführten hebräischen Quellen zur Vertreibung der Juden aus den Herrschaftsgebieten des französischen Königs stammen ausschließlich von Personen, die durch die Zerstörung der jüdischen Zentren im südlichen Frankreich betroffen waren. Diese Überlieferungen wurden schließlich von der hebräischen Chronistik des 16. Jahrhunderts aufgenommen und in ihre als Zyklen von Leiden und Verfolgung gestalteten Werken eingearbeitet. Itzchaq Abarbanel (gest. vor 1550) scheint dabei der entscheidende Protagonist bei der Schöpfung eines die Vertreibung von 1306 beschreibenden jüdischen Narratives gewesen zu sein, auch wenn er sich nach seinen eigenen Angaben lediglich auf Itzchak Profiat Duran, genannt Efodi, einen jüdisch-katalanischen Autor des späten 14. Jahrhunderts bezog. So schreibt Abarbanel:

„Im Jahre 5066 (1306) der Zählung war die Vertreibung aus Tzarfat. König Philipp war ein grausamer und verfluchter Feind, der alle Juden aus seinem Königreich vertrieb, all ihren Besitz enteignete und sie mittellos des Landes verwies. Es gab dort viele große Gemeinden, doppelt so viele (Juden), wie aus Ägypten auszogen (…). Und es war eine Zeit der großen Not für Israel (…), es war im Monat Aw [13. Juli 1306 – 11. Aug. 1306] und es war eine allumfassende Vertreibung. (…) all dies findet sich in der Schrift ‚Sichron ha-Shmadot‘, die von allen Zerstörungen berichtet, die sich seit der Zerstörung des Tempels in Israel ereignet haben, aufgeschrieben und redigiert von Efodi.“[226]

Der Autor weiß zu berichten, unter welchem König und in welchem Monat und Jahr die Vertreibung stattfand. Auf die Mittellosigkeit der jüdischen Flüchtlinge wird explizit hingewiesen, die auf die Ausplünderung durch den König zurückgeführt wird. Auch eine Vorstellung von der Zahl der Exilierten spiegelt sich im Text wider.

Shlomo Ibn Verga übernimmt den Text fast wörtlich für seine Chronik ‚Shevet Yehudah‘ und erweitert ihn lediglich um die nicht belegbare Geschichte der Konversion der Gemeinde von Toulouse.[227] Ihm folgen Samuel Usque[228] und Yosef ha-Kohen[229]. So bieten die Erzähltraditionen des 16. Jahrhunderts lediglich ein Gerüst von Fakten, die den Handlungsablauf der Vertreibung mit wenigen Worten beschreiben. Eine Begründung der Vertreibung wird nicht genannt. So entspricht die Erzählarmut des Textes zur Vertreibung aus Frankreich innerhalb der hebräischen Chronistik des 16. Jahrhunderts der allgemeinen Quellenarmut der hebräischen Überlieferungstradition zu diesem Ereignis.

Beziehung der Juden zum Herrscher

Anhand herrschaftlicher Bindungen der Juden soll im Folgenden verdeutlicht werden, wie ein ehemals funktionierendes Miteinander zerbrach und in der Vertreibung endete. Dazu werden die Herrschaftsstrukturen mit ihren Veränderungen zwischen dem König bzw. anderen christlichen Herrschaftsträgern und den Juden in England und Frankreich analysiert.

In England siedelten sich im Zuge der normannischen Eroberungen nach 1066 die ersten aus Frankreich stammenden Juden an.[230] Seit dieser Zeit wurden sie in Dokumenten häufig als „Juden des Königs“[231] bezeichnet. Diesen exklusiven Anspruch konnte der König bis zur Vertreibung durchsetzen, auch wenn es vereinzelt andere Herrschaftsträger gab, die Macht über Juden erlangten.[232] Die Juden waren dem König direkt unterstellt, sie mussten ihm jede Geldforderung erfüllen; im Gegenzug durften sie nach ihrem Gesetz leben und ihren Wohnsitz frei wählen.[233] Ein Privileg Richards I. von 1190 erwähnt außerdem das Recht der Juden auf Landbesitz und zollfreien Handel mit Wein.[234] Belastend für das Leben der Juden von England war das hohe Maß an Verwaltung, das die englischen Könige geschaffen hatten, um die Steuern effizient eintreiben zu können. Anlässlich der Krönung Richards I. im Jahre 1189 war es, ausgehend von London, zu Massakern an Juden in ganz England gekommen. Da die königliche Verwaltung nicht nachvollziehen konnte, welche Schuldscheine durch die Verfolgung vernichtet worden waren, wurde als Reaktion 1194 ein Archivsystem (archae) eingeführt, das von nun an alle Geldgeschäfte sowie alle Juden mit ihrer Finanzkraft verzeichnete.[235]

Unter Heinrich III. (1216–1272) änderte sich der rechtliche Status der Juden. Im Jahr 1253 erließ der König ein Mandat, das den Juden unter anderem verbot, neue Synagogen zu errichten, christliche Bedienstete oder sexuelle Kontakte mit Christen zu haben und Kirchen zu betreten. Wichtigster Punkt war jedoch, dass Juden nun ihren Wohnort nicht mehr frei wählen, sondern nur noch dort leben durften, wo bereits Juden ansässig waren.[236] Viele der hier formulierten Mandate waren im Vierten Laterankonzil von 1215 als verbindliche Verbote für die Juden in der christlichen Welt festgelegt worden und fanden nun ihre Umsetzung. Daneben stieg die Besteuerung seit den 1240er Jahren stetig an, wodurch die Finanzkraft der Juden bereits deutlich geschwächt wurde.[237] Im Falle Edwards I. zeigte sich schließlich, dass die starke Bindung der Juden an den König, die den Juden in früheren Jahren zunächst Unabhängigkeit und Wohlstand gebracht hatte, nun ihren Ruin und schließlich ihre Vertreibung bewirkte. Der König hatte bei Maßnahmen, die die Juden betrafen, kaum Widerspruch zu befürchten – zu eindeutig war seine Machtstellung gegenüber den Juden definiert.

In Frankreich unterstanden die Juden dem Herrn ihres jeweiligen Gebiets, der König von Frankreich herrschte also nur in der Krondomäne über die Juden des Königreiches.[238] Die Juden waren an ihr angestammtes Territorium gebunden und durften dieses nur mit der Erlaubnis ihres Landesherrn verlassen. Dieses Prinzip reicht bis in die Zeit von Philipp II. Augustus (1180–1223) zurück und wurde seit der Wiederzulassung der Juden in der Krondomäne 1198 in verschiedenen Vereinbarungen mit anderen französischen Territorialherren vertraglich fixiert.[239] Schon bei der Wiederzulassung der Juden in der Krondomäne kam es zu Irritationen, da Philipp II. die 1182 vertriebenen Juden nach wie vor als ‚seine Juden‘ ansah, diese Auffassung aber beispielsweise von Graf Theobald III. von Champagne nicht geteilt wurde. Er fürchtete Steuerausfälle und war der Meinung, dass Juden, die sich 1182 in der Champagne niedergelassen hatten, nicht mehr die Juden des Königs seien.[240] Auch andere Landesherren weigerten sich, dem Wegzug ihrer Juden in die Krondomäne zuzustimmen.[241]

Erste Schritte eines bürokratischen Umgangs mit den Geldgeschäften der Juden hatte 1198 Philipp II. Augustus vorgenommen, möglicherweise beeinflusst durch die archae, die in England 1194 unter König Richard I. eingerichtet worden waren, um die Geldgeschäfte und die Finanzkraft der Juden zu dokumentieren. In jedem Ort der Krondomäne gab es spezielle Beamte, die die Kreditverträge der Juden siegelten und so kontrollierten, wem die Juden welche Beträge an Geld liehen.[242] Auch den Juden konnte dieses Verfahren als Sicherheit für ihre Geschäfte dienen. Ludwig VIII. (1223–1226) griff zum ersten Mal in die Geldgeschäfte der Juden im französischen Gebiet ein. 1223 erließ der König zusammen mit diversen Landesherren ein Statut, in dem festgelegt wurde, dass die Rückzahlung aller Schulden bei Juden an insgesamt neun Terminen an die königliche bzw. landesherrliche Schatzkammer erfolgen sollte. Die Praxis des Siegelns von Urkunden über Darlehensvergaben wurde abgeschafft. Erneut wurde festgehalten, dass keiner der Herrscher Juden eines anderen Herrschers bei sich aufnehmen dürfe; der Graf der Champagne weigerte sich allerdings, die Erklärung zu unterschrieben.[243]

Bereits die ersten Jahre der Regierungszeit Ludwigs IX. (1226–1270) brachten für die Juden weitere Beschwerlichkeiten und erste direkte Aktionen gegen den Wucher. Im Jahr 1227 kam es zu einer erneuten Aneignung der ausstehenden Schulden bei Juden. 1228 erging ein Mandat, in dem Ludwig IX. befahl, bei künftigen Geldgeschäften auf Zinsen zu verzichten. Außerdem erklärte der König bei Geldgeschäften, die seit der Schuldentilgung ein Jahr zuvor geschlossen wurden, alle Zinsen für ungültig.[244] Auch die generelle Rechtsstellung der Juden wurde schon früh in der Regierungszeit Ludwigs IX. definiert, wobei es bei der alten Regelung blieb: Im Statut von Melun hielten der König und die Landesherren daran fest, dass die Juden tamquam proprii servi an das jeweilige Territorium gebunden waren. Christliche Schuldner wurden dazu aufgerufen, ihre Schulden bei Juden zu bezahlen, nicht aber die Zinsen.[245]

Die 1240er Jahre waren in Frankreich geprägt vom Pariser Talmudprozess, in dem der Talmud als ketzerische Schrift verurteilt und danach öffentlich verbrannt wurde.[246] Dies führte unter anderem zu einer verstärkten Auswanderung jüdischer Eliten aus Nordfrankreich.[247] Insgesamt änderte sich der rechtliche Status unter Ludwig IX. nicht, aber früher als die Herrscher in England nahm Ludwig IX., der 1290 heilig gesprochen wurde, den Kampf gegen den Wucher auf.

Einige Aktionen König Philipps IV. (1285–1314) während seiner ersten Regierungsjahre in Bezug auf die Juden müssen vor dem Hintergrund der Vertreibungen gesehen werden, die sich in Regionen außerhalb der Krondomäne ereigneten, so beispielsweise die Ausweisung der jüdischen Flüchtlinge durch Philipp IV. im Jahre 1291.[248] Jedoch ist eine konsequente Linie den Juden gegenüber nicht zu erkennen: 1285 erneuerte er beispielsweise ein Privileg zum Schutz von Synagogen und Friedhöfen, zugleich bestätigte er die Pflicht der Juden, ein spezielles Abzeichen an ihrer Kleidung zu tragen.[249] Beides sind Zeichen dafür, dass der König zu dieser Zeit nicht daran dachte, die Juden auszuweisen, sondern das Leben der Juden rechtlich zu definieren. Vorrangiges Ziel Philipps IV. war es zunächst, seine Oberherrschaft über die Juden im Süden zu sichern, wo diese nicht von allen Baronen anerkannt wurde. Die Herrschaft in der Champagne hatte er sich durch Heirat bereits gesichert. Dort, in Troyes, wurde 1288 eine Mordanklage erhoben, in deren Folge dreizehn Juden hingerichtet wurden, während der König ihre Besitztümer einzog.[250] Größeren Einfluss auf den König scheint die Hostienschändungsbeschuldigung 1290 in Paris gehabt zu haben. Philipp IV. warnte die Juden vor weiteren Hostienschändungen und spendete ein Haus neben der Kirche, die zum Gedenken an den Fall errichtet worden war.[251] Wie sein Großvater Ludwig IX. setzte Philipp IV. den Kampf gegen den Wucher fort, verbot ihn 1299 und 1303, wurden auch das Verbot des Neubaus von Synagogen sowie des Talmuds erneuert.[252] In einer konzentrierten und länger vorbereiteten Aktion ließ Philipp IV. dann die Juden (oder jedenfalls die Familienvorstände) vermutlich am 22. Juli 1306 festsetzen. Dies diente dazu, eine genaue Aufstellung der Judengüter vorzunehmen und sich die ausstehenden Schuldscheine zu sichern. Gleichzeitig bedeutete es das Ende der jüdischen Siedlung in Frankreich bis zu ihrer Wiederzulassung unter Ludwig X. im Jahr 1315.

Sowohl bei der Vertreibung aus England als auch der aus Frankreich zeigt sich die Gefahr, die die Abhängigkeit der Juden vom Herrscher barg. Vor allem in England hatte die privilegierte Position für Wohlstand und ein großes Maß an innerer Autonomie, etwa in der Rechtsprechung oder in Bezug auf die Freizügigkeit, gesorgt.[253] Sie schützte die Juden jedoch nicht immer vor Gewaltakten wie den seit der Mitte des 12. Jahrhunderts immer wieder vorkommenden Ritualmordvorwürfen. In Frankreich verschlechterten sich ihre Lebensumstände mit der Ausbreitung der Krondomäne. War es 1182 noch ein geringes Problem für die Juden, eine neue Heimat zu finden und von anderen französischen Landesherren wohlwollend aufgenommen zu werden, war dies 1306 nicht mehr möglich. Die Herrscher nahmen die theologischen Diskurse über den Wucher oder den Talmud auf und wurden des Weiteren beeinflusst durch antijüdische Blut- und Hostienschändungsvorwürfe. Auch wirtschaftliche Überlegungen haben eine Rolle gespielt, ebenso mag es eine Dynamik gegeben haben, angestoßen durch die weiteren Vertreibungen in dieser Umbruchszeit, in der sich jeder Herrscher damit profilieren wollte und konnte, die Juden zu vertreiben.

Die allgemeine Verurteilung des Wuchers

Obwohl gerade in der hebräischen Chronistik des 16. Jahrhunderts verstärkt die finanziellen Interessen vor allem des französischen Königs als Motiv der Vertreibung hervorgehoben wurden, folgte die zeitnahe Argumentation einer innerjüdischen Perspektive anderen Erklärungsmustern. So gilt es zumindest im Falle der Vertreibung aus England festzuhalten, dass sich unter den Juden die Vorstellung verbreitete, das Fehlverhalten einzelner Juden hätte die Ausweisung von 1290 wie auch andere Vertreibungen mitverursacht. Doch lässt sich im Wuchervorwurf gegenüber den Juden – dem durchgängigen Argument der Vertreibungen im 13. Jahrhundert – nicht etwa eine vordergründig falsche Praxis des Geldverleihs als auslösendes Moment vermuten, wie dies gelegentlich auch von christlicher Seite von den Zeitgenossen vertreten wurde.[254] Vielmehr begann sich seit dem 12. Jahrhundert unter christlichen Gelehrten und weltlichen Herrschern ein theologisches Verständnis des Wuchers durchzusetzen, das der wirtschaftlichen Tätigkeit der Geldleihe auch in den Händen der Juden keine geduldeten Nischen zuzuweisen bereit war.[255] Wucher wurde nun nicht mehr als Sünde gegen den Nächsten aus mangelndem Mitgefühl betrachtet und als turpe lucrum („schändlicher Profit“) definiert, sondern als Sünde gegen die iustitia.[256] Gemäß dieser Vorstellung waren alle Wuchergewinne Diebesgut und mussten zurückgegeben werden. Viel schwerer wog die Feststellung, dass sich die nicht-jüdischen Herrschaftsträger durch ihre Besteuerung der Juden an deren Gewinn beteiligten und sich darum der gleichen Sünden schuldig machten.[257] Somit wurde auf demselben Wege dem fürstlichen oder königlichen Judenschutz die Legitimation entzogen.

Die völlige Unterbindung des jüdischen Geldhandels schien darum für die meisten nicht-jüdischen Herrschaftsträger der einzig richtige Weg, wie dies bereits die im Namen König Ludwigs IX. verkündete ordenance von Melun 1230 forderte.[258] Als letzte Konsequenz blieb die Ausweisung der Juden aus immer mehr Herrschaften des französischen Königreiches und schließlich der Kronlande.

Das Zerbrechen des Miteinanders von Juden und Christen innerhalb des französischen Königreiches sowie die schrittweise Auflösung bzw. Zerschlagung des jahrhundertealten jüdischen Siedlungsnetzes muss auf die jüdischen Gemeinschaften der benachbarten Regionen, so z. B. in den Rheinlanden, verstörend und beängstigend gewirkt haben. Der dieser Vertreibung zugrunde liegende theologische Diskurs zu Geldhandel und Wucher und die daraus resultierenden Folgen für die eigene jüdische Existenz scheinen jedoch nur einen geringen Einfluss auf die Wahrnehmung ihrer eigenen Situation gehabt zu haben. Im Zuge der Vertreibung der französischen Juden im Sommer und Herbst 1306 waren jüdische Flüchtlinge in die deutschen Rheinlande gelangt.[259] Wohl wenige Monate später trafen in Worms die Delegierten des dortigen Gemeindebezirkes, die Vertreter der Wormser Gemeinde und der sie umgebenden jüdischen Niederlassungen auf einer Versammlung zusammen. Auf diesem jüdischen ‚Landtag‘ sollte eine Rechtssatzung, eine Takkanah, verabschiedet werden, die die Praxis der jüdischen Geldleihe im Einzugsgebiet der Gemeinde Worms sowie das Verhalten gegenüber hoch verschuldeten Kunden neu regelte:[260]

„In der Zusammenkunft der Häupter des Volkes im ‚Land Worms‘ im Jahr 67 des sechsten Jahrtausends [10. Sept. 1306 – 28. Aug. 1307], weil sich wegen unserer großen Verfehlungen die Nöte der Söhne unseres Volkes vermehrten, durchforschten wir unsere Taten und fanden, dass seit einiger Zeit ein Schwert die Seele der Elenden und Reinen auffraß, weil sie Vermögen vermehrt hatten durch Zins und Zinseszins von den Fürsten der Nichtjuden. Diese schuldeten ein Riesenvermögen den Familienvorständen. Sie schmiedeten Ränke, sich auf die Juden zu stürzen und sie zu überfallen, um sich von ihren Schulden zu befreien. Wir haben beschlossen, dass man keine Erhöhung hinzufügen darf und jedem Mann und jeder Frau nicht gestattet werden soll, irgend einem Nichtjuden, einem einzelnen Schuldner, mehr als 100 Pfund Hallisch zu leihen. Und wenn der Zeitpunkt der Schuldrückzahlung gekommen ist, soll es nicht mehr gestattet sein, die Zinsschuld der Schuldsumme zuzuschlagen, sondern man soll aus der Hand des Schuldners die ganze Schuld einziehen. Und wenn man nicht die ganze Schuld von ihm einziehen kann, soll man sich nicht hindern lassen, wenigstens den Zins einzuziehen. Nur soll man den Schuldner nicht mit List übervorteilen. Und wenn es nicht gelingt, irgend etwas einzuziehen, dann soll man dies dem Rat seiner Gemeinde mitteilen und nach deren Geheiß soll man handeln. Was das Schuldgeschäft der fürstlichen Schuldner betrifft, deren Schulden sich schon vermehrt haben und die niemand mehr begleichen kann: Die Gläubiger sollen sich hüten, sie mit hohen Zinsen zu belasten, denn es sind Komplotte zu befürchten, was Gott verhüten möge. Schon einige Personen haben sich zusammengeschlossen und dies gerade nicht bei den Fürsten, sondern bei den Klerikern und den Bürgern.“[261]

Offenkundig standen den Delegierten die befürchteten Konsequenzen der Geldleihe deutlich vor Augen. Wohl ebenso eingeschüchtert durch die in Frankreich vollzogene Vertreibung der Juden, wurden vonseiten der Juden eigene Verfehlungen, aber auch ungünstige Machtkonstellationen beobachtet, die im Falle der französischen Juden zu deren Untergang geführt hatten. Die Beziehungen von Juden und Christen steckten auch in den Rheinlanden in den eingangs genannten Bereichen von Wirtschaft, Herrschaft und Religion in einer tieferen Krise. Die auf der Versammlung von Worms beschlossenen Gegenmaßnahmen blieben auf die jüdischen Teilnehmer beschränkt: Zurückhaltung gegenüber den christlichen Kunden, Demut gegenüber Gott und das Flehen um sein Erbarmen, was mit guten Werken unterstützt werden soll. Eine direkte Verhandlung mit den christlichen Herrschaftsträgern war nicht mehr vorgesehen. Das gegenseitige Vertrauen zwischen Juden und Christen war verschwunden in einer Zeit, in der nicht mehr Koexistenz, sondern vor allem vonseiten der Juden die Sorge um die eigene Zukunft das Handeln bestimmte.

Zusammenfassung

Die Vertreibung der Juden aus England hatte innerhalb des jüdischen Kontextes noch zu Ansätzen der Selbstreflexion geführt, die einen konkreten Zusammenhang zwischen dem Verhalten von Vertretern der jüdischen Seite und den politischen Entscheidungen der nicht-jüdischen Herrschaftsträger gegenüber der eigenen Gruppe erkennen mochten. Dennoch wähnte man sich weiterhin in einem rechtlich völlig abgesicherten Verhältnis zur christlichen Umwelt. Man war sich eines besonderen Status’ innerhalb der christlichen Mehrheitsgesellschaft bewusst, der in den Augen der Juden in keiner Weise gefährdet schien. Noch in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts definierte Meir ben Baruch (gest. 1293) die Stellung der Juden im Reich als die „eines freien Landbewohners, der sein Land, nicht aber seine persönliche Freiheit verloren hat“. [262] Er sei darum „nicht wie die Nichtjuden den Fürsten unterworfen“ und zu Steuerzahlungen verpflichtet. Diese Konstruktionen erinnern stark an die noch im 12. Jahrhundert in Frankreich vertretenen Rechtsauffassungen eines Itzchaq ben Shmuel von Dampierre (gest. um 1185)[263], der die Freiheit der Juden im Vergleich zu den Nichtjuden hervorhebt, ihre völlige Bewegungsfreiheit im Gegensatz zu an die Scholle gebundenen Nichtjuden betont und die Juden ebenfalls aus der Rechtspraxis herausnimmt, die dem nicht-jüdischen Herrschaftsträger gestattet, bei Abwanderung von Personen deren beweglichen Besitz einzuziehen.[264] Nach jüdischer Auffassung folgten die Interaktionen zwischen Juden und Christen Regeln, die von beiden Seiten anerkannt waren. Dass sich dies Regelwerk jedoch zuungunsten der Juden verändert haben mochte, dass die eigene Bewegungsfreiheit inzwischen mehr und mehr eingeschränkt wurde, dass sich die besondere Steuergesetzgebung seit den Äußerungen des Itzchaq von Dampierre deutlich verändert hatte und damit das Verhältnis zur christlichen Umwelt nun erheblichen Umwälzungen unterworfen war, wurde, wie die Äußerung Meirs nahelegt, weder reflektiert, noch einigermaßen registriert.

Das Verhalten der französischen Juden angesichts ihrer Vertreibung ist darum keinesfalls verwunderlich. In den wenigen jüdischen Selbstzeugnissen zur Vertreibung der französischen Juden finden sich keine Spuren, die auf einen Prozess der Selbstreflexion schließen lassen. Die Frage der Motivation zur Vertreibung der Juden wird, soweit dies die Quellen erkennen lassen, nicht diskutiert. Der offenkundige theologische Diskurs zur Unrechtmäßigkeit des auf Zinsen geleisteten Geldverleihs, dem die jüdische Gemeinschaft im französischen Königreich letztlich zum Opfer fiel, wird nirgendwo rezipiert. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass sich den französischen Juden die Gefährlichkeit der Diskussion um den Wucher zu keinem Zeitpunkt erschloss. Auch in den konstruierten Narrativen der folgenden Generationen steht die für den einzelnen Juden folgenreiche finanzielle Ausplünderung durch die französische Krone im Vordergrund. Allerdings zeigt die Quelle aus dem rheinischen Kontext, dass zumindest nach der Vertreibung aus dem französischen Königreich im Jahre 1306 unter den rheinischen Juden bestimmte Formen der Geldleihe als Selbstgefährdung wahrgenommen wurden. Dabei macht die Überlieferung der Wormser Versammlung außerdem deutlich, dass die Zerrüttung des Verhältnisses von Juden und Christen auch von jüdischer Seite nicht mehr geleugnet werden konnte. Dass es sich dabei nicht nur um eine wirtschaftliche Auseinandersetzung, sondern zunächst um einen christlichen theologischen Diskurs handelte, der sich gänzlich jüdischem Handeln entzog, scheint den Protagonisten der Wormser Gemeinde nicht zugänglich gewesen zu sein. Ohne zu erkennen, dass die Geldleihe und somit die eigene wirtschaftliche Existenz gänzlich in Frage gestellt werden könnte, versuchten die Vertreter der Wormser Versammlung durch einzelne Maßnahmen die Beziehungen zur christlichen Umgebung zu entlasten, um Gefahren von der eigenen Gemeinschaft abzuwenden. Auf diese Weise wurden die Juden im Westen Europas mehr und mehr wirtschaftlichen und theologischen Dynamiken ausgesetzt, die sich jenseits der jüdischen Wahrnehmung auszuformen begannen und schließlich in die Verdrängung der Juden münden sollten, die in der Vertreibung von England und Frankreich ihren Anfang nahm.

Rainer Barzen, Lennart Güntzel



  1. Vgl. zu Frankreich: Chazan, Jewry (1973), 154–207; Jordan, Monarchy (1989), 177–261. Vgl. zu England: Hyams, Jews (1996); Mentgen, Vertreibungen (1997); Mundill, Jewish Solution (1998).
  2. Chazan, Jewry (1973), 63–100; Ders., Church (1980), 312f.; Jordan, Monarchy (1989), 23–38.
  3. Zur Geschichte der Juden unter Ludwig IX. vgl. Chazan, Jewry (1973), 100–153.
  4. Die Vorbildfunktion Ludwigs IX. vor allem in Hinblick auf den Kampf gegen den Wucher erwähnt Cluse, Zusammenhang (1999).
  5. Jordan, Monarchy (1989), 182f.
  6. Chazan, Church (1980), 313–317.
  7. Florentius Wigorniensis, Chronicon, 214f.
  8. Florentius Wigorniensis, Chronicon, 212.
  9. Chazan, Church (1980), 317–319.
  10. Aufstellung der Chroniken bei Abrahams, Expulsion (1894), 449f.
  11. Jordan, Monarchy (1989), 182f.
  12. Ordonnances, 317.
  13. Jordan nennt als Beispiel die Ortschaft Niort, die ihre Juden vertreiben konnte. Jordan, Monarchy (1989), 183.
  14. Jordan, Monarchy (1989), 184f.
  15. Jordan, Monarchy (1989), 184.
  16. Jordan, Monarchy (1989), 183f.
  17. Zu den Motiven Philipps IV. vgl. Mentgen, Vertreibungen (1997), 46–49; Schwarzfuchs, Expulsion (1967), 485f.
  18. Zum generellen Wucherdiskurs vgl. weiter unten den Abschnitt ‚Die allgemeine Verurteilung des Wuchers‘.
  19. Calender of the Close Rolls, 109.
  20. Annales de Waverleia, 409: Judaeorum (…), quae per diversas urbes et castra regionis Anglicanae per retroacta tempora habitabat confidenter, procurante domina Alienora, matre dicti regis Angliae, jussa est per edictum regium.
  21. Annales de Dunstaplia, 361f.: propter blasphemias quas Judaei saepe faciebant fidei Christianae, statuit rex ut omnes Judaei cum semine suo et substancia ab Anglia pellerentur.
  22. Annales de Dunstaplia, 361: et concessit eis rex salvum conductum. In ipso eorum passagio plurimi ex eis sunt submersi per vim et fraudem nautarum: propter quod quidam ex ipsis nautis sunt suspensi.
  23. Zum Verhältnis von Dominikanern und Juden zu dieser Zeit vgl. Cohen, Friars (1982); Ders., Letters (1999).
  24. Florentius Wigorniensis, Chronicon, 214.
  25. Über ein mögliches Interesse des Adels an der Vertreibung der Juden vgl. Mentgen, Vertreibungen (1997), 27–30.
  26. The Chronicle of Pierre de Langtoft, Bd. 2, 186: Thomas de Wilaund, en baunk primer nomé, par agarde de la court le regne ad forjoré, et en la terre de France sanz repairer alé. Ses compayons, ses clercs, sunt pris e mené a la thour de Loundres, delivrés par moné.
  27. The Chronicle of Pierre de Langtoft, Bd. 2, 188: Pur le quinzme dener al rays en aye.
  28. The Chronicle of Pierre de Langtoft, Bd. 2, 188: Ore sunt alez en France e en Pykardye; Tutes lur dettes e lur manauntye. Sunt salves al ray, dunt fere sa curtaysye.
  29. Ottokars Österreichische Reimchronik, Vs. 91239–91777, 1186–1192: die dritten vorderung, die an den Franzois junctet der kunic Albreht: er jach die Juden ze rehtgehôren daz rîche an und ander nieman. Zu dieser Quelle vgl. Ziwes, Studien (1995), 33f., Anm. 16.
  30. Prima Vita Clementis V., 5.
  31. Quarta Vita Clementis V., 62: Anno Domini MCCCVJ, in festo sancte Marie Magdalene, de mandato et ordinatione regis Francie, fuerunt capti omnes Judei ubique in regno Francie quasi imperceptibiler una die, et confiscata sunt bona ipsorum, quecumque potuerunt inveniri; fueruntque a regno expulsi, ulterius minime reversuri. Vgl. auch: Sexta Vita Clementis V., 92f.: Et etiam in isto anno, in die sancte Marie Magdalene, omnes Judei de regno Francie congediati [congregati] fuerunt, et eorum bona omnia extiterunt confiscata.
  32. Continuatio Guilelmi de Nangis, 59: Mense Augusto Rex Philippus omnes Judaeos de Regno Franciae penitus & omnino fecit expelli, certum regressionis terminum sub poena mortis praesigens eisdem.
  33. Florentius Wigorniensis, Chronicon, 192: Barones cum Londoniensibus Judaismum Londoniae spoliaverunt, multis Judaeis interfectis. Vgl. auch: Mundill, Jewish Solution (1998), 41.
  34. Florentius Wigorniensis, Chronicon, 210: Rex die Sancte Calixti synagogam Judaeorum in villa Londoniensi fratribus de Poenitentia contulit Jesu Christi.
  35. Florentius Wigorniensis, Chronicon, 222: Apud Norhamtonam (…) puer quidam a Judaeis crucifixus est.
  36. Benner/Reverchon, Juden (2003), 181.
  37. Rubin, Tales (1999), 40–48.
  38. Mentgen, Vertreibungen (1997), 42–44.
  39. Shatzmiller, Shylock (1990), 64f., sieht den Münzbeschneidungsskandal als Folge der Verarmung der Juden. Eine andere Meinung vertritt Mundill, Jewish Solution (1998), 195–198, der vor allem auf eine erfolgreiche Rolle der Juden im Wollhandel verweist.
  40. Florentius Wigorniensis, Chronicon, 221: Rex omnes Judaeos et quosdam Christianos, de retonsura aut alia monetae falsatione convictos, fecit suspensi. Unde Londoniae CC.LX et VII Judaei mortis judicium subierunt. Quidam autem relegati, quidam etiam eorum perpetuo sunt carceri adjudicati, et quidam in Anglia remanserunt. Vgl auch Mundill, Jewish Solution (1998), 67f., sowie über die Zahl der Opfer weiter oben, Anm. 183.
  41. Meir ben Baruch, Sheelot we-Tshuvot (1860), Nr. 246, 20.
  42. Nach der chronikalischen Überlieferung waren es 267 bzw. 269 hingerichtete Juden. Eine Auswertung der außerchronikalischen Quellen ergab die Zahl von 298 erhängten Juden. Rokéach, Monex (1988/1990), 98.
  43. Jordan, Monarchy (1989), 182f.
  44. Vos autre fuistis Engles qui exiverunt de terra eorum quia rotundabatis monetam (zit. nach Shatzmiller, Schlomo Ibn Verga [1988], 355; Ders., Solidarité [1986], 423).
  45. Shlomo Ibn Verga, Das Buch Schevet Jehuda; Ders., Sefer Shevet Yehudah.
  46. Zu Leben und Werk Shlomo Ibn Vergas vgl. Baer, Hearot (1934/1935).
  47. Shlomo Ibn Verga, Das Buch Schevet Jehuda, Nr. 18, 42f. (hebr.); 84f. (dt.); Ders., Sefer Shevet Yehudah, 66.
  48. Shlomo Ibn Verga, Das Buch Schevet Jehuda, Nr. 20, 43–45 (hebr.); 86–89 (dt.).
  49. Zu Yosef ha-Kohen und seinem Werk vgl. Loeb, Josef HaCohen (1888).
  50. Joseph ha-Kohen, Sefer ‘Emeq ha-Bakha. Ed. Almbladh; dt. Übersetzung: Joseph ha Cohen, Emek habacha. Ed. Wiener.
  51. Joseph ha-Kohen, Sefer ‘Emeq ha-Bakha, 38f.; Joseph ha Cohen, Emek habacha, 41f.
  52. Samuel Usque, Nachum Israel 3, XI–XIII. Auch bei Gedalyah Ibn Yachjah, Shalshelet ha-Kabbalah (nach Graetz, Geschichte [1996], 429; weitere Quellen: ebd., 426–430).
  53. Vgl. Meir ben Baruch, Sheelot we-Tshuvot (1860), Nr. 246, 20a.
  54. Joseph ha Cohen, Emek habacha, 41: „Sie [die Dominikaner] brachten sogar Münzsorten herbei, die sie selbst zuhause beschnitten hatten“.
  55. Für vielerlei Hinweise zur hebräischen Überlieferung der Vertreibung der französischen Juden sei Dr. Abraham David (Jerusalem) herzlich gedankt.
  56. Schwarzfuchs, History (2001), 269–274; Ben-Shalom, Communication (1996).
  57. Abba Mari ben Mose von Lunel, Sefer Minchat Qenaot, Nr. 120, in: Shlomo Ibn Adret, Tshuvot. Ed. Dimitrovsky, Bd. 2, 835f.
  58. bT Ber 70a. Gemeint ist hier die Philosophie griechischer Tradition, die von Abba Mari besonders bekämpft wurde. Shlomo Ibn Adret, Tshuvot. Ed. Dimitrovsky, Bd. 2, 835, Anm. zu Z. 1. Abba Mari brachte die Vertreibung der südfranzösischen Juden mit deren Hinwendung zur griechischen Philosophie in Verbindung. Shlomo Ibn Adret, Tshuvot. Ed. Dimitrovsky, Bd. 2, 832, Anm. zu Z. 8.
  59. Shlomo Ibn Adret, Tshuvot. Ed. Dimitrovsky, Bd. 2, 835f. Zit. auch bei Schwarzfuchs, History (2001), 273.
  60. Jordan, Monarchy (1989), 195f.
  61. Saige, Juifs (1881), 92.
  62. Jordan, Monarchy (1989), 205; Saige, Juifs (1881), 101f.; 308–319; 324f.
  63. Zu Leben und Werk sowie zu seinem Aufenhalt im Lande Israel vgl. Schwarzfuchs, History (2001), 261.
  64. Zur Bedeutung des hebräischen Begriffes Prowentzah, der neben der heutigen Provence auch das Languedoc mit einschloss, vgl. Gross, Gallia Judaica (1969), 489. In diesem Sinne entspricht Prowentzah der römischen Provincia Narbonnensis. Im Kontext der Vertreibung der Juden im Jahre 1306 kann nur das Languedoc gemeint sein.
  65. Estori ha-Parchi, Kaftor va-Ferach, Bd. 1, 218.
  66. Schwarzfuchs, History (2001), 276–278; Dahan, Gersonide (1991).
  67. Lewi ben Gershom, Pirush al ha-Torah, fol. 176, col. 2.
  68. Loeb, Mattatya ha-Yiçhari (1883), 153f.
  69. Einleitung zu „Pirqe Avot“, abgedruckt in Loeb, Mattatya ha-Yiçhari (1883), 154f.; Mattityahu ha-Yizhari, Perush, 67.
  70. Schwarzfuchs, History (2001), 236.
  71. Kalonymos ben Kalonymos, Even Bochan, 102. Zit. auch bei Schwarzfuchs, History (2001), 241.
  72. Vgl. hierzu Schwarzfuchs, Expulsion (1967), 482–489; Ders., History (2001), 261f.; Jordan, Monarchy (1989), 200–213; Chazan, Jewry (1973), 191–201.
  73. Schwarzfuchs, History (2001), 273f.
  74. Zobel, Kezat (1947), 91.
  75. Schwarzfuchs, History (2001), 235; 279 mit weiteren Angaben.
  76. Shlomo Ibn Adret, Tshuvot. Ed. 1912, I, Nr. 418.
  77. Schirmann/Fleischer, History (1997), 513.
  78. Itzchak Abarbanel, Yeshuot Meshicho, fol. 46a–b.
  79. Shlomo Ibn Verga, Das Buch Schevet Jehuda, Nr. 21, 45 (hebr.); 89 (dt.).
  80. Samuel Usque, Nachum Israel 3, 21, mit Abweichung in der Datierung und der Erwähnung des Übertritts eines großen Teils der Gemeinde von Toulouse zum Christentum.
  81. Joseph ha-Kohen, Sefer ‘Emeq ha-Bachah, 42; Ders., Emeq ha-Bachah, 46 mit Erwähnung der Bekehrung eines Teils der Gemeinde von Toulouse.
  82. Vgl. allgemein zur Geschichte der Juden von England Roth, History (1989).
  83. Hyams interpretiert die Titulierung der Juden als ‚des Königs’ in erster Linie als Zeichen des Königs, um Ansprüche des übrigen Adels abzuwehren (Hyams, Jews [1996], 182).
  84. Eleonore von der Provence, die Mutter Edwards I., konnte 1275 die Juden aus Marlborough, Gloucester, Worcester und Cambridge vertreiben, ohne dass der König nachweislich an dieser Entscheidung beteiligt war.
  85. Mundill, Jewish Solution (1998), 54–56.
  86. Mundill, Jewish Solution (1998), 56.
  87. Mundill, Jewish Solution (1998), 56.
  88. Mundill, Jewish Solution (1998), 58.
  89. Hyams, Jews (1996), 185.
  90. Zu den Rechten an den Juden des französischen Königreichs vgl. Jordan, Jews (2001), 1–16.
  91. Patschovsky, Rechtsverhältnis (1993), 348f.
  92. Benner/Reverchon, Juden (2003), 184.
  93. Jordan, Monarchy (1989), 38–43.
  94. Jordan, Monarchy (1989), 96.
  95. Chazan, Church (1980), 211f. Vgl. auch Jordan, Monarchy (1989), 94–104; Ders., Jews (2001), 6f.; Benner/Reverchon, Juden (2003), 186.
  96. Jordan, Monarchy (1989), 129–131.
  97. Layettes du Trésor des Chartres, Nr. 2083. Übersetzung in Chazan, Church (1980), 213–215. Vgl. auch Jordan, Jews (2001), 3f. In den folgenden Jahren verschärfte Ludwig IX. durch diverse Anordnungen seine Bemühungen gegen den Wucher, so 1234, als er von den Juden verlangte, ohne Wucher zu arbeiten. Vgl. Chazan, Church (1980), 216f. In diesem Sinne ist auch sein schon oben erwähnter Befehl vom Sechsten Kreuzzug 1254 zu verstehen.
  98. Yuval, Nations (2006), 283f.
  99. Jordan, Monarchy (1989), 137–141.
  100. Über die Vertreibungen der Juden aus den anderen Regionen vgl. oben den Abschnitt ‚Überblick über die Vertreibungen der Juden aus den Königreichen England und Frankreich‘.
  101. Jordan, Monarchy (1989), 187. Die Juden wurden 1269 das erste Mal von Ludwig IX. aufgefordert, ein Abzeichen zu tragen. Dies wurde 1271 von Philipp III. bestätigt. Vgl. Chazan, Jewry (1973), 149–155.
  102. Jordan, Monarchy (1989), 190.
  103. Jordan, Monarchy (1989), 192–194.
  104. Jordan, Monarchy (1989), 198f.
  105. Hyams, Jews (1996), 182f.; Abulafia, Servitude (2000), 691.
  106. Shatzmiller, Shylock (1990), 62–65.
  107. Gilomen, Wucher (1990), 276–283.
  108. Cluse, Zusammenhang (1999), 141.
  109. Cluse, Zusammenhang (1999), 143.
  110. Jordan, Monarchy (1989), 131f.
  111. Holtmann, Juifs (2004); Ziwes, Studien (1995), 181–193; Burgard, Migration (1992), 50–52; 57.
  112. Guggenheim, Gemeinde (2002), 96; Barzen, Regionalorganisation (2002), 252. Die Edition des hebräischen Textes zukünftig als Teil einer Gesamtedition aller rheinischen Rechtssatzungen in Barzen, Takkanot (im Druck).
  113. Ms., Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Cod. hebr. 297, fol. 14b–16a.
  114. Agus, Rabbi Meir, Bd. 1 (1947), 141; Meir ben Baruch, Sheelot we-Tshuvot (1895), Nr. 1001.
  115. Zu Leben und Werk vgl. Urbach, Baalei ha-Tosafot, Bd. 2 (1986), 226–260.
  116. Agus, Rabbi Meir (1947); Meir ben Baruch, Sheelot we-Tshuvot (1895), Nr. 661; Tosafot zu bT BQ 58a.
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