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Die Anzahl an Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung an der HU steigt. Damit erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein*e Student*in mit Erkrankung in eine Sprechstunde kommt oder in Lehre und Prüfung einen Nachteilsausgleich benötigt.
- Rechtliche Grundlage und Rechtsfolgen - Was ist ein Nachteilsausgleich (NTA)? - Welche Formen von NTA gibt es an der HU? - Antragsverfahren in Kurzform - Gute Möglichkeit zur Diskussion und Austausch von vorher eingereichten Problemfällen
Zielgruppe: Mitarbeitenden der HU von Prüfungsbüros, Mitglieder von Prüfungsausschüssen und Studienfachberatenden, Lehrende/Dozierende
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