Abmeldung
Für HU-Angehörige:
- Eine Abmeldung muss eine Woche vor Kursbeginn erfolgen
- Wenn der Lehrgangsplatz unbegründet nicht in Anspruch genommen wird, erfolgt eine Säumnisgebühr
- Kurzfristige Absagen, d.h. in der Woche vor Kursbeginn, müssen schriftlich begründet werden (durch die⁄den Vorgesetzte⁄n bzw. einer Kopie des Krankscheins)
Gleiches gilt für externe Teilnehmer/innen.