Autor/enPaulsen, Rudolf
TitelErziehung zur Tat durch Tätigkeit. (Berthold Ottos Hauslehrerschule in Großlichterfelde)
Orto.O.
Datum1911
ZusatzDie Tat. Heft 4
Anmerkungen[I.5.2.] "Die richtige Kräfteverteilung im Menschengeschlecht wird nur dann sich durchsetzen, wenn eben die Sittlichkeit wichtiger ist als jede Form geistiger Betätigung." (S.173) .............................................................. [I.3.3.] "Diese Wahlfreiheit hat den großen Vorteil, daß jedes Kind in die Stunden, die es sich ausgewählt hat, gerne geht und den Ausfall einer Stunde schmerzlich bedauert." (S.175) .............................................................. [I.5.3.] "Schelten und Strafen sind sittliche Einwirkungen, sollten also nur bei sittlichen Gebrechen angewendet werden. Für Fehler des Intellekts zu strafen muß also geradezu barbarisch bezeichnet werden." (S.182) .............................................................. [I.3.3.] "Die Zukunft wird das Problem zu bewältigen haben, ob der Gedanke der formalen Bildung ganz und gar aufzuheben ist und etwa nur noch Fachunterricht (wenigstens schon von sehr jungen Jahren an) erteilt werden soll, so daß also gleich zu Anfang der Schüler zu überlegen hätte, was er werden will." (S.184) .............................................................. [Toleranz; nicht-affirmative Erziehung] "Wo Otto aus seiner politischen Überzeugung kein Hehl machen kann, wenn also das Gespräch sich einmal so herumdreht, dann wird er sagen: Ich bin davon überzeugt, es ist so und so, es gibt aber Leute, die so und so denken. So weit menschliches Denken und Reden überhaupt objektiv sein kann, so weit ist es das hier tatsächlich." (S.187)
ArchivB.-O.-S./II/B/H/II [
SignaturB.-O.-S./II/B/H/II [5]
SchlagworteBildung
Bildung, formale
Erziehung
Freiheit
Humanitätsgedanke
Kind
Kindheit
Ökonomie
Pädagogik
Politik
Psychologie
Sittlichkeit
Unterricht
Wahlfreiheit
Zwanglosigkeit
Abteilungen2