Ist die Finanzierung einer externen Weiterbildungsmaßnahme aus zentralen Mitteln beabsichtigt, erfolgt die Delegierung/Anmeldung von Mitarbeitenden im Auftrag der Universität durch die Berufliche Weiterbildung. Kostenübernahme und Freistellung sind u. a. in der Dienstvereinbarung zur Weiterbildung geregelt.
Der Antrag auf Kostenübernahme ist rechtzeitig (ca. 6 Wochen) vor Beginn der Maßnahme zu richten an:
Unter den Linden 6
Abteilung für Haushalt und Personal
Referat Personalentwicklung
Berufliche Weiterbildung
Christine Alpermann
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Titel der Maßnahme,
- Begründung der dienstlichen Notwendigkeit durch die:den Verwaltungsleiter:in, Abteilungsleiter:in bzw. Direktor:in,
- Unterlagen der Maßnahme in deutscher Sprache (Programme, Kosten, Anmeldeformulare, Termine),
- Abgabe von insgesamt drei Vergleichsangeboten unter Einhaltung der Vergaberichtlinien (gem. LHO § 55 Nr. 7) oder die schriftliche Bestätigung der Exklusivität des vorliegenden Angebotes durch die/den unter 2. genannten Vorgesetzte/n.
Hinweise
- Anträge auf Rückerstattung bereits verauslagter Kosten für Weiterbildungs- bzw. Lehrgangsteilnahmen ohne vorherige Beantragung und Genehmigung durch die Berufliche Weiterbildung sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- Im Falle einer Bewilligung ist es ggf. möglich, dass die Maßnahme nur anteilig finanziert wird.
- Die Anmeldung zu den kostenpflichtigen Lehrgängen an der VAk erfolgt ausschließlich über die Berufliche Weiterbildung.
- Das Weiterbildungsangebot der Freien Universität Berlin und der Technischen Universität Berlin kann zu den dort geltenden Bedingungen ebenfalls genutzt werden.
- Eine Auswahl universitätsfremder Anbieter finden Sie auf den Seiten der Beruflichen Weiterbildung.
- Keine Kostenerstattung aus Weiterbildungsmitteln erfolgt für:
Tagungen, Kongresse, Konferenzen, Messen und Ausstellungen, Studienfahrten und Exkursionen.
Tipp: Prüfen Sie hierzu auch die Möglichkeiten im Rahmen einer Dienstreise.
Kontakt
Frau Alpermann:
Antrag auf externe Weiterbildung