Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Verwaltungs- oder betriebseigene Prüfungen

Gemäß den Richtlinien für verwaltungs- oder betriebseigene Prüfungen – Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 4 (6⁄95), Anlage 2 BMT-G – werden durch die Humboldt-Universität zu Berlin Prüfungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgenommen.

Die abgelegte verwaltungs- oder betriebseigene Prüfung gilt für den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes Berlin.

Kontakt

Bitte kontaktieren Sie Frau Alpermann: