Die KEG ist ein offener Zusammenschluss von Zentren, Lehrprogrammen und Koordinationsstellen an Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen der Frauen- und Geschlechterforschung.
Arbeitsprinzipien der Konferenz als Netzwerk
Die KEG veranstaltet regelmäßig, in der Regel jährlich, Arbeitstagungen. Diese bieten den Einrichtungen und Einzelpersonen den Rahmen, Fragen und Probleme der Frauen- und Geschlechterstudien zu beraten und auf dieser Grundlage wissenschafts- und hochschulpolitisch zu agieren, z.B. Beschlüsse zu fassen und diese zu veröffentlichen. Gegebenenfalls finden zwischen den Jahrestreffen Zusammenkünfte einzelner Arbeitsgruppen oder wissenschaftliche Tagungen statt.
Die KEG beschließt auf dem Jahrestreffen, welche Einrichtung die Arbeitstagung im darauf folgenden Jahr ausrichten wird. Idealerweise ist dies auch die Einrichtung, die die Jahrestagung einer der drei nationalen Fachgesellschaften vorbereitet. Diese Einrichtung übernimmt die organisatorische Vorbereitung der Arbeitstagung der KEG sowie die Aktualisierung der Adressverteiler, den sie anschließend an die nächste Einrichtung weitergibt.
Die KEG wählt auf ihrer Jahrestagung jeweils für ein Jahr minimal drei Sprecherinnen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich. Ist Deutschland durch mehrere Sprecherinnen vertreten, sollen diese aus unterschiedlichen Bundesländern kommen.
Die Sprecherinnen sind in Zusammenarbeit mit der Einrichtung, die die nächste KEG-Tagung ausrichtet, für die inhaltliche Vorbereitung der Arbeitstagung zuständig. Dabei sind sie auf das Engagement aller Mitgliedseinrichtungen und deren Bereitschaft, einzelne Panels und Arbeitsgruppen vorzubereiten, angewiesen.
Beschlüsse bei den Jahrestagungen
Beschlussanträge sollten im Vorfeld der Jahrestagungen formuliert und
an alle Einrichtungen verschickt werden. Werden diese von zumindest drei Einrichtungen
unterstützt, sind sie bei den Jahrestagungen zu behandeln und abzustimmen.
Über Beschlussanträge, die von weniger als drei Einrichtungen unterstützt
werden, sowie über Ad-hoc-Anträge entscheidet das Plenum mehrheitlich.
Mit Mehrheit gefasste Beschlüsse werden allen Einrichtungen zur weiteren
Verwendung schriftlich zur Verfügung gestellt.
Beschlüsse zwischen den Jahrestagungen
Sieht eine Einrichtung gemeinsamen Handlungsbedarf kann sie ein schriftliches
Beschlussverfahren initiieren: Eine entsprechende Vorlage wird an alle Einrichtungen
per Mail versandt mit der Bitte um Zustimmung bis zu einem gesetzen Termin.
Wenn mehr als die Hälfte der aktuell auf der KEG-Homepage gelisteten
Einrichtungen ihre Zustimmung erklärt haben, gilt die Vorlage als durch
die KEG zu unterstützen. Sie wird dann unter Mitteilung der Namen der
Einrichtungen, die zugestimmt haben, veröffentlicht.
Darüber hinaus ergreifen die Sprecherinnen in Fällen dringenden
hochschul- oder allgemeinpolitischen Handlungsbedarfs die Initiative für
öffentlichkeitswirksame Aktionen, die sie umgehend den Mitgliedern zur
Abstimmung stellen und auf Grundlage eines Mehrheitsbeschlusses der Einrichtungen
(s.o.) veröffentlichen.