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Geschrieben von Florian Sander   
Donnerstag, 15. Juli 2010

Berichtigungen für die Ausgaben 192 und 193. HU-Präsident Markschies hat niemals eine Antragsfrist verpasst und das neue Online-Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge erfordert weiterhin einige Belege.

In der Ausgabe Nr. 192 vom Mai 2010 hieß es im Kommentar über den Präsidenten der Humboldt-Universität Christoph Markschies, er habe "schon einmal eine Antragsfrist verpasst".
Das entspricht nicht den Tatsachen. Christoph Markschies hat nach unserem Kenntnisstand keine Antragsfristen verpasst.
Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
 
In der Ausgabe 193 vom Juni 2010 hieß es im Titelartikel "ist genug für alle da" zum neuen Online- Auswahlverfahren für Masterstudiengänge:
 
"Bei der Online-Anmeldung können alle zur Bewerbung erforderlichen Angabe ohne Nachweis eingetragen werden."
 
Das ist nicht korrekt. Wie der Leiter der Studienabteilung I der HU-Berlin mitteilte gilt:
 
"Der Bewerbung zum Master müssen der unterschriebene Zulassungsantrag und
die darin genannten Nachweise in der geforderten Form beigefügt sein. Liegt der Bachelorabschluss noch nicht vor, ist eine Leistungsübersicht notwendig, aus der hervorgeht, dass (a) mindestens 150 Studienpunkte und (b) Anmeldungen zu allen ausstehenden Prüfungen inkl. Abschlussarbeit vorliegen. Bei Abweichungen von (a) und bzw. oder (b) ist eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses darüber notwendig, dass sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dennoch im letzten Prüfungsabschnitt befindet.

Bei Bewerbungen zum 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ohne Sonderanträge ist der rechtzeitige Eingang des unterschriebenen Zulassungsantrages ausreichend, um am Zulassungsverfahren teilzunehmen.
Notwendige Unterlagen (Abiturzeugnis, Sprachnachweise usw.) müssen erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation beigebracht werden."
 
Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
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