Sprachnachweis für Fremdsprachensekretär:innen
Mitarbeiter:innen der HU, die als Fremdsprachensekretär:innen tätig sind bzw. diese Aufgabe übernehmen und bisher keine von der Universität
anerkannte Sprachausbildung absolviert haben, erhalten die Möglichkeit, den erforderlichen Sprachennachweis in einem betrieblichen Verfahren zu erlangen.
Ein fachbezogener Text (ca. 21 Zeilen) ist schriftlich aus dem Deutschen in die jeweilige Fremdsprache zu übersetzen. Dafür steht eine Stunde Zeit zur Verfügung und
Wörterbücher können benutzt werden. Wurde die Übersetzung richtig vorgenommen, wird einen Nachweis darüber erstellt,
dass die Sprachkenntnisse als ausreichend für die Tätigkeit als Fremdsprachensekretär:in an der HU bewertet werden.
Es können davon abweichende Regelungen nach individueller Absprache getroffen werden.
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