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RS002 - Nachteilsausgleich (NTA) in Studium, Lehre und Prüfung

  Die Anzahl an Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung an der HU steigt. Damit erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein*e Student*in mit Erkrankung in eine Sprechstunde kommt oder in Lehre und Prüfung einen Nachteilsausgleich benötigt.

- Rechtliche Grundlage und Rechtsfolgen
- Was ist ein Nachteilsausgleich (NTA)?
- Welche Formen von NTA gibt es an der HU?
- Antragsverfahren in Kurzform
- Gute Möglichkeit zur Diskussion und Austausch von vorher eingereichten Problemfällen

Zielgruppe: Mitarbeitenden der HU von Prüfungsbüros, Mitglieder von Prüfungsausschüssen und Studienfachberatenden, Lehrende/Dozierende