III.2.2 Die Vertreibungen der Juden aus Frankreich (1287–1306) und England (1290). Kulturbereiche zwischen Kontinuität und Umbrüchen
Aus SPP 1173
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Einleitung
Nahmen Juden und Christen des hohen und späten Mittelalters Krisen unterschiedlich wahr? Entwickelten beide gesellschaftlichen Gruppen Erklärungen und Narrative bezüglich bestimmter Ereignisse, die in wesentlichen Punkten voneinander abwichen? Lassen sich im Rahmen des Zusammenlebens von Juden und Christen des 13. Jahrhunderts Kulturbereiche identifizieren, die als Handlungsräume fassbar werden, in denen sich anfänglicher Konsens zwischen beiden Gruppen in einen ausgeprägten Dissens verwandelte? Zur Untersuchung der gebotenen Fragestellungen bieten sich die Vertreibungen der Juden aus England und Frankreich an der Wende zum 14. Jahrhundert in besonderem Maße an. So repräsentiert die schrittweise Vertreibung der Juden aus beiden Ländern nicht nur den Höhepunkt des zu einem krisenhaften Verhältnis veränderten Miteinanders von Juden und Christen, sondern auch dessen Ende. Damit die zu erwartenden, unterschiedlichen Perspektiven – ob nun innerjüdisch oder von ‚außen‘ angelegt, nicht-jüdisch/christlich – fassbar werden, werden zunächst die hebräischen und lateinischen Quellen nicht in einer Gesamtschau, sondern getrennt untersucht. In den meisten Fällen lassen sich zwei unterschiedliche Narrative erkennen, die zuweilen eine völlig divergente Einschätzung von Ereignissen, aber auch vom allgemeinen Verhältnis zwischen Christen und Juden in den verschiedenen Lebensbereichen nahelegen. In diesen Bereichen, hier als ‚Kulturbereiche‘ bezeichnet, fanden Annäherungs-, aber auch Abgrenzungsprozesse statt. So konnte von Christen und Juden im Westen Europas gerade in den Kulturbereichen Recht, Wirtschaft, Herrschaft und Religion eine Nähe zueinander wahrgenommen werden, aber auch das Zerbrechen eines funktionierenden Verhältnisses und Miteinanders. Dennoch mussten Juden und Christen nicht unbedingt dieselben Kulturräume als Orte gelingenden oder nicht gelingenden Miteinanders bezeichnen. Die Einschätzungen konnten hier mitunter konträr ausfallen.
Überblick über die Vertreibungen der Juden aus den Königreichen England und Frankreich
Seit den 1280er Jahren bis 1306 erlebten die Königreiche England und Frankreich umfassende Vertreibungen der jüdischen Bevölkerung.
Die Kette der Vertreibungen, die schließlich ganz England und Frankreich umfassten, begann 1287 in der Gascogne, die zu dieser Zeit vom englischen König beherrscht wurde. Die meisten Juden zogen nach Navarra, ins Languedoc und Poitou. Erstmalig erhielt mit Edward I. ein König eine finanzielle Zuwendung von Adeligen und Klerus für eine Ausweisung.
In den Jahren 1278/1279 kam es zu einem weiteren Einschnitt im Leben der englischen Juden: Sie wurden zusammen mit einigen Christen der Münzbeschneidung beschuldigt. Der Prozess gegen die Juden fand großes Aufsehen auch bei Juden in anderen Ländern, wie wir später noch sehen werden. Es wurden vier Christen und 267 Juden verurteilt und hingerichtet.
Als Folge der Vertreibungen aus der Gascogne, Maine und Anjou zogen jüdische Flüchtlinge in großer Zahl in die Grafschaft Poitou. Im Jahre 1291 baten die örtlichen Gemeinden Philipp IV. darum, diese Juden ausweisen zu dürfen.
Die Pariser Judengemeinde hatte sich ebenso wie etwa die von Carcassonne oder Toulouse in den letzten Jahren enorm vergrößert. Einige wenige Städte mussten nun die Juden aufnehmen, die vorher über ganz Frankreich verteilt gewesen waren. Problematisch war auch, dass es sich nicht um wohlhabende, sondern um verarmte Juden handelte, die ihren Besitz bei den Vertreibungen verloren hatten. Für die Herrscher, also nun insbesondere Philipp IV., waren sie von geringem Wert, weshalb dieser auch 1291 zunächst nur die englischen Juden und die Juden aus der Gascogne vertreiben ließ.
Die Vertreibungen der Juden Englands und Frankreichs aus nicht-jüdischer Sicht
England
Die Quellen für die Judenvertreibungen aus England differieren stark in ihren Aussagen. Das wichtigste und aufschlussreichste Zeugnis ist das offizielle Vertreibungsedikt König Edwards I. Die Argumentation des Königs ist im Kulturbereich Recht zu verorten: Die Juden hätten ein Gesetz gebrochen, als Konsequenz müssten sie das Land verlassen. Tatsächlich ist die Wucherdiskussion in erster Linie religiös aufzufassen, mit großen Konsequenzen für andere Kulturbereiche wie Wirtschaft und Herrschaft.
Die Annalen von Waverley erwähnen die offiziellen Begründungen Edwards mit keinem Wort. Dort heißt es vielmehr, die Juden, die schon seit Generationen sicher in verschiedenen Städten und Burgen gewohnt hätten, seien nun durch einen Beschluss König Edwards vertrieben worden, der von der Königinmutter Eleonore veranlasst worden sei.
Wesentlich ausführlicher berichten die in den 1290er Jahren im Augustinerkloster von Dunstable verfassten Annalen über die Vertreibung.
Zwei Gründe werden in den Annalen von Dunstable genannt: zum einen nicht näher ausgeführte „Blasphemien“ der Juden, was auf Probleme im religiösen Bereich hinweist; zum anderen die Geldzahlungen der Barone und des Klerus. Die Annalen berichten zwar, diese seien nachträglich als eine Art „spontaner Ausdruck der Freude“ erfolgt, doch darf man wohl annehmen, dass sie schon vor der Vertreibung vereinbart wurden und als ‚Motivationshilfe‘ für die Entscheidung des Königs zu verstehen sind. Hier ist zu fragen, welches Interesse die Barone und der Klerus an der Ausweisung der Juden hatten. Wiederum sind religiöse und wirtschaftliche Gründe denkbar. Für den Klerus könnte noch der Konversionsskandal um Robert von Reading nachgewirkt haben. Dieser Dominikanermönch war 1275 zum jüdischen Glauben übergetreten und hatte so die herrschenden Anfeindungen
In der Reimchronik Pierre de Langtofts steht die Vertreibung der Juden in einem weiteren, allgemeinen Kontext. Langtoft, ein Augustinermönch aus Yorkshire, berichtet zu 1289, wie Edward nach vier Jahren Aufenthalt in der Gascogne wieder nach England zurückkehrte und das Land in schlechtem Zustand vorfand. Es kam zu Untersuchungen und Prozessen, nach deren Ende unter anderem der Oberste Richter Thomas de Weyland ins Exil nach Frankreich gehen musste und seine Mittäter in den Tower geworfen wurden oder eine Geldstrafe zahlen mussten.
Diese Quelle bietet die meisten Informationen über die Vertreibungen. Sie werden als Teil eines umfassenden Reformprozesses dargestellt, der stattfand, als Edward nach vier Jahren Aufenthalt in der Gascogne – wo er, wie schon berichtet, 1287 die dortigen Juden vertrieben hatte – nach England zurückkehrte. Was den Juden vorgeworfen wurde, wird nicht genannt, aber der Bericht kommt der offiziellen Begründung Edwards am nächsten. Die Geldzahlungen für die Vertreibung als Ausgleich für den König, die schon in den Annalen von Dunstable genannt wurden, werden hier nun konkretisiert: Sie waren Teil der Abmachung zwischen Adel, Klerus und König und wurden vorher ausgehandelt. Die Vertreibung ist in diesem Kontext als politische Aktion dargestellt, die in den Bericht über eine allgemeine Reformierung des Landes eingebettet ist.
Was lässt sich aus den Chronikberichten schließen? Erstens ist deutlich, dass viele verschiedene Gerüchte über die Juden, das Königshaus und die Ursachen für die Vertreibung kursierten. Den Gründen, die im Erlass des Königs aufgeführt wurden, glaubte man anscheinend nicht vorbehaltlos. Dies könnte die sehr unterschiedlichen Chronikberichte erklären. Auch wurden die Juden nicht als rechtlos betrachtet. Mehrmals wird erwähnt, dass der König ihnen sicheres Geleit versprach, einmal wird berichtet, wie einige englische Christen wegen Piraterie gehängt wurden. Schließlich fällt auf, dass die Münzfälschung zehn Jahre zuvor offenbar in der christlichen Perspektive im Zusammenhang mit der Ausweisung keinerlei Rolle gespielt hat.
Frankreich
Die Gründe für die Vertreibung der Juden aus Frankreich 1306 durch König Philipp IV. sind mittels zeitgenössischer Überlieferung nicht ohne Weiteres in Erfahrung zu bringen. Weder ist das Vertreibungsmandat überliefert, noch nennen die Chronisten, die über das Ereignis berichten, Gründe für die Ausweisung. Offensichtlich gab es in der chronikalischen Überlieferung ein geringes Interesse daran, die Motive Philipps IV. zu hinterfragen. Die zentrale Quelle für die Wahrnehmung und Motivation der Vertreibung entstand nicht im französischen Gebiet, sondern im fernen Ostmitteleuropa. In der von Ottokar von der Steiermark dort bis 1321 geschriebenen ‚Österreichischen Reimchronik‘ wird beschrieben, dass Albrecht I. von Habsburg einen Anspruch auf die französischen Juden erhoben habe. Dieser wurde, so Ottokar, von Beratern Philipps IV. geprüft und für rechtmäßig erklärt, woraufhin der französische König voller Zorn die Juden, die ihm nun keinerlei Vorteile mehr bringen konnten, aus seinem Königreich vertrieb.
Diese einzige Quelle, die etwas über die Beweggründe Philipps IV. aussagen kann, wurde als Geschichte der Österreichischen Lande verfasst und stellt die Macht Albrechts I. gegenüber dem französischen König als unverhältnismäßig groß dar. Es scheint undenkbar, dass es tatsächlich Verhandlungen zwischen den beiden Herrschern um die französischen Juden gegeben hat. Die Chronik ist aber trotzdem interessant für die Fragestellung, zeigt sie doch, dass ein Ereignis wie die Vertreibung der Juden aus Frankreich auch in weit entfernten Gebieten wahrgenommen wurde. Weitere Nachrichten finden sich in der von verschiedenen Autoren bis 1324 verfassten Vita des Papstes Clemens V. (1305–1314). Dort heißt es beispielsweise, dass die Juden, die sich nicht taufen ließen, das Land verlassen mussten, wobei viele auf der Reise starben. Die Besitztümer der Juden wurden vom König beschlagnahmt.
Resümee und Ausblick
Die genannten Chronisten liefern eine Fülle von Hinweisen auf Kulturbereiche, deren Kompatibilität zwischen Juden und Christen nicht mehr gewährleistet war und die im Zusammenspiel für die Ausweisung der Juden verantwortlich sein können. In England und Frankreich herrschte in Bezug auf religiöse Fragen eine gespannte Atmosphäre zwischen Juden und Christen. Intellektuell-theologisch zeigt sich diese primär an der Wucher- und der Talmuddiskussion. Daneben waren die Juden immer häufiger mit Ritualmord- und Hostienschändungsvorwürfen konfrontiert oder wurden aus nicht näher genannten Gründen Opfer von Gewalttaten. Im Falle Englands berichtet die fortgeführte Chronik des Florence von Worcester für 1264, dass Barone mit den Londoner Bürgern die Juden beraubten und einige umbrachten.
Schon erwähnt wurde der Konversionsfall des Robert von Reading von 1275. Ähnlich stellte sich die Situation in Frankreich dar: In der Champagne, in Troyes, wurden beispielsweise dreizehn Juden im Jahre 1288 wegen Mordvorwürfen hingerichtet.
Das ‚Statutum de Judeismo‘, markiert einen Wendepunkt im Wirtschaftsleben Englands. Es ist unklar, inwieweit sich die Juden in von christlichen ‚Monopolen‘ dominierten Berufen etablieren konnten.
Die Vertreibung der Juden in den hebräischen Quellen
England
Die Vielschichtigkeit der nicht-jüdischen Überlieferung zur Vertreibung der Juden aus England ließe zunächst eine ebenso reiche Tradition in den hebräischen Quellen erwarten. Allerdings ist das Gegenteil der Fall. Die bekannte Überlieferung kennt keinen zeitgenössischen hebräischen Eintrag zur Vertreibung der Juden, weder in einer hebräischen Chronik, noch in direkten, hebräisch verfassten Selbstzeugnissen englischer Juden. Dennoch sind aus dem weiteren Umfeld, genauer gesagt aus Deutschland und Südfrankreich, zeitnahe Reaktionen auf die Geschehnisse in England überliefert, die zumindest einige Hinweise zur Einschätzung der Ereignisse und ihrer Ursachen im innerjüdischen Kontext liefern können. Zunächst ist aus einem ‚Responsum‘ des Meir ben Baruch von Rothenburg (gest. 1293) eine diesbezügliche Äußerung überliefert. Dort heißt es:
„Was die Münzbeschneider betrifft (…), so hacke ihnen wegen ihrer Vergehen die Hand ab (…). Wieviel Blut wurde wegen der Münzenbeschneider vergossen. Sie waren es, die unsere Brüder, die Bewohner von Frankreich und der Insel [England] ins Verderben stürzten.“
Allerdings bleibt eine Datierung dieses Ausspruches schwierig. Meir hat zur Zeit der Ausweisung der Juden aus England noch gelebt. Die Form der Überlieferung gibt jedoch keinen Hinweis, der darauf schließen lässt, dass das ‚Responsum‘ zur Zeit verfasst wurde, als sich Meir nach 1286 bis zu seinem Tode bereits in Gefangenschaft aufhielt. Letzteres hätte zumindest wahrscheinlich werden lassen, dass Meir sich auf die Ausweisung der Juden bezog. So kann der Ausdruck „ins Verderben stürzen“ auch lediglich den eigentlichen Prozess zum Münzbeschneidungsvorwurf 1279 und die Folgen meinen – die Hinrichtung von etwas weniger als 300 Juden.
Ein in den Quellen eindeutiger zu fassender Hinweis zur innerjüdischen Einschätzung der Ereignisse ist uns im Rahmen eines Vorfalls innerhalb einer südfranzösisch-provenzalischen Gemeinde überliefert. In der Stadt Manosque hatten nach 1290 innerhalb der jüdischen Gemeinde vertriebene Juden aus England Aufnahme gefunden. Allerdings blieben die englischen Juden als eigene Gruppe auch während der nächsten 50 Jahre wahrnehmbar, was sich offenbar auch in innerjüdischen ‚landsmannschaftlichen‘ Spannungen niederschlug. So kam es im Jahre 1338 zwischen dem ‚einheimischen‘ Juden Aronetus und dem ‚zugezogenen‘ Juden Creysonus von Chartres zu heftigen Auseinandersetzungen, bei denen Aronetus dem Creysonus zurief: „Ihr anderen wart die Engländer, die ihr Land verlassen mussten, weil ihr die Münzen beschnitten habt.“
Hatte sich bereits im 14. Jahrhundert dieses Erklärungsmuster als Begründung der Vertreibung im innerjüdischen Gedächtnis durchgesetzt? Zumindest sollte diese Begründung auch in den hebräischen Chroniken des frühen 16. Jahrhunderts eine entscheidende Rolle einnehmen. Folgende Darstellungen sind durch sefardische Chronisten des 16. Jahrhunderts bekannt: Im ‚Shevet Yehudah‘
Obwohl die Chroniken des 16. Jahrhunderts als Belege für das Geschehen des 13. Jahrhunderts nicht herangezogen werden können, so repräsentieren sie dennoch eine Tendenz der innerjüdischen Wahrnehmung, die sich bereits im 13. wie im 14. Jahrhundert ankündigte. Hatte noch die christliche Überlieferungstradition als Grund für die Vertreibungen vor allem die theologische Komponente der Auseinandersetzung betont, aber auch die Intervention anderer Herrschaftsträger angeführt, so bildete sich unter den Juden ein völlig anderes Erklärungsmuster heraus. In den jüdischen Traditionssträngen wurde die theologische Argumentation nicht rezipiert. Dies gilt vor allem für das große Feld des Wuchervorwurfs, der im Ausweisungsedikt 1290 zum Hauptargument werden sollte. Innerhalb der hebräischen Überlieferung mussten die Ursachen der Vertreibung konkreter fassbar gemacht werden. Zwei Narrative boten sich an, die der jüdischen Traditionsbildung schlüssig erschienen. Hierzu gehört der historisch gesicherte Prozess zum Münzbeschneidungsvorwurf, der in zeitnahen Dokumenten als gerechtfertigt,
Frankreich
Auch die Vertreibung der französischen Juden hat in der hebräischen Überlieferung nur wenig Spuren hinterlassen.
„Im Jahre 5066 [1306] der Zählung, dies ist das Jahr, welches die Sünde hervorgebracht hat
Abba Mari beschreibt als Zeitzeuge den politischen Kontext der Vertreibung der Juden im Süden des französischen Königreiches. Seine Darstellung bleibt an sein eigenes Schicksal gebunden. Die Ausweisung der Juden umfasst auch das Languedoc, das ebenfalls Teil direkt dem französischen König Philipp des Schönen unterstand. Die Vertriebenen wandten sich nun benachbarten, nichtfranzösischen Herrschaften zu, der Provence, die damals noch ein Teil des römisch-deutschen Reiches war, sowie den Besitzungen des Königs von Mallorca, zu denen Perpignan und teilweise auch Montpellier zählten.
Ein weiterer Autor des frühen 14. Jahrhunderts, Estori ha-Parchi
„Auch erinnere ich mich an das Datum der Zerstörung des kleinen Heiligtums, nämlich die Zerstörung der Lehrhäuser und Synagogen in Tzarfat [Nordfrankreich] und teilweise auch in der Prowentzah [Südfrankreich, hier Languedoc]
Estori ha-Parchi, der sich schließlich im Jahre 1313 im Lande Israel niederliess, nennt keine Begründung der Ereignisse. Die Bezeichnung der Vertreibung als „Zerstörung des kleinen Heiligtums“ macht dem Leser deutlich, welche Bedeutung den französischen Gelehrtenzentren vom Autor beigemessen wurde, die in dieser Rückschau als unwiederbringlich verloren betrachtet wurden. Eine weitere zeitnahe Notiz zur Vertreibung der französischen Juden lässt sich im Torah-Kommentar des Gelehrten R. Lewi ben Gershom (Ralbag) (1288–1344) finden. Der Gelehrte, der seinen nicht-jüdischen Zeitgenossen auch unter der Bezeichnung „Maestre Leo de Bagnol“ oder auch „Magister Leo Hebraeus“ bekannt war,
„Und wenn es in der Schrift heißt: ‚Ihr geht unter den Völkern zugrunde und das Land eurer Feinde frisst euch auf‘ [Lev 26,38], bezog sich dies auf die großen Nöte unseres Volkes, in denen viele umgekommen sind, eingeschlossen das Hinschlachten einiger in den heiligen Gemeinden und die Vertreibung der Juden aus dem Lande Tzarfat. Doppelt so viele starben an Hunger und Pestilenz wie beim Auszug aus Ägypten.“
Interessanterweise erwähnt Lewi ben Gershom als erster Autor Todesopfer, die innerhalb der jüdischen Gemeinschaft als Folge der Vertreibung zu beklagen waren. Fast ein Jahrhundert später, wohl in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, beschreibt der in Spanien, wohl in Tortosa, lebende Mattityahu ha-Yizhari, ein Nachkomme einer aus Südfrankreich stammenden Familie,
„Es sprach Mattityahu, Sohn des Moshe, Sohn des Weisen Mattiyahu ha-Yizhari, sein Andenken sei zu Segen: Viele Nöte haben uns ereilt, seit wir aus dem verheißenen Land vertrieben wurden, (…) tausende und zehntausende Juden hatten sich in Tzarfat niedergelassen, (…) und meine Vorfahren siedelten in der Stadt Narbonne, einer großen Stadt Gottes, (…) bis Verfehlungen zur Vertreibung führten. Einige starben als Märtyrer, andere wurden über die ganze Erde zerstreut und das ganze Land Tzarfat lag entblößt da.“
Auch bei Lewi ben Gershom steht die Zerstörung der großen jüdischen Zentren im Vordergrund. Ein Grund für deren Untergang wird nicht erörtert. Ein ähnliches Bild findet sich bei einem weiteren jüdischen Gelehrten aus dem Beginn des 14. Jahrhunderts. In seinem um das Jahr 1321 abgeschlossenen Werk ‚Even Bochan‘ bemerkt der in Arles geborene, jüdische Philosoph Kalonymos ben Kalonymos (geb. 1286)
„Als der Herrscher von der Stimmung erfasst wurde, mein Volk ins Exil zu führen vor siebzehn Jahren, (…) überwand er sie in seinem Grimm und vertrieb sie mit starker Hand aus seinem Land (…), überführte sie in Städte, nackt und mittellos, die in ihren Palästen viele Schätze von Gold besaßen (…), um die Altehrwürdigen ihrer Generation und ihre Prinzen zu vernichten und auszulöschen.“
Die Erwähnung der Enteignung der Juden durch die französische Krone verweist auf den tatsächlichen Verlauf der Ausweisung und auf ihre fiskalischen Motive.
„als Gott mich vom meinem Vaterhaus fortbrachte (…), machte er meine Söhne zu Flüchtlingen und meine Töchter führte er in Gefangenschaft.“
Die letzten bekannten Bemerkungen zur Vertreibung aus der Generation der Zeitzeugen stammen aus der Feder des Dichters und Philosophen Jedajah ben Abraham ha-Penini
Hebräische Zeugnisse zur Ausweisung aus dem Norden des französischen Herrschaftsgebietes konnten bisher nicht nachgewiesen werden. Die hier aufgeführten hebräischen Quellen zur Vertreibung der Juden aus den Herrschaftsgebieten des französischen Königs stammen ausschließlich von Personen, die durch die Zerstörung der jüdischen Zentren im südlichen Frankreich betroffen waren. Diese Überlieferungen wurden schließlich von der hebräischen Chronistik des 16. Jahrhunderts aufgenommen und in ihre als Zyklen von Leiden und Verfolgung gestalteten Werken eingearbeitet. Itzchaq Abarbanel (gest. vor 1550) scheint dabei der entscheidende Protagonist bei der Schöpfung eines die Vertreibung von 1306 beschreibenden jüdischen Narratives gewesen zu sein, auch wenn er sich nach seinen eigenen Angaben lediglich auf Itzchak Profiat Duran, genannt Efodi, einen jüdisch-katalanischen Autor des späten 14. Jahrhunderts bezog. So schreibt Abarbanel:
„Im Jahre 5066 (1306) der Zählung war die Vertreibung aus Tzarfat. König Philipp war ein grausamer und verfluchter Feind, der alle Juden aus seinem Königreich vertrieb, all ihren Besitz enteignete und sie mittellos des Landes verwies. Es gab dort viele große Gemeinden, doppelt so viele (Juden), wie aus Ägypten auszogen (…). Und es war eine Zeit der großen Not für Israel (…), es war im Monat Aw [13. Juli 1306 – 11. Aug. 1306] und es war eine allumfassende Vertreibung. (…) all dies findet sich in der Schrift ‚Sichron ha-Shmadot‘, die von allen Zerstörungen berichtet, die sich seit der Zerstörung des Tempels in Israel ereignet haben, aufgeschrieben und redigiert von Efodi.“
Der Autor weiß zu berichten, unter welchem König und in welchem Monat und Jahr die Vertreibung stattfand. Auf die Mittellosigkeit der jüdischen Flüchtlinge wird explizit hingewiesen, die auf die Ausplünderung durch den König zurückgeführt wird. Auch eine Vorstellung von der Zahl der Exilierten spiegelt sich im Text wider.
Shlomo Ibn Verga übernimmt den Text fast wörtlich für seine Chronik ‚Shevet Yehudah‘ und erweitert ihn lediglich um die nicht belegbare Geschichte der Konversion der Gemeinde von Toulouse.
Beziehung der Juden zum Herrscher
Anhand herrschaftlicher Bindungen der Juden soll im Folgenden verdeutlicht werden, wie ein ehemals funktionierendes Miteinander zerbrach und in der Vertreibung endete. Dazu werden die Herrschaftsstrukturen mit ihren Veränderungen zwischen dem König bzw. anderen christlichen Herrschaftsträgern und den Juden in England und Frankreich analysiert.
In England siedelten sich im Zuge der normannischen Eroberungen nach 1066 die ersten aus Frankreich stammenden Juden an.
Unter Heinrich III. (1216–1272) änderte sich der rechtliche Status der Juden. Im Jahr 1253 erließ der König ein Mandat, das den Juden unter anderem verbot, neue Synagogen zu errichten, christliche Bedienstete oder sexuelle Kontakte mit Christen zu haben und Kirchen zu betreten. Wichtigster Punkt war jedoch, dass Juden nun ihren Wohnort nicht mehr frei wählen, sondern nur noch dort leben durften, wo bereits Juden ansässig waren.
In Frankreich unterstanden die Juden dem Herrn ihres jeweiligen Gebiets, der König von Frankreich herrschte also nur in der Krondomäne über die Juden des Königreiches.
Erste Schritte eines bürokratischen Umgangs mit den Geldgeschäften der Juden hatte 1198 Philipp II. Augustus vorgenommen, möglicherweise beeinflusst durch die archae, die in England 1194 unter König Richard I. eingerichtet worden waren, um die Geldgeschäfte und die Finanzkraft der Juden zu dokumentieren. In jedem Ort der Krondomäne gab es spezielle Beamte, die die Kreditverträge der Juden siegelten und so kontrollierten, wem die Juden welche Beträge an Geld liehen.
Bereits die ersten Jahre der Regierungszeit Ludwigs IX. (1226–1270) brachten für die Juden weitere Beschwerlichkeiten und erste direkte Aktionen gegen den Wucher. Im Jahr 1227 kam es zu einer erneuten Aneignung der ausstehenden Schulden bei Juden. 1228 erging ein Mandat, in dem Ludwig IX. befahl, bei künftigen Geldgeschäften auf Zinsen zu verzichten. Außerdem erklärte der König bei Geldgeschäften, die seit der Schuldentilgung ein Jahr zuvor geschlossen wurden, alle Zinsen für ungültig.
Die 1240er Jahre waren in Frankreich geprägt vom Pariser Talmudprozess, in dem der Talmud als ketzerische Schrift verurteilt und danach öffentlich verbrannt wurde.
Einige Aktionen König Philipps IV. (1285–1314) während seiner ersten Regierungsjahre in Bezug auf die Juden müssen vor dem Hintergrund der Vertreibungen gesehen werden, die sich in Regionen außerhalb der Krondomäne ereigneten, so beispielsweise die Ausweisung der jüdischen Flüchtlinge durch Philipp IV. im Jahre 1291.
Sowohl bei der Vertreibung aus England als auch der aus Frankreich zeigt sich die Gefahr, die die Abhängigkeit der Juden vom Herrscher barg. Vor allem in England hatte die privilegierte Position für Wohlstand und ein großes Maß an innerer Autonomie, etwa in der Rechtsprechung oder in Bezug auf die Freizügigkeit, gesorgt.
Die allgemeine Verurteilung des Wuchers
Obwohl gerade in der hebräischen Chronistik des 16. Jahrhunderts verstärkt die finanziellen Interessen vor allem des französischen Königs als Motiv der Vertreibung hervorgehoben wurden, folgte die zeitnahe Argumentation einer innerjüdischen Perspektive anderen Erklärungsmustern. So gilt es zumindest im Falle der Vertreibung aus England festzuhalten, dass sich unter den Juden die Vorstellung verbreitete, das Fehlverhalten einzelner Juden hätte die Ausweisung von 1290 wie auch andere Vertreibungen mitverursacht. Doch lässt sich im Wuchervorwurf gegenüber den Juden – dem durchgängigen Argument der Vertreibungen im 13. Jahrhundert – nicht etwa eine vordergründig falsche Praxis des Geldverleihs als auslösendes Moment vermuten, wie dies gelegentlich auch von christlicher Seite von den Zeitgenossen vertreten wurde.
Die völlige Unterbindung des jüdischen Geldhandels schien darum für die meisten nicht-jüdischen Herrschaftsträger der einzig richtige Weg, wie dies bereits die im Namen König Ludwigs IX. verkündete ordenance von Melun 1230 forderte.
Das Zerbrechen des Miteinanders von Juden und Christen innerhalb des französischen Königreiches sowie die schrittweise Auflösung bzw. Zerschlagung des jahrhundertealten jüdischen Siedlungsnetzes muss auf die jüdischen Gemeinschaften der benachbarten Regionen, so z. B. in den Rheinlanden, verstörend und beängstigend gewirkt haben. Der dieser Vertreibung zugrunde liegende theologische Diskurs zu Geldhandel und Wucher und die daraus resultierenden Folgen für die eigene jüdische Existenz scheinen jedoch nur einen geringen Einfluss auf die Wahrnehmung ihrer eigenen Situation gehabt zu haben. Im Zuge der Vertreibung der französischen Juden im Sommer und Herbst 1306 waren jüdische Flüchtlinge in die deutschen Rheinlande gelangt.
„In der Zusammenkunft der Häupter des Volkes im ‚Land Worms‘ im Jahr 67 des sechsten Jahrtausends [10. Sept. 1306 – 28. Aug. 1307], weil sich wegen unserer großen Verfehlungen die Nöte der Söhne unseres Volkes vermehrten, durchforschten wir unsere Taten und fanden, dass seit einiger Zeit ein Schwert die Seele der Elenden und Reinen auffraß, weil sie Vermögen vermehrt hatten durch Zins und Zinseszins von den Fürsten der Nichtjuden. Diese schuldeten ein Riesenvermögen den Familienvorständen. Sie schmiedeten Ränke, sich auf die Juden zu stürzen und sie zu überfallen, um sich von ihren Schulden zu befreien. Wir haben beschlossen, dass man keine Erhöhung hinzufügen darf und jedem Mann und jeder Frau nicht gestattet werden soll, irgend einem Nichtjuden, einem einzelnen Schuldner, mehr als 100 Pfund Hallisch zu leihen. Und wenn der Zeitpunkt der Schuldrückzahlung gekommen ist, soll es nicht mehr gestattet sein, die Zinsschuld der Schuldsumme zuzuschlagen, sondern man soll aus der Hand des Schuldners die ganze Schuld einziehen. Und wenn man nicht die ganze Schuld von ihm einziehen kann, soll man sich nicht hindern lassen, wenigstens den Zins einzuziehen. Nur soll man den Schuldner nicht mit List übervorteilen. Und wenn es nicht gelingt, irgend etwas einzuziehen, dann soll man dies dem Rat seiner Gemeinde mitteilen und nach deren Geheiß soll man handeln. Was das Schuldgeschäft der fürstlichen Schuldner betrifft, deren Schulden sich schon vermehrt haben und die niemand mehr begleichen kann: Die Gläubiger sollen sich hüten, sie mit hohen Zinsen zu belasten, denn es sind Komplotte zu befürchten, was Gott verhüten möge. Schon einige Personen haben sich zusammengeschlossen und dies gerade nicht bei den Fürsten, sondern bei den Klerikern und den Bürgern.“
Offenkundig standen den Delegierten die befürchteten Konsequenzen der Geldleihe deutlich vor Augen. Wohl ebenso eingeschüchtert durch die in Frankreich vollzogene Vertreibung der Juden, wurden vonseiten der Juden eigene Verfehlungen, aber auch ungünstige Machtkonstellationen beobachtet, die im Falle der französischen Juden zu deren Untergang geführt hatten. Die Beziehungen von Juden und Christen steckten auch in den Rheinlanden in den eingangs genannten Bereichen von Wirtschaft, Herrschaft und Religion in einer tieferen Krise. Die auf der Versammlung von Worms beschlossenen Gegenmaßnahmen blieben auf die jüdischen Teilnehmer beschränkt: Zurückhaltung gegenüber den christlichen Kunden, Demut gegenüber Gott und das Flehen um sein Erbarmen, was mit guten Werken unterstützt werden soll. Eine direkte Verhandlung mit den christlichen Herrschaftsträgern war nicht mehr vorgesehen. Das gegenseitige Vertrauen zwischen Juden und Christen war verschwunden in einer Zeit, in der nicht mehr Koexistenz, sondern vor allem vonseiten der Juden die Sorge um die eigene Zukunft das Handeln bestimmte.
Zusammenfassung
Die Vertreibung der Juden aus England hatte innerhalb des jüdischen Kontextes noch zu Ansätzen der Selbstreflexion geführt, die einen konkreten Zusammenhang zwischen dem Verhalten von Vertretern der jüdischen Seite und den politischen Entscheidungen der nicht-jüdischen Herrschaftsträger gegenüber der eigenen Gruppe erkennen mochten. Dennoch wähnte man sich weiterhin in einem rechtlich völlig abgesicherten Verhältnis zur christlichen Umwelt. Man war sich eines besonderen Status’ innerhalb der christlichen Mehrheitsgesellschaft bewusst, der in den Augen der Juden in keiner Weise gefährdet schien. Noch in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts definierte Meir ben Baruch (gest. 1293) die Stellung der Juden im Reich als die „eines freien Landbewohners, der sein Land, nicht aber seine persönliche Freiheit verloren hat“.
Das Verhalten der französischen Juden angesichts ihrer Vertreibung ist darum keinesfalls verwunderlich. In den wenigen jüdischen Selbstzeugnissen zur Vertreibung der französischen Juden finden sich keine Spuren, die auf einen Prozess der Selbstreflexion schließen lassen. Die Frage der Motivation zur Vertreibung der Juden wird, soweit dies die Quellen erkennen lassen, nicht diskutiert. Der offenkundige theologische Diskurs zur Unrechtmäßigkeit des auf Zinsen geleisteten Geldverleihs, dem die jüdische Gemeinschaft im französischen Königreich letztlich zum Opfer fiel, wird nirgendwo rezipiert. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass sich den französischen Juden die Gefährlichkeit der Diskussion um den Wucher zu keinem Zeitpunkt erschloss. Auch in den konstruierten Narrativen der folgenden Generationen steht die für den einzelnen Juden folgenreiche finanzielle Ausplünderung durch die französische Krone im Vordergrund. Allerdings zeigt die Quelle aus dem rheinischen Kontext, dass zumindest nach der Vertreibung aus dem französischen Königreich im Jahre 1306 unter den rheinischen Juden bestimmte Formen der Geldleihe als Selbstgefährdung wahrgenommen wurden. Dabei macht die Überlieferung der Wormser Versammlung außerdem deutlich, dass die Zerrüttung des Verhältnisses von Juden und Christen auch von jüdischer Seite nicht mehr geleugnet werden konnte. Dass es sich dabei nicht nur um eine wirtschaftliche Auseinandersetzung, sondern zunächst um einen christlichen theologischen Diskurs handelte, der sich gänzlich jüdischem Handeln entzog, scheint den Protagonisten der Wormser Gemeinde nicht zugänglich gewesen zu sein. Ohne zu erkennen, dass die Geldleihe und somit die eigene wirtschaftliche Existenz gänzlich in Frage gestellt werden könnte, versuchten die Vertreter der Wormser Versammlung durch einzelne Maßnahmen die Beziehungen zur christlichen Umgebung zu entlasten, um Gefahren von der eigenen Gemeinschaft abzuwenden. Auf diese Weise wurden die Juden im Westen Europas mehr und mehr wirtschaftlichen und theologischen Dynamiken ausgesetzt, die sich jenseits der jüdischen Wahrnehmung auszuformen begannen und schließlich in die Verdrängung der Juden münden sollten, die in der Vertreibung von England und Frankreich ihren Anfang nahm.
Rainer Barzen, Lennart Güntzel
- ↑ Vgl. zu Frankreich: Chazan, Jewry (1973), 154–207; Jordan, Monarchy (1989), 177–261. Vgl. zu England: Hyams, Jews (1996); Mentgen, Vertreibungen (1997); Mundill, Jewish Solution (1998).
- ↑ Chazan, Jewry (1973), 63–100; Ders., Church (1980), 312f.; Jordan, Monarchy (1989), 23–38.
- ↑ Zur Geschichte der Juden unter Ludwig IX. vgl. Chazan, Jewry (1973), 100–153.
- ↑ Die Vorbildfunktion Ludwigs IX. vor allem in Hinblick auf den Kampf gegen den Wucher erwähnt Cluse, Zusammenhang (1999).
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 182f.
- ↑ Chazan, Church (1980), 313–317.
- ↑ Florentius Wigorniensis, Chronicon, 214f.
- ↑ Florentius Wigorniensis, Chronicon, 212.
- ↑ Chazan, Church (1980), 317–319.
- ↑ Aufstellung der Chroniken bei Abrahams, Expulsion (1894), 449f.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 182f.
- ↑ Ordonnances, 317.
- ↑ Jordan nennt als Beispiel die Ortschaft Niort, die ihre Juden vertreiben konnte. Jordan, Monarchy (1989), 183.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 184f.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 184.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 183f.
- ↑ Zu den Motiven Philipps IV. vgl. Mentgen, Vertreibungen (1997), 46–49; Schwarzfuchs, Expulsion (1967), 485f.
- ↑ Zum generellen Wucherdiskurs vgl. weiter unten den Abschnitt ‚Die allgemeine Verurteilung des Wuchers‘.
- ↑ Calender of the Close Rolls, 109.
- ↑ Annales de Waverleia, 409: Judaeorum (…), quae per diversas urbes et castra regionis Anglicanae per retroacta tempora habitabat confidenter, procurante domina Alienora, matre dicti regis Angliae, jussa est per edictum regium.
- ↑ Annales de Dunstaplia, 361f.: propter blasphemias quas Judaei saepe faciebant fidei Christianae, statuit rex ut omnes Judaei cum semine suo et substancia ab Anglia pellerentur.
- ↑ Annales de Dunstaplia, 361: et concessit eis rex salvum conductum. In ipso eorum passagio plurimi ex eis sunt submersi per vim et fraudem nautarum: propter quod quidam ex ipsis nautis sunt suspensi.
- ↑ Zum Verhältnis von Dominikanern und Juden zu dieser Zeit vgl. Cohen, Friars (1982); Ders., Letters (1999).
- ↑ Florentius Wigorniensis, Chronicon, 214.
- ↑ Über ein mögliches Interesse des Adels an der Vertreibung der Juden vgl. Mentgen, Vertreibungen (1997), 27–30.
- ↑ The Chronicle of Pierre de Langtoft, Bd. 2, 186: Thomas de Wilaund, en baunk primer nomé, par agarde de la court le regne ad forjoré, et en la terre de France sanz repairer alé. Ses compayons, ses clercs, sunt pris e mené a la thour de Loundres, delivrés par moné.
- ↑ The Chronicle of Pierre de Langtoft, Bd. 2, 188: Pur le quinzme dener al rays en aye.
- ↑ The Chronicle of Pierre de Langtoft, Bd. 2, 188: Ore sunt alez en France e en Pykardye; Tutes lur dettes e lur manauntye. Sunt salves al ray, dunt fere sa curtaysye.
- ↑ Ottokars Österreichische Reimchronik, Vs. 91239–91777, 1186–1192: die dritten vorderung, die an den Franzois junctet der kunic Albreht: er jach die Juden ze rehtgehôren daz rîche an und ander nieman. Zu dieser Quelle vgl. Ziwes, Studien (1995), 33f., Anm. 16.
- ↑ Prima Vita Clementis V., 5.
- ↑ Quarta Vita Clementis V., 62: Anno Domini MCCCVJ, in festo sancte Marie Magdalene, de mandato et ordinatione regis Francie, fuerunt capti omnes Judei ubique in regno Francie quasi imperceptibiler una die, et confiscata sunt bona ipsorum, quecumque potuerunt inveniri; fueruntque a regno expulsi, ulterius minime reversuri. Vgl. auch: Sexta Vita Clementis V., 92f.: Et etiam in isto anno, in die sancte Marie Magdalene, omnes Judei de regno Francie congediati [congregati] fuerunt, et eorum bona omnia extiterunt confiscata.
- ↑ Continuatio Guilelmi de Nangis, 59: Mense Augusto Rex Philippus omnes Judaeos de Regno Franciae penitus & omnino fecit expelli, certum regressionis terminum sub poena mortis praesigens eisdem.
- ↑ Florentius Wigorniensis, Chronicon, 192: Barones cum Londoniensibus Judaismum Londoniae spoliaverunt, multis Judaeis interfectis. Vgl. auch: Mundill, Jewish Solution (1998), 41.
- ↑ Florentius Wigorniensis, Chronicon, 210: Rex die Sancte Calixti synagogam Judaeorum in villa Londoniensi fratribus de Poenitentia contulit Jesu Christi.
- ↑ Florentius Wigorniensis, Chronicon, 222: Apud Norhamtonam (…) puer quidam a Judaeis crucifixus est.
- ↑ Benner/Reverchon, Juden (2003), 181.
- ↑ Rubin, Tales (1999), 40–48.
- ↑ Mentgen, Vertreibungen (1997), 42–44.
- ↑ Shatzmiller, Shylock (1990), 64f., sieht den Münzbeschneidungsskandal als Folge der Verarmung der Juden. Eine andere Meinung vertritt Mundill, Jewish Solution (1998), 195–198, der vor allem auf eine erfolgreiche Rolle der Juden im Wollhandel verweist.
- ↑ Florentius Wigorniensis, Chronicon, 221: Rex omnes Judaeos et quosdam Christianos, de retonsura aut alia monetae falsatione convictos, fecit suspensi. Unde Londoniae CC.LX et VII Judaei mortis judicium subierunt. Quidam autem relegati, quidam etiam eorum perpetuo sunt carceri adjudicati, et quidam in Anglia remanserunt. Vgl auch Mundill, Jewish Solution (1998), 67f., sowie über die Zahl der Opfer weiter oben, Anm. 183.
- ↑ Meir ben Baruch, Sheelot we-Tshuvot (1860), Nr. 246, 20.
- ↑ Nach der chronikalischen Überlieferung waren es 267 bzw. 269 hingerichtete Juden. Eine Auswertung der außerchronikalischen Quellen ergab die Zahl von 298 erhängten Juden. Rokéach, Monex (1988/1990), 98.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 182f.
- ↑ Vos autre fuistis Engles qui exiverunt de terra eorum quia rotundabatis monetam (zit. nach Shatzmiller, Schlomo Ibn Verga [1988], 355; Ders., Solidarité [1986], 423).
- ↑ Shlomo Ibn Verga, Das Buch Schevet Jehuda; Ders., Sefer Shevet Yehudah.
- ↑ Zu Leben und Werk Shlomo Ibn Vergas vgl. Baer, Hearot (1934/1935).
- ↑ Shlomo Ibn Verga, Das Buch Schevet Jehuda, Nr. 18, 42f. (hebr.); 84f. (dt.); Ders., Sefer Shevet Yehudah, 66.
- ↑ Shlomo Ibn Verga, Das Buch Schevet Jehuda, Nr. 20, 43–45 (hebr.); 86–89 (dt.).
- ↑ Zu Yosef ha-Kohen und seinem Werk vgl. Loeb, Josef HaCohen (1888).
- ↑ Joseph ha-Kohen, Sefer ‘Emeq ha-Bakha. Ed. Almbladh; dt. Übersetzung: Joseph ha Cohen, Emek habacha. Ed. Wiener.
- ↑ Joseph ha-Kohen, Sefer ‘Emeq ha-Bakha, 38f.; Joseph ha Cohen, Emek habacha, 41f.
- ↑ Samuel Usque, Nachum Israel 3, XI–XIII. Auch bei Gedalyah Ibn Yachjah, Shalshelet ha-Kabbalah (nach Graetz, Geschichte [1996], 429; weitere Quellen: ebd., 426–430).
- ↑ Vgl. Meir ben Baruch, Sheelot we-Tshuvot (1860), Nr. 246, 20a.
- ↑ Joseph ha Cohen, Emek habacha, 41: „Sie [die Dominikaner] brachten sogar Münzsorten herbei, die sie selbst zuhause beschnitten hatten“.
- ↑ Für vielerlei Hinweise zur hebräischen Überlieferung der Vertreibung der französischen Juden sei Dr. Abraham David (Jerusalem) herzlich gedankt.
- ↑ Schwarzfuchs, History (2001), 269–274; Ben-Shalom, Communication (1996).
- ↑ Abba Mari ben Mose von Lunel, Sefer Minchat Qenaot, Nr. 120, in: Shlomo Ibn Adret, Tshuvot. Ed. Dimitrovsky, Bd. 2, 835f.
- ↑ bT Ber 70a. Gemeint ist hier die Philosophie griechischer Tradition, die von Abba Mari besonders bekämpft wurde. Shlomo Ibn Adret, Tshuvot. Ed. Dimitrovsky, Bd. 2, 835, Anm. zu Z. 1. Abba Mari brachte die Vertreibung der südfranzösischen Juden mit deren Hinwendung zur griechischen Philosophie in Verbindung. Shlomo Ibn Adret, Tshuvot. Ed. Dimitrovsky, Bd. 2, 832, Anm. zu Z. 8.
- ↑ Shlomo Ibn Adret, Tshuvot. Ed. Dimitrovsky, Bd. 2, 835f. Zit. auch bei Schwarzfuchs, History (2001), 273.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 195f.
- ↑ Saige, Juifs (1881), 92.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 205; Saige, Juifs (1881), 101f.; 308–319; 324f.
- ↑ Zu Leben und Werk sowie zu seinem Aufenhalt im Lande Israel vgl. Schwarzfuchs, History (2001), 261.
- ↑ Zur Bedeutung des hebräischen Begriffes Prowentzah, der neben der heutigen Provence auch das Languedoc mit einschloss, vgl. Gross, Gallia Judaica (1969), 489. In diesem Sinne entspricht Prowentzah der römischen Provincia Narbonnensis. Im Kontext der Vertreibung der Juden im Jahre 1306 kann nur das Languedoc gemeint sein.
- ↑ Estori ha-Parchi, Kaftor va-Ferach, Bd. 1, 218.
- ↑ Schwarzfuchs, History (2001), 276–278; Dahan, Gersonide (1991).
- ↑ Lewi ben Gershom, Pirush al ha-Torah, fol. 176, col. 2.
- ↑ Loeb, Mattatya ha-Yiçhari (1883), 153f.
- ↑ Einleitung zu „Pirqe Avot“, abgedruckt in Loeb, Mattatya ha-Yiçhari (1883), 154f.; Mattityahu ha-Yizhari, Perush, 67.
- ↑ Schwarzfuchs, History (2001), 236.
- ↑ Kalonymos ben Kalonymos, Even Bochan, 102. Zit. auch bei Schwarzfuchs, History (2001), 241.
- ↑ Vgl. hierzu Schwarzfuchs, Expulsion (1967), 482–489; Ders., History (2001), 261f.; Jordan, Monarchy (1989), 200–213; Chazan, Jewry (1973), 191–201.
- ↑ Schwarzfuchs, History (2001), 273f.
- ↑ Zobel, Kezat (1947), 91.
- ↑ Schwarzfuchs, History (2001), 235; 279 mit weiteren Angaben.
- ↑ Shlomo Ibn Adret, Tshuvot. Ed. 1912, I, Nr. 418.
- ↑ Schirmann/Fleischer, History (1997), 513.
- ↑ Itzchak Abarbanel, Yeshuot Meshicho, fol. 46a–b.
- ↑ Shlomo Ibn Verga, Das Buch Schevet Jehuda, Nr. 21, 45 (hebr.); 89 (dt.).
- ↑ Samuel Usque, Nachum Israel 3, 21, mit Abweichung in der Datierung und der Erwähnung des Übertritts eines großen Teils der Gemeinde von Toulouse zum Christentum.
- ↑ Joseph ha-Kohen, Sefer ‘Emeq ha-Bachah, 42; Ders., Emeq ha-Bachah, 46 mit Erwähnung der Bekehrung eines Teils der Gemeinde von Toulouse.
- ↑ Vgl. allgemein zur Geschichte der Juden von England Roth, History (1989).
- ↑ Hyams interpretiert die Titulierung der Juden als ‚des Königs’ in erster Linie als Zeichen des Königs, um Ansprüche des übrigen Adels abzuwehren (Hyams, Jews [1996], 182).
- ↑ Eleonore von der Provence, die Mutter Edwards I., konnte 1275 die Juden aus Marlborough, Gloucester, Worcester und Cambridge vertreiben, ohne dass der König nachweislich an dieser Entscheidung beteiligt war.
- ↑ Mundill, Jewish Solution (1998), 54–56.
- ↑ Mundill, Jewish Solution (1998), 56.
- ↑ Mundill, Jewish Solution (1998), 56.
- ↑ Mundill, Jewish Solution (1998), 58.
- ↑ Hyams, Jews (1996), 185.
- ↑ Zu den Rechten an den Juden des französischen Königreichs vgl. Jordan, Jews (2001), 1–16.
- ↑ Patschovsky, Rechtsverhältnis (1993), 348f.
- ↑ Benner/Reverchon, Juden (2003), 184.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 38–43.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 96.
- ↑ Chazan, Church (1980), 211f. Vgl. auch Jordan, Monarchy (1989), 94–104; Ders., Jews (2001), 6f.; Benner/Reverchon, Juden (2003), 186.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 129–131.
- ↑ Layettes du Trésor des Chartres, Nr. 2083. Übersetzung in Chazan, Church (1980), 213–215. Vgl. auch Jordan, Jews (2001), 3f. In den folgenden Jahren verschärfte Ludwig IX. durch diverse Anordnungen seine Bemühungen gegen den Wucher, so 1234, als er von den Juden verlangte, ohne Wucher zu arbeiten. Vgl. Chazan, Church (1980), 216f. In diesem Sinne ist auch sein schon oben erwähnter Befehl vom Sechsten Kreuzzug 1254 zu verstehen.
- ↑ Yuval, Nations (2006), 283f.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 137–141.
- ↑ Über die Vertreibungen der Juden aus den anderen Regionen vgl. oben den Abschnitt ‚Überblick über die Vertreibungen der Juden aus den Königreichen England und Frankreich‘.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 187. Die Juden wurden 1269 das erste Mal von Ludwig IX. aufgefordert, ein Abzeichen zu tragen. Dies wurde 1271 von Philipp III. bestätigt. Vgl. Chazan, Jewry (1973), 149–155.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 190.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 192–194.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 198f.
- ↑ Hyams, Jews (1996), 182f.; Abulafia, Servitude (2000), 691.
- ↑ Shatzmiller, Shylock (1990), 62–65.
- ↑ Gilomen, Wucher (1990), 276–283.
- ↑ Cluse, Zusammenhang (1999), 141.
- ↑ Cluse, Zusammenhang (1999), 143.
- ↑ Jordan, Monarchy (1989), 131f.
- ↑ Holtmann, Juifs (2004); Ziwes, Studien (1995), 181–193; Burgard, Migration (1992), 50–52; 57.
- ↑ Guggenheim, Gemeinde (2002), 96; Barzen, Regionalorganisation (2002), 252. Die Edition des hebräischen Textes zukünftig als Teil einer Gesamtedition aller rheinischen Rechtssatzungen in Barzen, Takkanot (im Druck).
- ↑ Ms., Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Cod. hebr. 297, fol. 14b–16a.
- ↑ Agus, Rabbi Meir, Bd. 1 (1947), 141; Meir ben Baruch, Sheelot we-Tshuvot (1895), Nr. 1001.
- ↑ Zu Leben und Werk vgl. Urbach, Baalei ha-Tosafot, Bd. 2 (1986), 226–260.
- ↑ Agus, Rabbi Meir (1947); Meir ben Baruch, Sheelot we-Tshuvot (1895), Nr. 661; Tosafot zu bT BQ 58a.
