Verwaltungs- oder betriebseigene Prüfungen
Gemäß den Richtlinien für verwaltungs- oder betriebseigene Prüfungen – Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 4 (6⁄95), Anlage 2 BMT-G – werden
durch die Humboldt-Universität zu Berlin Prüfungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgenommen.
Die abgelegte verwaltungs- oder betriebseigene Prüfung gilt für den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes Berlin.
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