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Externe Weiterbildungen

Die Delegierung von Mitarbeiter:innen zu externen Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt im Auftrag der Universität durch die Berufliche Weiterbildung. Kosten können auf Antrag der⁄des Fachvorgesetzten von der Universität übernommen werden. Die Kostenübernahme und Freistellung sind u. a. in der Dienstvereinbarung zur Weiterbildung geregelt.

Das Programm der Verwaltungsakademie Berlin ist jederzeit online abrufbar. Das Weiterbildungsangebot der Freien Universität Berlin und der Technischen Universität Berlin kann zu den dort geltenden Bedingungen ebenfalls genutzt werden.

Bitte kontaktieren Sie Frau Zaborowski: