Eine römische Parabel oder was es heißt, wenn ein Langzeitprojekt aus analogen Zeiten in digitale Welten aufbricht

Von Martin Baumeister1

Die Gründung des ersten deutschen historischen Auslandsinstituts verdankt sich der magischen Anziehungskraft eines besonderen Archivs. 1888 richtete der größte Bundesstaat des Deutschen Reichs eine Historische Station in Rom ein. Man wollte gegenüber Konkurrenten wie Frankreich und Österreich, die den Deutschen mit Institutsgründungen in der italienischen Hauptstadt zuvorgekommen waren, nicht zurückstehen. Das vorrangige Ziel der seit 1890 als Preußisches Historisches Institut firmierenden Berliner Außenstelle, die erst 1937 nunmehr als Reichsinstitut ihre aktuelle Bezeichnung Deutsches Historisches Institut in Rom (DHI), erhielt, bestand darin, der deutschen Forschung den Zugang zum nur wenige Jahre zuvor geöffneten Vatikanischen Archiv zu erleichtern. Die vatikanischen Bestände galten als sensationeller Ressourcenschatz für die Reichsgeschichte und die deutsche Landesgeschichte. So urteilte z.B. noch 20 Jahre nach Öffnung des Vatikanischen Archivs Johannes Haller mit Blick auf das Spätmittelalter: „Mit der Quelle, aus der hier geschöpft wird, kann sich für diese Zeit keine andere in der Welt messen, sie übertrifft an Umfang und Mannigfaltigkeit schlechterdings alles, was aus dem ausgehenden Mittelalter überhaupt bekannt ist“.2 Das preußische Institut wurde somit als eine Art nationalgeschichtliche „Quellentankstelle“ eingerichtet, die ihre auf Dauer angelegte Existenz aufs Erste mit bis heute laufenden Langzeitvorhaben in der historischen Grundlagenforschung mit Vatikanbezug legitimierte. Vorrangiges Interesse galt dabei, zunächst noch unter Einfluss des ausklingenden Kulturkampfes, der vorreformatorischen Zeit. Die meist erfolglosen Versuche der nach Rom reisenden deutschen Historiker bei der Identifizierung der für sie relevanten Quellen in den labyrinthischen Vatikanbeständen – Bemühungen, die, wie Paul Fridolin Kehr süffisant bemerkte, „nicht frei von einer gewissen Komik waren“3 – führten zum Projekt der Erstellung eines Quelleninventars für das Spätmittelalter, denn, wie Johannes Haller treffend formulierte, im Vatikanischen Archiv „kann man wohl finden, aber nicht suchen“4 . Sehr bald gelang es, dem Vorhaben Unterstützung auf höchster politischer Ebene zu sichern: Mit dem Inventar würde „der vaterländischen Geschichtsforschung eine Förderung gewährt werden, wie sie größer und fruchtbarer kaum erdacht werden kann“, so der preußische Gesandte beim Heiligen Stuhl, von Schlözer, an Außenminister Caprivi 18925. Im selben Jahr noch wurden die Arbeiten am Repertorium Germanicum, so der Name des neuen Projekts (im Folgenden RG), aufgenommen, für dessen Anschubfinanzierung der Kaiser eine erhebliche Summe aus seinem Dispositionsfonds bewilligte.

Die enthusiastische Einschätzung des preußischen Gesandten vom hohen Wert des RG hat sich 130 Jahre später offenbar bestätigt. Das Vorhaben, das unter der langjährigen Direktion Paul Fridolin Kehrs am römischen Historischen Institut (1903-1936) zur „eigentlichen Aufgabe […], die das Vatikanische Archiv der deutschen Forschung stellt“, deklariert wurde6, wird bis heute auch nach langjährigen Unterbrechungen infolge der beiden Weltkriege als „Verzeichnis der in den päpstlichen Registern und Kameralakten vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien“, wie es im Untertitel heißt, betrieben und finanziert vom römischen DHI. 2012 trat das Projekt mit der Freischaltung von RG Online offiziell ins digitale Zeitalter ein7. 2018 wurden mit der Publikation von Band X zum Pontifikat Sixtus‘ VI. (1471-1484) in der gedruckten Fassung in sechs Teilbänden mit rund 4600 Seiten seit Beginn der Arbeiten am RG ein gutes Jahrhundert der kurialen Überlieferung seit dem sog. Abendländischen Schisma von 1378 erfasst. Nach dem aktuellen Urteil eines Fachmanns, des Leipziger Mediävisten Enno Bünz, stellt das Repertorium „eines der wichtigsten Quellenwerke zur Erforschung des europäischen Spätmittelalters” dar8. Im Folgenden soll diese augenscheinliche Erfolgsgeschichte von einem – mit Blick auf seine Epochen-, Themen- wie auch Digital Humanities-Kompetenz – fachlichen Laien, in dessen Zuständigkeit das RG jedoch qua Amt seit nunmehr neun Jahren steht, vor allem hinsichtlich der Konzeption des Vorhabens sowie der Herausforderungen und Chancen in Folge seiner nun bald zehn Jahren währenden Transformation in eine Datenbank bei gleichzeitiger Beibehaltung der Druckausgabe befragt werden.

Die ersten Fragen, die Konzeption und Reichweite des Projekts betreffen, können am Urteil von Enno Bünz ansetzen. Das RG wurde als preußisch-deutsches nationalhistorisches Vorhaben begonnen und hat den daraus erwachsenen territorialen Zuschnitt bis heute mit gewissen Modifikationen beibehalten. Deutschland, so die Definition von Walter Deeters, eines Bearbeiters des RG, die nach unterschiedlichen vorausgegangenen Eingrenzungsversuchen bereits eine Kompromissformel darstellt, die preußisch-nationalgeschichtliche Perspektive allerdings auch sieben Jahrzehnte nach Projektbeginn nicht verleugnen lässt, umfasst im Repertorium „das Reich in seinen spätmittelalterlichen Grenzen, sofern dort Einwohner deutscher Zunge lebten, dazu im Osten ein Teil von Polen und die baltischen Lande“9. Klare Grenzziehungen waren aufgrund verschiedener Faktoren wie des mittelalterlichen Verständnisses von Herrschaft und Territorium, der daraus resultierenden „unscharfen“ Reichs- und anderer Territorialgrenzen sowie wegen der fehlenden Deckungsgleichheit zwischen der für die Kurienverwaltung relevanten kirchlichen Diözesanorganisation und der politischen Territorien nicht möglich und konnten letztendlich nicht ohne ein gewisses Maß an Willkür und teilweise deutlich wechselnden Standards, ob nach Maßgabe der Projektverantwortlichen oder entsprechend individueller Präferenzen der bearbeitenden Archivare, gelöst werden. Bereits der erste Bearbeiter des RG, der Archivar Robert Arnold, musste in den 1890er-Jahren feststellen, dass der ihm vorgegebene zu erfassende Raum, das Reich in seinen Grenzen von 1378, nicht klar zu bestimmen war, und bemerkte, dass „manche italienische oder französische Landschaft, welche damals unstreitig zum Reiche gehörte, […] heute für uns nur noch wenig Interesse“ habe10. Von Projektbeginn an erzeugte die Inkompatibilität zwischen der auf das Mittelalter projizierten nationalhistorischen Reichsvorstellung und den sich in den kurialen Quellen spiegelnden Ordnungskategorien Spannungen, die Visionen etwa von einem „Repertorium universale“11 beförderten, die sich aber auch in Behauptungen wie derjenigen von einer „universalen Bedeutung“ des Reichs als eines „auch historisch gesehen organischen Grossraumes“ vom Mittelalter bis weit in die Neuzeit und seiner vorgeblichen Dominanz in den vatikanischen Überlieferungen niederschlugen12. Auch wenn solche Sichtweisen mittlerweile obsolet sein mögen, so gilt es doch die These von der europäischen Relevanz des RG nicht nur vor dem Hintergrund seiner Geburt aus dem Geist der deutschen Nationalgeschichte des 19. Jahrhunderts, sondern vor allem angesichts einer nicht nur in der deutschsprachigen Mediävistik bis heute zu beobachtenden okzidentalen Verengung des Europabegriffs, der implizit oder ganz offen auf die lateinische Christenheit verkürzt wird, kritisch zu reflektieren.

Eine weitere Nachfrage betrifft die Rede vom RG als „Quellenwerk“, die zumindest einer Präzisierung bedarf. Die Verwendung des Quellenbegriffs mit Bezug auf das RG kann gelegentlich zu Missverständnissen führen.13 Unter „Quellenwerk“ ist hier keine Edition im klassischen Sinn oder eine andere Form der Bereitstellung von Originalquellen zu verstehen, sondern vielmehr ein Instrument zur Identifizierung und Erschließung der im Vatikanischen Archiv befindlichen Quellenbestände aus vorreformatorischer Zeit. Die ursprünglichen Planungen des Preußischen Instituts zur Erstellung eines vatikanischen Inventars Anfang der 1890er-Jahre zielten auf die Schaffung eines Findmittels, eines Repertoriums, um den an der deutschen Geschichte des Mittelalters Interessierten den Zugang zu den einschlägigen Akten der Kurie zu ermöglichen: „ein Hilfsmittel zum Auffinden gesuchter Urkunden, ein Führer durch die Register des Vatikanischen Archivs“14 Sehr schnell mutierte das Vorhaben jedoch zu einem Regestenwerk, so dass die Bezeichnung als „Repertorium Germanicum“ „nicht eben zutreffend“ sei, wie bereits Kehr vermerkte15. Die präziseste Beschreibung des Inventars stammt von Brigide Schwarz, die das RG als „ein Werk sui generis, eine Kreuzung aus Regesten und Index“ gekennzeichnet hat16. Sie benennt auch das doppelte Ziel des RG, „einen möglichst raschen Zugriff auf die Datenmassen zu bieten und – wenn möglich – den Rückgriff auf das vatikanische Original zu erübrigen“17. Aus dem Wegweiser ins Vatikanische Archiv wurde ein hoch verdichtetes Quellenextrakt in weitgehend in Abkürzungen umgesetzter Regestenform.

Diese Konzeption verdankt sich der Eigenart und Struktur des erschlossenen kurialen Quellenmaterials, das sich keineswegs etwa auf den Bereich der „großen Politik“, wie zu Beginn der Arbeiten erwartet, bezieht. Im Blick der Bearbeiter standen von Anfang an alle Quellen der um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert zugänglichen vatikanischen Überlieferung, die deutsche Betreffe erwarten ließen, d.h. im Wesentlichen die drei großen Serien der sog. Suppliken-, Lateran- und Vatikanregister, die das Handeln der Kurie in einem sehr spezifischen Bereich dokumentieren, nämlich nicht das obrigkeitliche Wirken des Papstes als Spitze der kirchlichen Hierarchie, sondern „ganz überwiegend von Privaten beim Papst erwirkte Gunsterweisungen“18. Ca. 80 Prozent der in den Registern erhaltenen Quellen beziehen sich direkt oder indirekt auf den kirchlichen „Pfründenmarkt“19, ca. 10 Prozent auf päpstliche Dispense und Indulte, der Rest auf Belange wie vor die Kurie gebrachte diverse Streitfälle.20 Nach einer Schätzung auf der Basis der Mitte der 1970er-Jahre vorliegenden Bände geht es bei den in den Registereinträgen auftauchenden Bittstellern in mehr als 90 Prozent der Fälle um Geistliche, genauer gesagt in ihrer überwiegenden Mehrheit um Weltgeistliche. Weniger als 10 Prozent sind Laien, ca. 4 Prozent Frauen.21 Der thematische Horizont der kurialen Quellen ist entsprechend spezifisch, selbst wenn sie sich zumindest partiell für historische Fragestellungen jenseits der Kirchengeschichte im engeren Sinn zum Sprechen bringen lassen.

Schon früh stand fest, dass es sich bei den für das RG ausgewerteten Quellen um „Material wesentlich statistisch-historischer Natur“ handelt22, das sich aufgrund seiner hochgradig standardisierten Form und der aus dem kanonischen Recht stammenden exakten Begrifflichkeit für eine komprimierte Regestierung besonders gut eignet23. Die Entwicklung eines mehr oder weniger einheitlichen Verfahrens der Regestierung als Kerngeschäft der Erstellung des RG zog sich allerdings, verbunden mit erheblichen Fehleinschätzungen im Arbeitsaufwand, über Jahrzehnte hin. Die ersten beiden Phasen lassen sich durch die Publikation der ersten beiden Repertorienbände 1897 und 1916 markieren, die im Rückblick als „Probestücke“ auf dem Weg zu einer endgültigen Form des RG bewertet werden24. Die ursprüngliche Absicht, den gesamten Zeitraum von 1378 bis 1447 innerhalb von vier Jahren zu erfassen, war sehr schnell obsolet geworden.25 Der erste Band, bearbeitet von Robert Arnold, umfasste mit rund 2830 in einer Mischung aus Deutsch und Latein abgefassten Regesten gerade einmal das erste Jahr des Pontifikats von Papst Eugen IV. (1431). Eine Fortführung des Unternehmens in diesem Umfang war prinzipiell ausgeschlossen. 1904 beschloss das Kuratorium des Preußischen Historischen Instituts auf der Grundlage von Gutachten von Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats und des seit 1903 amtierenden Direktors Kehr ein in den Richtlinien der Datenerfassung revidiertes Verfahren für die Erstellung des Repertoriums. 1916 erschien als Ergebnis der von Ernst Göllner bearbeitete Band zum Pontifikat des Avignoneser Gegenpapstes Clemens VII. (1378-1394), der wiederum als Band 1 nunmehr die „offizielle“ Zählung der RG-Bände einleitete. Er bietet Regesten in zwei durch Querverweise miteinander verbundenen Listen, ein Personen- und ein Kirchen- und Ortsverzeichnis, einen status personarum und einen status ecclesiarium et locorum. Nachdem die Arbeiten am Projekt aufgrund des Krieges und seiner Folgen über ein Jahrzehnt lang geruht hatten, änderte Gerd Tellenbach als einer der beiden neuen Bearbeiter 1928 die Konzeption der Erstellung in die bis heute in den Grundlinien gültige Form, auch wenn die erfassten Informationen, Abkürzungen und regionale Grenzziehungen in Teilen weiterhin variierten: mit einer klaren Trennung der Regesten von den sie erschließenden Personen- und Ortsindices, einer möglichst umfassenden Erhebung der Quelleninhalte in den Regesten sowie mit der Zusammenziehung aller auf einen Bittsteller entfallenden Registereinträge in sog. „Petentenviten“, wie der entsprechende Arbeitsbegriff der RG-Bearbeiter:innen, der „Repertorist:innen“, lautet.

Diese Neukonzeptionierung des RG brachte eine erhebliche Steigerung des Arbeitsaufwandes mit sich, insbesondere bei der Erstellung der Indices, der sich nicht zuletzt durch das komplexe Problem der Zuordnung und Disambiguierung der häufig in vielerlei Schreibvarianten auftretenden Orts- und Personennamen ergab. Der von Gerd Tellenbach bearbeitete Band 2 des RG zu den Pontifikaten des großen abendländischen Schismas von Urban VI. bis Gregor XII. (1378-1415), publiziert 1933, konnte von ihm 1938 durch ein Personenregister ergänzt werden, während das zugehörige Ortsregister in der Bearbeitung von Hermann Diener erst 1961, im Vorjahr der Übernahme der Leitung des römischen Instituts durch Tellenbach, erschien. Für den von Karl August Fink bearbeiteten, in drei Teilen 1943, 1957 und 1958 erschienenen Band 4 zum Pontifikat Nikolaus‘ V. (1417-1431) wurde ein Personenregister 1979 vorgelegt. Ein Ortsregister fehlt für diesen Band bis heute. Die Aufnahme eines Maximums an Informationen aus den Quellen in den Regesten beförderte weiterhin den Trend einer Multiplizierung der Indices sowie das „Auswuchern“ der von den „Repertorist:innen“ zum Zweck der Textkomprimierung verwendeten lateinischen Abkürzungen, die zudem von Bearbeiter:in zu Bearbeiter:in variieren konnten. Der 2018 erschienene 10. Band des RG umfasst neun mittlerweile EDV-gestützt erstellte, in drei Teilbänden gebotene Sachindices, von Vor- und Zunamen bis hin zu den Daten der Registereinträge und sonstige Kalenderdaten, wobei die Rubrik „Wörter und Sachen“ als besonders offenes, um nicht zu sagen diffuses Sammelbecken hervorsticht. Parallel lässt sich eine Inflation der Abkürzungen beobachten. Während Band I von 1916 mit 130 Abkürzungen ausgekommen war, verwendete Tellenbach 1933 ca. 270; die Bearbeiter des 2000 erschienenen 9. Bandes griffen auf ungefähr 400 Abkürzungen zurück.26 Bei der Anlage des RG kamen im Lauf seiner Geschichte insgesamt rund 670 verschiedene Abkürzungen und Abkürzungskombinationen zur Anwendung27, die durch ihre schiere Zahl und ihre Uneinheitlichkeit, aufgrund der diffizilen Konjugations- und Deklinationsformen sowie ihrer häufig komplizierten Syntax den Nutzer:innen hohe Spezialkenntnisse abverlangen. Mit dieser Form von Informationsverdichtung nahm das RG in der Erstellung wie in der Nutzung Züge einer Geheimwissenschaft an. Ein Bearbeiter hat von Schwellenangst gesprochen, die historische Laien mit Interessen für lokal- und regionalgeschichtliche Studien vor diesem „Buch mit sieben Siegeln“ befallen musste; selbst professionelle Historiker:innen jenseits des engen Kreises eingeschworener Spezialist:innen täten sich schwer bei der Konsultation des Regestenwerks.28

Obwohl Gerd Tellenbach mit der Verantwortlichkeit des römischen Instituts für das Grundlagenprojekt ein „kluges System und umsichtige Organisation“29 als die unverzichtbare Basis für eine erfolgreiche Durchführung des Unternehmens garantiert sah, so hat man es doch angesichts der bewegten Geschichte des Vorhabens sowie wechselnder Standards und Verfahrensweisen, die überdies von dem gut zwei Dutzend Bearbeiter:innen immer wieder unterschiedlich interpretiert und umgesetzt wurden, bei den vorliegenden Bänden keineswegs mit einem homogenen Datenbestand zu tun. Auch die Formulierung interner Richtlinien als Handreichung für die Bearbeiter:innen, die ab Band 5 zur Anwendung kamen, hat nur bedingt für Abhilfe gesorgt. Außer Frage steht der beeindruckende Umfang des erhobenen Materials. Aus den 10 Bänden des RG – der „Vorläuferband“ von 1897 ist hier nicht mit eingerechnet – ergibt sich eine Summe von rund 164.300 aus den vatikanischen Hauptregisterserien und weiteren Überlieferungen ermittelten Einträgen. Die Bearbeiter:innen haben daraus ca. 72.700 sog. Petentenviten erstellt. Diese Zahlen lassen sich nunmehr ohne großen Aufwand aufgrund der seit ca. einem Jahrzehnt in Arbeit befindlichen digitalen Version des RG berechnen. Bereits Ende der 1960er-Jahre hatte Hermann Diener, der seit 1958 am römischen DHI die Arbeiten am RG hauptverantwortlich koordinierte, angeregt, EDV-Techniken bei der Erstellung der Bände, insbesondere für die aufwändige Indizierung, einzusetzen.30 Auf ihn gehen auch erste Überlegungen zurück, den seriellen Charakter der im RG erschlossenen Quellen sowie die in standardisierten Regesten erhobenen Informationen für quantitative Auswertungen durch den Einsatz „datenverarbeitender Maschinen“ zu nutzen und damit das RG für neue Fragestellungen, so etwa in der Verbindung unterschiedlicher Forschungsfelder der Geschichte des Spätmittelalters jenseits der Kirchengeschichte, fruchtbar zu machen.31 Aufschlussreich ist hier angesichts der fast dreieinhalb Jahrzehnte später realisierten Konzeption der Datenbank RG Online seine 1975 gemachte programmatische Ansage von der Unverzichtbarkeit und vom Primat der Druckfassung des Repertoriums: Das Quellenmaterial könne nicht allein dazu dienen, einen Computer zu speisen. Es enthielte zu viele Informationen, die nicht in einer Sigle komprimiert, sondern nur in Worten ausgedrückt werden könnten. Vor allem ließen sich nur auf der Grundlage einer vertieften Quellenkenntnis adäquate Forschungsfragen aus dem Material heraus entwickeln.32 Dies sind allerdings Einwände, die man analog wohl auch gegen die Konzeption des Regestenwerks als solches hätte vorbringen können. Positiv ist zu vermerken, dass sich der Fragehorizont in der Zeit Dieners, nicht zuletzt angeregt durch seine eigenen Arbeiten und angeschoben durch den Einsatz EDV-gestützter Indizierung, erheblich geöffnet und verschoben hat, weg von einer häufig positivistischen „reinen“ Landes- und Ortskirchengeschichte hin etwa zu Untersuchungen der Beziehungen zwischen päpstlicher Kurie und deutscher „Peripherie“, zu Verflechtungen zwischen Rom und Ortskirchen, zu Struktur und Karrieren der in der vatikanischen Überlieferung fassbaren Kleriker, zu Akteuren, Verfasstheit und Dynamiken des „Pfründenmarkts“, um nur einige Beispiele zu nennen.33

Es ist nicht weiter erstaunlich, dass die Impulse zur Nutzung von Instrumenten und Verfahren der elektronischen Datenverarbeitung aus überkommenen Fragen und Problemen des RG wie eben der Indexerstellung erwuchsen. Es ging darum, die von Gerd Tellenbach und seinen Nachfolger:innen entwickelte Matrix möglichst optimal umzusetzen. Das betraf allerdings weniger die Seite der Datenerhebung, die noch für den drei Jahrzehnte in Erschließung befindlichen Pontifikat Sixtus‘ IV. zum Teil von über lange Jahre hinweg für das RG tätigen Bearbeitern bis zuletzt, d.h. auch nach Freischaltung der Datenbank, mit altvertrauten umständlichen und störanfälligen Verzettelungstechniken bewältigt wurde. Der Übergang zu digitalen Verfahren wurde vielmehr wie angemerkt im Bereich der Manuskripterstellung vorangetrieben. Einen entscheidenden qualitativen Schub brachte schließlich die seit 2007 unter dem seit 20002 amtierenden Direktor des DHI Michael Matheus vorbereitete Umwandlung des gedruckten Regestenwerks in eine 2012 unter dem Titel „RG Online“ freigeschaltete Datenbank.34 Die Onlinestellung erfolgte – auch mit Blick auf die Fortführung des Repertoriums – auf der Basis der gedruckten Bände und entsprach somit in ihrer Anlage ganz dem von Hermann Diener Mitte der 1970er-Jahre ausgesprochenen Caveat. Die konsequente Transformation des textbasierten in ein datenzentriertes Forschungswerkzeug bleibt demnach bis heute eine der zentralen Herausforderungen für die Arbeiten am RG. Angestrebt wurde von vorneherein mehr als die Bereitstellung der gedruckten Bände in pdf-Format. Angedacht und verwirklicht wurde die Überführung der gedruckten Textvorlage in eine digitale Textversion, die zum einen die Regesten, zum anderen die vorhandenen Orts- und Personenindices integriert und die auf der Grundlage des am römischen DHI von Jörg Hörnschemeyer entwickelten digitalen Publikationsframeworks DENQ (Digitale Edition neuzeitlicher Quellen) erfolgte.35 Die Vorteile der digitalen Version im Vergleich zur gedruckten Fassung sind beachtlich: Durch die Auflösung und Übersetzung der Abkürzungen ermöglicht sie ein bequemes Navigieren im Abkürzungslabyrinth. Durch Ähnlichkeitssuchen mittels skalierbarer Suchfunktionen leistet sie wichtige Hilfen bei der Disambiguierung von Orts- und Personennamen in der Fülle der von den kurialen Schreibern benutzten Varianten. Und schließlich bietet sie insgesamt die Möglichkeit vielfältiger bandübergreifender Volltextsuchen. Dazu kommen als Vorteile für den Betrieb Erweiterbarkeit und mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Langzeitarchivierung- bzw. Langzeitverfügbarkeit.

Screenshot der Datenbank (http://rg-online.dhi-roma.it/denqRG/index.htm)

Allerdings ergeben sich für das RG in der aktuellen Datenbankversion insbesondere zwei Dilemmata: zum einen die Heterogenität der Daten, die aus der sich im Lauf des Projekts wandelnden Konzeption des Regestenwerks und deren Umsetzung resultiert und u.a. Grenzziehungen des erfassten Raumes sowie den Umfang und die Qualität der aus den Quellen extrahierten Informationen betrifft; zum andern die nur unzureichende Strukturierung der Daten aufgrund der textbasierten Erstellung von RG Online, die komplexere Abfragen mittels der Kombination verschiedener Variablen nicht ermöglicht. Die Datenheterogenität ist auch ein Grund dafür, dass bislang nur die Namen- und Ortsregister der Bände 5 bis 9 digitalisiert verfügbar sind. Eine Entscheidung über die Digitalisierung weiterer, teilweise von Pontifikat zu Pontifikat variierender Register steht noch aus. Schließlich führt die bis heute von den Projektbearbeiter:innen favorisierte Priorisierung der gedruckten Bände dazu, dass aktuell zwar zehn Bände in Printfassung vorliegen, die Datenbank bislang jedoch nur die Bände 1 bis 9 (ohne den sog. Vorläuferband von 1897) umfasst, die Einarbeitung des umfangreichen Bandes 10 mit seinen mehr als 30.000 Registereinträgen aufgrund des technischen Aufwands jedoch noch nicht durchgeführt werden konnte.

Scan der gedruckten Registereinträge (Repertorium Germanicum, Bd. II: Verzeichnis der in den Registern und Kameralakten Urbans VI., Bonifaz‘ IX., Innocenz‘ VII. und Gregors XII. vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien 1378-1415, bearb. von Gerd Tellenbach, Berlin 1933, S. 38)

Durch die Einrichtung der Datenbank ergeben sich für die seit Beginn der Repertoriumsarbeiten vordringliche Frage der Identifikation der in den Quellen genannten Personen, d.h. im Wesentlichen der Bittsteller, neue Möglichkeiten, aber auch Probleme. Seit Tellenbach bedeutet „Identifizierung“ im RG die Zuordnung unterschiedlicher Anliegen, wie z.B. Pfründenangelegenheiten, zu einem Bittsteller in der Form der Petentenviten – eine Zuordnung, die aber immer nur innerhalb eines Pontifikats erfolgt. Dieser Modus der Datenaufbereitung blockiert bandübergreifende Personenrecherchen im RG Online, die nur durch eine Zusammenführung der pontifikatsmäßig aufgeteilten Viten ermöglicht werden könnten. Der Aufwand wäre allerdings erheblich: Alleine die Bände 5 bis 10, die den in sich homogensten Datenstandard aufweisen, umfassen rund 41.450 solcher Petentenviten. Im Zeitalter des Internets bedeutet „Identifizierung“ von Personen wie Orten jedoch auch die Möglichkeit der Referenzierung und Vereinheitlichung in Form von Normdaten wie etwa durch den Datensatz der von der Deutschen Nationalbibliothek kooperativ geführten Gemeinsamen Normdatei (GND), der im Fall der im RG erfassten Masse von Bittstellern aus dem niederen Klerus jedoch nur sehr bedingt greifen würde. Die Verknüpfung bzw. das Generieren von Normdaten und entsprechender Vokabulare aus den Datenbeständen des RG wäre somit von hoher Relevanz für die Auswertbarkeit der Datenbank, aber auch für ihre dringend anstehende Öffnung für die wissenschaftliche Community durch Verlinkungen und die Möglichkeit der Nachnutzung.

Die mittlerweile anderthalb Jahrzehnte zurückliegende Entscheidung, das RG als textbasierte Datenbank online zu stellen, entspricht längst nicht mehr den Standards und Perspektiven des sich in hoher Dynamik entwickelnden Feldes der Digital Humanities. Dies bedeutet, die Grundanlage des Repertoriums in den „analogen“ Kategorien der Druckversion – wonach die Datenbank, pointiert gesprochen, nur eine Art Neben- oder Folgeprodukt der Buchausgabe darstellt – als weiterhin gültigen „Goldstandard“ prinzipiell zu überdenken. Die aktuellen Arbeiten am Pontifikat Innozenz‘ VIII. (1484-1492) bieten hierzu die Gelegenheit. Und dies bedeutet, in ersten konkreten Schritten Datenstruktur, -qualität und Verfügbarkeit von RG Online über einschlägige Kooperationen zu verbessern. Aktuell wird eine Zusammenarbeit mit dem an der Göttinger Akademie der Wissenschaften angesiedelten Projekt „Wissens-Aggregator Mittelalter und Frühe Neuzeit (WIAG)“36 erprobt. WIAG, in das das römische DHI Datenbestände aus dem RG einbringt, strebt die Bündelung und Verfügbarmachung der in Großprojekten der Grundlagenforschung gewonnen Daten an, um datenbasierte Forschung zu ermöglichen und zukünftige digitale Arbeitsweisen zu etablieren. Weitere Kooperationen wie mit dem Niedersächsischen Landesarchiv zu Verknüpfungen von RG Online mit der Archivdatenbank arcinsys zur automatisierten Identifizierung von Personen sind in Vorbereitung. Besonderes Potential für die weitere Entwicklung des RG erhofft sich das DHI mittelfristig von der Beteiligung am Prozess des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angeschobenen Prozesses zum Aufbau einer nationalen Dateninfrastruktur (NFDI).37

Trotz all seiner Besonderheiten kann das Repertorium Germanicum in mehrfacher Hinsicht als exemplarisch gelten für Möglichkeiten und Probleme der Überführung überkommener historischer Langzeitprojekte aus analogen in digitale Formen. Erstens: Durch die Digitalisierung werden nicht automatisch Mängel und Schwächen in Konzeption und Umsetzung eines Projekts gelöst. Im Fall des RG konnten mit der Transformation in eine Datenbank zwar deutliche funktionale Verbesserungen wie die Auflösung der Abkürzungen und optimierte Suchmöglichkeiten erbracht werden, allerdings kommt ein Grundproblem wie die Heterogenität der Daten im digitalen Format besonders zum Tragen, auch wenn dies die Benutzeroberfläche nicht zu erkennen geben mag. Durch die Digitalisierung werden aus der Historizität und dem Wandel des Projekts erwachsene Folgen als Probleme deutlich. Zweitens: Das Repertorium liefert ein Beispiel dafür, dass in Vorhaben mit seriellen Datenbeständen sehr früh – im vorliegenden Fall bereits seit gut 50 Jahren – Überlegungen und Initiativen zur Anwendung der EDV zu funktionalen Zwecken sowie teilweise zur Generierung neuer Fragestellungen und Methoden zum Tragen kamen, auch wenn die Digitalisierung im Wesentlichen mit Blick auf die Lösung überkommener, vor allem technischer Probleme erfolgte. Drittens: Mit der Onlinestellung des Repertoriums sieht man sich der Herausforderung gegenüber, mit den schnell voranschreitenden Entwicklungen in den Digital Humanities Schritt zu halten – eine Frage, die sich auf der konzeptionellen Ebene wie im Ressourceneinsatz stellt.

Ohne den Strukturwandel des RG und seiner Forschungsumgebung durch den Eintritt in die digitalen Welten kritisch zu reflektieren und ihn für die eigene Weiterentwicklung produktiv nutzbar zu machen, bewegt sich das Repertorium Germanicum im wissenschaftlichen Abseits. Seine Zukunft liegt im Anschluss an die aktuellen Standards und Möglichkeiten der digitalen Geisteswissenschaften, nicht in der „bewährten“ Fortführung altüberkommener Muster wie der absoluten Priorisierung der Erschließung des Archivmaterials auf Kosten der Datenstrukturierung und -verknüpfung, die häufig noch als Patentrezept für die Fortführung des Repertoriums erachtet wird.


  1. In meinen Jahren an der HU Berlin von 1992 bis 2002 hatte ich das große Glück, die Kollegialität, Kompetenz und Freundschaft von Rüdiger Hohls erleben zu dürfen. Er hat den Aufbruch in digitale Welten vom dortigen Institut für Geschichtswissenschaften mit großer Energie und Weitsicht zum Nutzen der gesamten Disziplin gefördert – ein Aufbruch, von dem auch ich profitieren durfte. Ihm möchte ich diesen Gruß aus Rom als kleines Dankeschön widmen. Jörg Hörnschemeyer und Jörg Voigt danke ich für ihre Hinweise zum Repertorium Germanicum und der Datenbank RG Online.↩︎

  2. Zit. nach Dieter Brosius, Das Repertorium Germanicum, in: Reinhard Elze / Arnold Esch (Hrsg.), Das Deutsche Historische Institut in Rom 1888-1988, Tübingen 1990, S. 124–165, hier 145.↩︎

  3. Paul F. Kehr, Rezension zu: Repertorium Germanicum. Bd. I, Berlin 1897, in: Historische Zeitschrift 86 (1901), S. 132–137, hier 132.↩︎

  4. Ebda.↩︎

  5. Zit. nach Brosius, Repertorium Germanicum, S. 131; 124–139 zur Gründung und ersten Phase des RG.↩︎

  6. Gerd Tellenbach, Vorwort zu: Repertorium Germanicum, Bd. II: Verzeichnis der in den Registern und Kameralakten Urbans VI., Bonifaz‘ IX., Innocenz‘ VII. und Gregors XII. vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien 1378-1415, bearb. von Gerd Tellenbach, Berlin 1933, S. 84*, mit Bezug auf ein Zitat Kehrs von 1913/14.↩︎

  7. http://www.romana-repertoria.net/993.html (06.08.2021).↩︎

  8. Enno Bünz, Sixtus IV. 1471–1484 (Rezension), in: sehepunkte 19 (2019), Nr. 6 [15.06.2019], URL: http://www.sehepunkte.de/2019/06/32398.html (06.08.2021).↩︎

  9. Walter Deeters, Über das Repertorium Germanicum als Geschichtsquelle. Versuch einer methodischen Anleitung, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 105 (1969), S. 27–43, hier 29.↩︎

  10. Zit. nach Paul F. Kehr, Vorwort, in: Repertorium Germanicum. Bd. I: Verzeichnis der in den Registern und Kameralakten Clemens‘ VII. von Avignon vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien 1378-1394, bearb. von Emil Göller, Berlin 1916, S. IX.↩︎

  11. So Kehr 1904, s. Brosius, Repertorium, S. 148.↩︎

  12. So der Bearbeiter des RG Karl August Fink, Das vatikanische Archiv. Einführung in die Bestände und ihre Erforschung, 2., verm. Aufl., Rom 1951, S. 157.↩︎

  13. Vgl. auch den Titel des Aufsatzes von Deeters, Über das Repertorium Germanicum als Geschichtsquelle.↩︎

  14. Johannes Haller 1903, zit. nach Brosius, Repertorium Germanicum, S. 146.↩︎

  15. Kehr, Vorwort zu RG I, S. VII.↩︎

  16. Brigide Schwarz, Klerikerkarrieren und Pfründenmarkt. Perspektiven einer sozialgeschichtlichen Auswertung des Repertorium Germanicum, in: QFIAB 71 (1991), S. 243–265, hier, 245f.↩︎

  17. Ebd., S. 246.↩︎

  18. Ebd., S. 248.↩︎

  19. Der Terminus wurde ein Jahrhundert nach Beginn der Arbeiten am RG von Brigide Schwarz und Andreas Meyer ins Zentrum der Forschungen um das Repertorium gestellt.↩︎

  20. S. Brigide Schwarz, Das Repertorium Germanicum. Eine Einführung, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 90 (2003), H. 4, S. 429–440, hier 435.↩︎

  21. Hermann Diener, Das Repertorium Germanicum. Eine Editions- und Forschungsaufgabe des Deutschen Historischen Instituts in Rom, in: Jahrbuch der historischen Forschung in der Bundesrepublik Deutschland 1975, S. 37–42, hier 41.↩︎

  22. Kehr, Rezension zu: Repertorium Germanicum. Bd. I, 135.↩︎

  23. Schwarz, Repertorium Germanicum, S. 430.↩︎

  24. Brosius, Repertorium Germanicum, S. 142, 150.↩︎

  25. Ebda., S. 138f.↩︎

  26. Schwarz, Repertorium Germanicum, S. 431, Anm. 10.↩︎

  27. In der Datenbank RG Online werden 672 Abkürzungen und Abkürzungskombinationen aufgelöst und übersetzt.↩︎

  28. Brosius, Repertorium Germanicum, S. 154 – dort auch die Bemerkung zur schweren Verständlichkeit der Abkürzungen.↩︎

  29. Tellenbach, Vorwort zu: Repertorium Germanicum, Bd. II, S. 84*.↩︎

  30. Reinhard Elze, Hermann Diener 1925-1988, in QFIAB 68 (1988), S. XXV–XXVIII, hier XXVII.↩︎

  31. Diener, Das Repertorium Germanicum, S. 41; ders., Sulle esperienze acquisite con il Repertorio Germanico, in: Informatique et histoire médiévale. Actes du colloque de Rome (20-22 mai 1975), hrsg.v. Lucie Fossier, André Vauchez u. Cinzio Violante, Rom (Publications de l‘École Française de Rome, 31), 1977, S. 31–36, hier 35f.↩︎

  32. Diener, Sulle esperienze acquisite, S. 35f.↩︎

  33. S. dazu exemplarisch die Beiträge im Themenschwerpunkt „EDV-gestützte Auswertung vatikanischer Quellen des Mittelalters: die neuen Indices des Repertorium Germanicum“, die auf eine von Brigide Schwarz geleitete Sektion auf dem Deutschen Historikertag in Bochum 1990 zurückgehen, in: QFIAB 71 (1991), S. 241–339. Einen Überblick über Stand und Perspektiven der aktuellen Forschung im Umkreis des RG bietet der in Vorbereitung befindliche Bd. 142 der „Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom“: Irmgard Fees/Claudia Märtl/Andreas Rehberg/Jörg Voigt (Hg.), Kirche und Kurie des Spätmittelalters im Brennpunkt des Repertorium Germanicum (1378–1484), Berlin/Boston, voraussichtl. 2021.↩︎

  34. http://www.romana-repertoria.net/993.html (06.08.2021). Die Datenbank, die korrekterweise RG-RPG online heißen müsste, umfasst überdies die Regesten aus einem Parallelunternehmen des RG, des Repertorium Poenitentiarae Germanicum (RPG), das 1998–2018 in 11 Bänden unter der Leitung Ludwig Schmugges für den Zeitraum von 1431–1523 publiziert wurde. Die Prüfung und ggf. Umsetzung einer Verknüpfung der beiden Datenbestände steht noch aus.↩︎

  35. S. die Beiträge von Jörg Hörnschemeyer, DENQ, sowie von ders. u. Kerstin Rahn, […] dass die Benutzung des Repertoriums Jedermann freistehen wird […] Perspektiven des Grundlagenprojekts „Repertorium Germanicum“, in: Michael Matheus/Hubert Wolf (Hrsg.), Bleibt im Vatikanischen Geheimarchiv vieles zu geheim? Historische Grundlagenforschung in Mittelalter und Neuzeit. Beiträge zur Sektion des Deutschen Historischen Instituts (DHI) Rom, organisiert in Verbindung mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Seminar für Mittlere und Neue Kirchengeschichte. 47. Deutscher Historikertag, Dresden 30. September – 3. Oktober 2008, Rom 2009 (Online-Publikationen des Deutschen Historischen Instituts in Rom, 6), S. S. 13–18, 19–27, http://www.dhi-roma.it/Historikertag_Dresden.html (06.08.2021), sowie Jörg Hörnschemeyer, Repertorium Germanicum Online, in: Michael Matheus (Hrsg.), Friedensnobelpreis und historische Grundlagenforschung. Ludwig Quidde und die Erschließung der kurialen Registerüberlieferung, Berlin-Boston 2012 (Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom, 124), S. 605–615.↩︎

  36. https://wiag-vocab.adw-goe.de/ (06.08.2021).↩︎

  37. Hier insbesondere in der Beteiligung an dem gegenwärtig in der Antragsphase befindlichen Konsortium „4memory“, https://4memory.de/ (06.08.2021).↩︎

Autor

Martin Baumeister ist seit Oktober 2012 Direktor des Deutschen Historischen Instituts in Rom. Von 2003 bis 2017 war er Inhaber des Lehrstuhls für Europäische Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts an der LMU München. Seine aktuellen Forschungsfelder sind die Geschichte Südeuropas und des Mittelmeerraums im 19. und 20. Jahrhundert sowie Religions- und Stadtgeschichte. http://www.dhi-roma.it/baumeister.html