Ausführliche Sitzungsberichte
SITZUNG AM DONNERSTAG, DEM 2. MÄRZ 2000
Schiffbruch der Erika
Fischler,
Kommission.
- Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und
Herren! Zunächst, Herr Abgeordneter Varela Suanzes-Carpegna, möchte ich festhalten,
daß ich, wenn das Parlament ruft, klarerweise immer zur Verfügung stehe, und das
habe ich auch in der Vergangenheit, glaube ich, ausreichend bewiesen. Was die Verschmutzung
der Westküste Frankreichs aufgrund des Untergangs der Erika anbetrifft, so ist uns
bewußt, welche massiven, gewaltigen Schäden diese Katastrophe verursacht hat, die
noch dazu dadurch verstärkt wurden, daß zur selben Zeit dieser große Sturm an der Westküste
Frankreichs herrschte. Das ausgetretene Öl und der Sturm zusammen haben insbesondere
die Austernbänke und die
Muschelzucht massiv kontaminiert, zum Teil sogar völlig zerstört.
Darüber hinaus sind auch verschiedene Schäden im Fischereisektor, insbesondere bei
Fangnetzen aufgetreten. Die Fischerei mußte daher auch aufgrund der Ölpest in einigen
Zonen eingestellt werden. Wir arbeiten hier sehr intensiv mit den französischen Behörden zusammen, und die zuständige Kommissarin ist gerade dabei, Maßnahmen zur Verbesserung
der Sicherheit auf See insgesamt zu prüfen und, wenn notwendig, entsprechende Vorschläge
an die Kommission heranzutragen, damit derartige Ereignisse in Zukunft gar nicht mehr vorkommen können. Die Gemeinschaft muß sich mit der betroffenen Bevölkerung
solidarisch zeigen, und wir müssen wirklich alle Möglichkeiten - hier stimme ich
dem Herrn Abgeordneten Varela Suanzes-Carpegna völlig zu - nutzen, um helfen zu können.
Im Fischerei- und im Aquakultursektor - und nur für diese Sektoren kann ich hier sprechen
- steht dafür in erster Linie das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei
zur Verfügung. Die Mittel können im Rahmen des französischen Fischerei-Strukturprogramms für die Jahre 2000 bis 2006 eingesetzt werden, und die französischen Behörden
haben uns mitgeteilt, daß sie beabsichtigen, ihr Programm in der nächsten Woche nach
Brüssel zu übermitteln. Bis zum Jahr 2006 stehen Frankreich 225 Millionen Euro für
Strukturmaßnahmen zur Verfügung.
Wie kann man im Rahmen dieser Möglichkeiten einerseits den Fischern und andererseits
den Muschel- und Austernzüchtern helfen? Was die Fischer anbelangt, so besteht hier
die Möglichkeit einer Entschädigung für die Fischer und Schiffseigner, und zwar eine
Entschädigung bis zu 50% mit staatlicher Beteiligung für die Schäden, die sich aus der
vorübergehenden Einstellung ihrer Tätigkeit
ergeben. Hier ist die Gemeinschaft bereit, 50% kozufinanzieren. Die Höhe der Entschädigung
kann Frankreich festsetzen, das ist sein ausschließliches Recht, wobei insgesamt
9 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Wie kann man nun den Austern- und Muschelzüchtern helfen? Die Mittel können für die
Reinigung der Austernbecken eingesetzt werden. Es können neue Ausrüstungen für die
Austernbecken angeschafft bzw. zerstörte Aquakulturausrüstungen instandgesetzt werden.
Es können die
Abwässer aus Aquakulturanlagen geklärt werden, und daneben können Regelungen zur Verbesserung
und Überwachung der Qualität der Rückverfolgbarkeit und auch der Hygiene finanziert
werden. Denkbar wäre unter anderem auch eine generelle Verkaufsförderungskampagne.
Wenn wir noch in diesem Monat die Anträge von seiten Frankreichs bekommen, dann ist
es auch möglich, die Erstattungsfähigkeit rückwirkend zum 1.1.2000 festzusetzen.
Wir sind von seiten der Kommission jedenfalls bereit, den Antrag sofort, wenn wir
ihn bekommen, zu prüfen und auch rasch zu genehmigen, damit die Hilfe für die Betroffenen unmittelbar
in Gang gesetzt werden kann.
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