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Nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) hat der Berliner Gesetzgeber innerhalb kurzer Zeit ein weiteres Gesetz verabschiedet, mit dem Diskriminierungen entgegengewirkt werden soll: Das Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG).
Dieses neue Gesetz greift allerdings sehr viel stärker in das Arbeitsrecht ein als das LADG. Insbesondere in Auswahlverfahren und bei Einstellungen sind künftig strenge Vorgaben zu beachten. Aber auch neue Pflichten wie zu Schulungen, Datenerhebungen und die Erstellung eines Förderplans müssen eingehalten werden.
In dem Kurs werden zunächst die Grundlagen vorgestellt, vor allem der Geltungsbereich des Gesetzes und der Begriff des „Migrationshintergrunds“. Dann erfolgt eine eingehende Erläuterung der Pflichten der Arbeitgeber. Dabei werden Bezüge zu den wichtigsten Regelungen aus dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und dem LADG hergestellt. Praxishinweise runden den Kurs ab.
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