Dieses Angebot ist nur für Beschäftigte der HU!
Betriebliche Ersthelfende, die bereits einen Grund- oder Trainingslehrgang absolviert haben, müssen alle zwei Jahre an einer erneuten 1-tägigen Schulung teilnehmen.
wichtiger Hinweis: Der Nachweis über die Teilnahme am Grund- bzw. vorherigen Trainingslehrgang darf nicht älter als zwei Jahre sein. Dabei zählt das Jahr der Teilnahme, nicht der Monat. Sollte der Lehrgang länger zurückliegen, ist der
Grundlehrgang erneut zu besuchen.
Die vollständige Anwesenheit bis zum Ende des Lehrgangs ist erforderlich. Ein vorzeitiger Abbruch kann leider nicht anerkannt werden.Mitarbeitende der Charité wenden sich bitte an das »Arbeitsmedizinische Zentrum der Charité«.