Ausführliche Sitzungsberichte


SITZUNG AM DONNERSTAG, DEM 2. MÄRZ 2000



Schiffbruch der Erika


Fischler, Kommission. - Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren! Zunächst, Herr Abgeordneter Varela Suanzes-Carpegna, möchte ich festhalten, daß ich, wenn das Parlament ruft, klarerweise immer zur Verfügung stehe, und das habe ich auch in der Vergangenheit, glaube ich, ausreichend bewiesen. Was die Verschmutzung der Westküste Frankreichs aufgrund des Untergangs der Erika anbetrifft, so ist uns bewußt, welche massiven, gewaltigen Schäden diese Katastrophe verursacht hat, die noch dazu dadurch verstärkt wurden, daß zur selben Zeit dieser große Sturm an der Westküste Frankreichs herrschte. Das ausgetretene Öl und der Sturm zusammen haben insbesondere die Austernbänke und die Muschelzucht massiv kontaminiert, zum Teil sogar völlig zerstört.

Darüber hinaus sind auch verschiedene Schäden im Fischereisektor, insbesondere bei Fangnetzen aufgetreten. Die Fischerei mußte daher auch aufgrund der Ölpest in einigen Zonen eingestellt werden. Wir arbeiten hier sehr intensiv mit den französischen Behörden zusammen, und die zuständige Kommissarin ist gerade dabei, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf See insgesamt zu prüfen und, wenn notwendig, entsprechende Vorschläge an die Kommission heranzutragen, damit derartige Ereignisse in Zukunft gar nicht mehr vorkommen können. Die Gemeinschaft muß sich mit der betroffenen Bevölkerung solidarisch zeigen, und wir müssen wirklich alle Möglichkeiten - hier stimme ich dem Herrn Abgeordneten Varela Suanzes-Carpegna völlig zu - nutzen, um helfen zu können.

Im Fischerei- und im Aquakultursektor - und nur für diese Sektoren kann ich hier sprechen - steht dafür in erster Linie das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei zur Verfügung. Die Mittel können im Rahmen des französischen Fischerei-Strukturprogramms für die Jahre 2000 bis 2006 eingesetzt werden, und die französischen Behörden haben uns mitgeteilt, daß sie beabsichtigen, ihr Programm in der nächsten Woche nach Brüssel zu übermitteln. Bis zum Jahr 2006 stehen Frankreich 225 Millionen Euro für Strukturmaßnahmen zur Verfügung.

Wie kann man im Rahmen dieser Möglichkeiten einerseits den Fischern und andererseits den Muschel- und Austernzüchtern helfen? Was die Fischer anbelangt, so besteht hier die Möglichkeit einer Entschädigung für die Fischer und Schiffseigner, und zwar eine Entschädigung bis zu 50% mit staatlicher Beteiligung für die Schäden, die sich aus der vorübergehenden Einstellung ihrer Tätigkeit ergeben. Hier ist die Gemeinschaft bereit, 50% kozufinanzieren. Die Höhe der Entschädigung kann Frankreich festsetzen, das ist sein ausschließliches Recht, wobei insgesamt 9 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Wie kann man nun den Austern- und Muschelzüchtern helfen? Die Mittel können für die Reinigung der Austernbecken eingesetzt werden. Es können neue Ausrüstungen für die Austernbecken angeschafft bzw. zerstörte Aquakulturausrüstungen instandgesetzt werden. Es können die Abwässer aus Aquakulturanlagen geklärt werden, und daneben können Regelungen zur Verbesserung und Überwachung der Qualität der Rückverfolgbarkeit und auch der Hygiene finanziert werden. Denkbar wäre unter anderem auch eine generelle Verkaufsförderungskampagne.

Wenn wir noch in diesem Monat die Anträge von seiten Frankreichs bekommen, dann ist es auch möglich, die Erstattungsfähigkeit rückwirkend zum 1.1.2000 festzusetzen. Wir sind von seiten der Kommission jedenfalls bereit, den Antrag sofort, wenn wir ihn bekommen, zu prüfen und auch rasch zu genehmigen, damit die Hilfe für die Betroffenen unmittelbar in Gang gesetzt werden kann.



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