Diese Seite richtet sich an Studierende, die an der Humboldt-Universität zu Berlin als studentische Beschäftigte arbeiten und an Personalentscheider/innen von Bereichen, in denen Studierende beschäftigt werden können.
Wir vertreten die Interessen der studentischen Beschäftigten hinsichtlich:
- Gehalt, Weihnachts-, Urlaubs- und Krankengeld, Nacht- und Wochenendtarif
- Gleitzonenregelung zur Sozialversicherung, Verdienstgrenzen bezüglich des BaföGs
- Aufgabengebieten, Arbeitszeiten, Pausenregelungen
- Freistellungen für Prüfungen, Urlaubsansprüchen, Sonderurlaub, Urlaubssemestern und Auslandsaufenthalten
- Höchstbeschäftigungsdauer
- Arbeiten und Studieren mit Kind(ern) (Mutterschutz u.a.)
- Mobbing, Krisen, Kündigung
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Vorübergehend verkürzte Bürosprechzeiten!
| Montag - Donnerstag | 10:30 - 12:30 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
NEST 2011 - Neueingestelltentreffen für studentische Beschäftigte
Wir freuen uns auf Euch!
Ergebnis der Personalratswahlen 2011
Das Ergebnis der Personalratswahlen zur Amtsperiode 2011/12 liegt nun vor und kann hier eingesehen werden. Der Wahlvorstand bedankt sich bei allen Wahlhelfer_innen.
Einladung zur Vollversammlung
Der Personalrat der studentischen Beschäftigten lädt alle studentischen Beschäftigten der Humboldt-Universität recht herzlich zur Vollversammlung ein!
Auf dieser Vollversammlung werden wir den Rechenschaftsbericht ablegen, Euch die Aufgaben des Personalrats schildern sowie von den Themen und Schwerpunkten der vergangenen Amtsperiode berichten. Zudem werden die Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Personalratswahl vorgestellt. Wir suchen zudem noch studentische Beschäftigte, die Interesse an der Mitarbeit im Personalrat haben.Die Kandidatur muss bis spätestens 31.05., 12 Uhr im Büro des Personalrats abgegeben werden. Für Fragen stehen wir Euch während der Vollversammlung gerne zur Verfügung! Hier könnt Ihr die Einladung nachlesen.
Tarifverhandlungen
Zur Zeit finden Verhandlungen zum Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten in Berlin statt. Die Reaktion der studentischen Tarifkommission auf das erste Arbeitgeberangebot findet ihr hier und auch direkt auf www.tvstud.de. Dort könnt ihr auch in den Newsletter eintragen!
Ausschreibungen
Stellenausschreibungen, die auf dieser Seite bekannt gegeben werden, stellen einen Service des PRstudB dar. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Ausschreibungstexte am schwarzen Brett im Hauptgebäude bzw. in den Instituten. Dort sind bitte auch die Bewerbungszeiträume zu entnehmen. Letzteres gilt nicht für Stellenausschreibungen der Bibliotheken, da diese Bewerbungszeiträume in unserem Service aufgeführt sind (siehe Bibliotheksstellenausschreibungen auf unseren Seiten).
Um ganz sicher zu gehen, bitten wir deshalb immer bei den zu bewerbenden Beschäftigungsstellen nach zu fragen! Hier könnt ihr die Telefonnummern der HU-Beschäftigten finden. Viel Erfolg!!!
Hinweise bzgl. der Umfrage des Vizepräsidiums für Studium und Internationales zu den Tätigkeitsprofilen studentischer Beschäftigter
Im Januar 2009 werdet Ihr vom Vizepräsidenten für Studium und Internationales die Aufforderung erhalten, an einer Online-Umfrage unter studentischen Hilfskräften teilzunehmen. Diese wird Fragen zu Eurem Arbeitsvertrag, Eurer Tätigkeit, zu Eurer Arbeitszufriedenheit und -motivation sowie zu Eurer Person beinhalten.
Während des letzten halben Jahres mussten wir vom Personalrat der studentischen Beschäftigten uns – ebenso wie die stellvertretende behördliche Datenschutzbeauftragte – mehrfach für die Möglichkeit einer freiwilligen und garantiert anonymen Teilnahme an dieser Umfrage einsetzen.
Unsere Forderungen hinsichtlich Freiwilligkeit und Anonymität wurden letztlich nahezu vollständig erfüllt. Unsere Bedenken bzgl. der Zielsetzung der Umfrage konnten jedoch bis zum Schluss nicht ausgeräumt werden.
Deshalb haben wir vom Personalrat der studentischen Beschäftigten der Durchführung der Umfrage ausdrücklich nicht zugestimmt, sondern diese lediglich zur Kenntnis genommen, da – rein formal gesehen – keine Chance mehr bestand, Einwände gegen die Umfrage zu erheben.
Zusätzlich haben wir uns entschieden, einen Rundbrief an Euch, die studentischen Beschäftigten, zu versenden, um Euch unsere Bedenken diese Umfrage betreffend mitzuteilen. Hier noch einmal unser Brief vom 15.12.2008 zum Nachlesen: Rundschreiben als pdf
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Aktuelle Informationen für studentische Beschäftigte im Bachelor-Studiengang
Wenn Ihr Eure letzte Bachelorprüfung abgelegt habt, könnt Ihr gemäß § 15 Abs. 3 des Tarifvertrages für studentische Beschäftigte (TV Stud II) noch bis zum Ende jenes Semesters als studentische Beschäftigte weiterarbeiten, in dem Ihr die Bachelorprüfung abgelegt habt.
Werdet Ihr für das direkt darauf folgende Semester in einem Masterstudiengang immatrikuliert, könnt Ihr also durchgehend als studentische Beschäftigte tätig bleiben.
Allerdings gilt es für die Zeit zwischen letzter Bachelorprüfung und Aufnahme des Masterstudiums einiges zu wissen und zu beachten:
a) Laut § 20 Abs. 2 der allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der HU werden Studierende automatisch exmatrikuliert, nachdem sie das Studium abgeschlossen haben. Der Abschluss des Studiums im Sinne dieser Vorschrift ist der Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse der letzten Prüfung. Die Exmatrikulation tritt spätestens zwei Monate danach in Kraft. Wird innerhalb dieser Frist jedoch die Immatrikulation für ein Masterstudium beantragt, tritt die Exmatrikulation erst in Kraft, falls dieser Antrag abgelehnt wird.
Um nicht versehentlich exmatrikuliert zu werden und so Eure Stelle als studentische Hilfskraft zu verlieren, müsst Ihr Euch also rechtzeitig, d.h. spätestens zwei Monate nach Eurer letzten Bachelorprüfung für einen Masterstudiengang beworben haben.
b) Um als studentische Beschäftigte eingestellt zu werden bzw. zu bleiben müsst Ihr nach §_121 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) Studierende im hochschulrechtlichen Sinne sein. Dies seid Ihr, solange Ihr immatrikuliert bleibt (s. a)).
Allerdings seid Ihr nach dem Bestehen der letzten Prüfung bzw. Abgabe der Abschlussarbeit keine Studierenden mehr im sozialversicherungsrechtlichen Sinn.
Dies bedeutet, dass Ihr bis zur Aufnahme des Masterstudiums wie ein normaler Arbeitnehmer Abgaben zur Sozialversicherung leisten müsst. In dieser Zeit bleibt Euch Netto also weniger von Eurem Gehalt.
Nachdem Ihr das Masterstudium aufgenommen habt, werdet Ihr unter Beachtung der "Maximal-20-Stunden-pro-Woche-Grenze" bezüglich des Arbeitsverhältnisses wieder sozialversicherungsfrei.
c) Bzgl. evtl. Rückzahlungsforderungen durch das BAföG-Amt erkundigt Euch bitte beim Studentenwerk Berlin (http://www.studentenwerk-berlin.de/bafoeg/kontakt.html) oder beim ReferentInnenRat der HU (http://www.refrat.de/soziales/arbeit.html).

