Prüfungen für Magister und Lehramt am Lehrstuhl Sprachgeschichte
auslaufende Studiengänge
Zu folgenden Studiengängen erfolgt keine Zulassung mehr:
- Magister Artium (M.A.) "Ältere deutsche Sprache und Literatur", 9 Semester, Haupt- oder Nebenfach
- Magister Artium (M.A.) "Germanistische Linguistik", Kombinationsbereich B: Diachronie, 9 Semester, Haupt- oder Nebenfach
- Lehramt Deutsch, L1-L6 2. Fach, L4 1. Fach, 9 Semester
Leistungsscheine
Für die auslaufenden Studiengänge werden keine gesonderten Lehrveranstaltungen mehr angeboten. Es ist jedoch möglich, in entsprechenden Lehrveranstaltungen der neuen BA- und MA-Studiengänge Leistungsscheine für die auslaufenden Studiengänge zu erwerben.
Zwischen- und Abschlussprüfungen
Die letzten Abschlussprüfungen für die auslaufenden Studiengänge erfolgen im WS 13/14. Danach wird der Studiengang aufgehoben und das Ablegen von Abschlussprüfungen ist nicht mehr möglich.
Am Lehrstuhl können sowohl Zwischen- als auch Abschlussprüfungen abgelegt werden (Magister und Lehramt). Geprüft wird in den Studiengängen "Ältere deutsche Sprache und Literatur" (Schwerpunkt Sprache) sowie "Germanistische Linguistik" (Schwerpunktbereich Diachronie). Weitere Informationen zu diesen Prüfungen und den jeweiligen Ansprechpartnern am Lehrstuhl finden Sie im Folgenden.
- Magister und Lehramt: Mündliche Zwischenprüfung, Schriftliche Zwischenprüfung
- Abschlussprüfung Lehramt
- Abschlussprüfung Magister
Mündliche Zwischenprüfung
Bei der mündlichen Zwischenprüfung am Lehrstuhl für Geschichte der deutschen Sprache wird ein Prüfungsgespräch zu zwei Themengebieten geführt. In der Wahl der Gebiete sind Sie weitgehend frei. Eine Themenliste mit Lektürevorschlägen liegt im Sekretariat (Raum 425) aus. Diese ist aber lediglich als Anregung zu verstehen. Ihre Eigeninitiative, selbst Themen vorzuschlagen und eigene Literaturrecherche zu betreiben, ist ausdrücklich erwünscht.
- Bei der Zwischenprüfung Ältere deutsche Literatur und Sprache ist zu beachten, daß sich die beiden Themen hinsichtlich des linguistischen Teilgebietes (Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexik, Äußere Sprachgeschichte etc.) sowie der Sprachepoche nicht überschneiden dürfen. Mindestens ein Thema sollte zum Bereich der Grammatik gehören.
- Für die Zwischenprüfung Germanistische Linguistik erfolgt die Schwerpunktsetzung in zwei Prüfungsgebieten: das erste Prüfungsgebiet ist in der Regel Historische Linguistik, das zweite Prüfungsgebiet kann frei gewählt werden, z.B. Syntax, Morphologie usw.
- Die Themen- bzw. Prüfungsgebiete müssen vor der Prüfung mit der Lehrstuhlinhaberin bzw. den MitarbeiterInnen des Lehrstuhls abgesprochen werden. Die beiden gewählten Themen-/Prüfungsgebiete mit Angabe des jeweiligen Schwerpunkts und der verwendeten Literatur sollten Sie dann rechtzeitig (ca. 1 Woche vor der Prüfung) schriftlich im Sekretariat abgeben.
Schriftliche Zwischenprüfung
Geprüft wird sowohl im Studiengang Ältere deutsche Literatur und Sprache als auch in Germanistischer Linguistik. Beide Studiengänge haben unterschiedliche Prüfungsanforderungen:
Ältere deutsche Literatur und Sprache
- Ein Text aus der Zeit seit dem Althochdeutschen ist aufgrund lautlicher und graphematischer Kriterien sprachhistorisch einzuordnen; ausgewählte syntaktische und lexikalisch-semantische Phänomene sind sprachhistorisch zu interpretieren. Für den Teil A können Sie eine Probeklausur einsehen.
- Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung müssen Sie sich für eines der folgenden 4 Wahlgebiete entscheiden: Althochdeutsch, Mittelhochdeutsch, Frühneuhochdeutsch, Sprachwandeltheorien. Zu diesem Wahlgebiet werden zwei Fragen gestellt, von denen Sie eine auswählen können. Diese ist dann in Form eines Essays zu beantworten.
Germanistische Linguistik
- Teil A ist der allgemeine Pflichtteil, der vom Institut erstellt wird.
- Teil B: In dem Wahlgebiet Historische Linguistik werden 5 Themenbereiche angeboten, aus denen Sie nach vorheriger Absprache eines auswählen. Diese Themenbereiche sind: Historische Phonologie, Historische Morphologie, Historische Syntax, Wortschatzwandel, Sprachwandeltheorien. Zu dem gewählten Themenbereichen wird eine Frage gestellt, die in Form eines Essays zu beantworten ist.
Abschlußprüfung Lehramt
Geprüft wird am Lehrstuhl ausschließlich im Teilgebiet Germanistische Linguistik. Die Prüfungsordnung sieht dabei vor, daß innerhalb dieses Teilgebietes zwei Schwerpunktgebiete benannt werden, die Gegenstand der mündlichen Prüfung und des Teiles B der schriftlichen Prüfung sind. Die Wahl dieser Schwerpunktgebiete ist mit der gewählten Prüferin bzw. dem gewählten Prüfer sowie mit dem Landesamt für Lehramtsprüfungen (Frau Lau) abzustimmen. Die Wahl der Themengebiete, die mit Frau Donhauser für die Prüfung vereinbart werden können, unterliegt keinen speziellen Beschränkungen. Die Prüfungsinhalte sind der gültigen Lehramtsprüfungsordnung zu entnehmen. Ihr Ansprechpartner am Lehrstuhl ist Frau Eva Schlachter, M.A.
1. Schriftliche Prüfung
- Die schriftliche Prüfung besteht aus einer 4-stündigen Klausur, die am Landesprüfungsamt abgeleistet wird. Im Prüfungsgebiet Germanistische Linguistik besteht die Prüfungsaufgabe aus 2 Teilen:
Teil A: Allgemeiner Teil
- Zu einem gegebenen Text müssen drei Aufgaben bearbeitet werden. Obligatorisch ist dabei die syntaktische Analyse eines oder mehrerer Sätze des Textes (Aufgabe 1). Die Inhalte der beiden weiteren Aufgaben (Aufgabe 2 und Aufgabe 3) ergeben sich aus der Wahl des Textes. Möglich sind Fragen u.a. zu speziellen Problemen der Phonologie und Graphematik, zu einzelnen Wortbildungen oder grammatischen Erscheinungen, zur Tempus- und Modusstruktur des Textes, zur Thema-Rhema-Gliederung bzw. zu Phänomenen der Textkohärenz.
Teil B: Essay zu einem Thema aus einem der gewählten Schwerpunktgebiete
- Zur Wahl stehen in der Regel zwei Fragestellungen, von denen eine ausgewählt und in Form eines Essays behandelt werden muß.
2. Mündliche Prüfung
- Die mündliche Lehramtsprüfung wird durch eine Prüfungskommission am Landesprüfungsamt vorgenommen, zu der neben den beiden gewählten FachprüferInnen in den Teilgebieten Neuere deutsche Literatur und Germanistische Linguistik als Vorsitzende auch ein Mitglied des Landesprüfungsamtes gehört. Die Prüfung umfaßt eine Zeitdauer von ca. 1 Stunde, in der beide Teilfächer zu etwa gleichen Teilen geprüft werden. Gegenstand der Prüfung sind die gewählten Schwerpunktgebiete.
Abschlußprüfung Magister
Geprüft wird sowohl im Studiengang Ältere deutsche Literatur und Sprache wie auch im Studiengang Germanistische Linguistik (Schwerpunktbereich: Diachronie). In beiden Fällen umfaßt die Magisterprüfung jeweils eine vierstündige Klausur und eine mündliche Prüfung. Die mündliche Prüfung im Hauptfach ist einstündig, im Nebenfach wird ca. 30 Minuten geprüft. Ihre Ansprechpartner am Lehrstuhl sind Frau Dr. Fischer und Herr Dr. Horst Simon
Germanistische Linguistik (Schwerpunktbereich: Diachronie)
- Zur Vorbereitung auf die Prüfung bereiten die Studierenden in Abstimmung mit Frau Donhauser im Hauptfach drei und im Nebenfach zwei Themenkreise aus dem Schwerpunktbereich Diachronie vor. Die Klausur besteht aus zwei Teilen: einem allgemeinen Teil (Teil A), in dem grundlegende Fähigkeiten der linguistischen Analyse von Texten geprüft werden, und einem spezielleren Teil (Teil B), in dem eine von zwei zur Wahl stehenden Aufgaben behandelt werden, die den vereinbarten Themenkreisen des Schwerpunktgebietes angehören. Die Themenkreise, die in der schriftlichen Prüfung nicht behandelt wurden, bilden den Schwerpunkt der mündlichen Prüfung.
Ältere deutsche Sprache
- Zur Vorbereitung auf die Prüfung bereiten die Studierenden in Abstimmung mit Frau Donhauser drei bis vier Themenkreise aus dem Studienbereich Ältere deutsche Sprache vor. In der Klausur werden mindestens zwei Aufgaben zur Wahl gestellt, die den vereinbarten Themenkreisen entnommen sind. Die Themenkreise, die in der schriftlichen Prüfung nicht behandelt wurden, bilden den Schwerpunkt der mündlichen Prüfung.