Mitarbeitergruppen |
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Professuren |
Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppen C oder W. |
Mittelbau (D) Dauer |
Wissenschaftliches Personal in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Es wird in die Vergütungsgruppen "ADRK", "B/T", "L", "LbA" und "SR/HSD" (siehe Abkürzungen) untergliedert. |
Mittelbau (B) befristet |
Wissenschaftliches Personal in befristeten Beschäftigungsverhältnissen (einschließlich der nichtprofessoralen Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe C). |
Sonstige |
Nichtwissenschaftliches Personal (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte), Beschäftigte der Besoldungsgruppe B oder mit einem öffentlich-rechtlichen Sondervertrag (Mitglieder des Präsidiums). |
Weitere |
Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Gastdozentinnen und Gastdozenten, Privatdozentinnen und Privatdozenten, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, außerplanmäßige Professorinnen und außerplanmäßige Professoren, studentischen Hilfskräfte und Auszubildende (einschließlich der Referendare). |
Vergütungsgruppen |
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ADRK |
Akademische Direktorinnen und Akademische Direktoren, Akademische (Ober)Rätinnen und Akademische (Ober)Räte, Kustodinnen und Kustoden. |
AN |
Im TV-L HU (ab 1. April 2010) wird nicht mehr in Angestellte und Arbeiter/innen unterschieden. Um die Vergleichbarkeit der Jahre zu ermöglichen, wurde auf eine Differenzierung im Zeitraum davor verzichtet. |
AZ |
Auszubildende, einschließlich der Referendarinnen und Referendare. |
B |
Beamtinnen und Beamte. |
B/SV |
Beschäftigte der Besoldungsgruppe B oder mit einem öffentlich-rechtlichen Sondervertrag (Mitglieder des Präsidiums). |
B/T |
Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 15Ü, 14, 13, 13Ü des TV-L HU, vor dem 01. April 2010 Tarifbeschäftigte der Vergütungsgruppen I, Ia, Ib und IIa des BAT/BAT-O. |
C |
Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe C. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
C2 |
Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe C 2. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
C3 |
Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe C 3. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
C4 |
Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe C 4. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
GP/GD |
Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Gastdozentinnen und Gastdozenten. |
L |
Lektorinnen und Lektoren. |
LbA |
Lehrkräfte für besondere Aufgaben. |
PHA |
Privatdozentinnen und Privatdozenten, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, außerplanmäßige Professorinnen und außerplanmäßige Professoren. (§§ 114 ff. BerlHG). |
SH |
Studentische Hilfskräfte (§ 121 BerlHG). |
SR/HSD |
Studienrätinnen und Studienräte, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten. |
W1 |
Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe W 1 (Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren). Teilzeitbeschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
W2 |
Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe W 2. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
W3 |
Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe W 3. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
Status |
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Köpfe (P) |
Hauptberufliche Professorinnen und Professoren. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
Köpfe (A) |
Hauptberufliches Personal (ohne Professorinnen und Professoren). Gezählt werden Personen ("Köpfe"), unabhängig von Teilzeit- oder Altersteilzeit-Beschäftigungen mit folgender Ausnahme: Personen, mit denen Altersteilzeit (ATZ) vereinbart ist, und die sich in der Freistellungsphase befinden, werden nicht mitgezählt. Werden Personen zugleich aus dem Haushalt und aus Drittmitteln finanziert, erfolgt - um eine Doppelzählung zu vermeiden - die Zählung dort, wo der größere Arbeitsumfang finanziert wird (>50 %). |
VZÄ |
Vollzeitäquivalent, Summe der Teilzeitbeschäftigungen nach Arbeitszeitanteil. Ergibt rechnerisch die Gesamtzahl von Vollzeit-Arbeitskräften. |
PaZ |
Professorinnen und Professoren auf Zeit: Berufungen auf fünf Jahre; eine erneute Ernennung zum Professor oder zur Professorin auf Zeit ist einmal zulässig. (§ 102 Abs. 2 BerlHG) |
Teilzeit |
Gezählt werden "Köpfe (A)". Es wird danach differenziert, ob weniger als 50 %, zwischen 50 und 75 % oder zwischen 75 % und 100 % der tarifvertraglich vorgesehenen Arbeitszeit geleistet wird. |
Altersteilzeit |
Gezählt werden die Personen, die Dienstaufgaben wahrnehmen, nicht die in der Freistellungsphase beim Blockmodell. |
Stellenarten |
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Stellen (Zielzahl) |
Die Zahl der Stellen leitet sich aus dem Strukturplan der HU ab, der durch den Landeszuschuss finanziert und durch die Haushaltspläne modifiziert wird. Maßgeblich sind die Angaben des Haushaltsplans. Drittmittelbeschäftigungen sind hier nicht enthalten, sondern im Personalteil. |
Sonst. Stellen/BePos |
Sonstige Stellen oder Beschäftigungspositionen werden für befristete Aufgaben eingerichtet und aus dem Landeszuschuss finanziert (keine Drittmittel). |
Überhang |
Der Überhang entstand durch verschiedene Formen des Personalabbaus, insbesondere durch die personellen Veränderungen nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit und durch wiederholte Kürzungen des Landeszuschusses, die zu Stellenstreichungen führten. Die Kosten des Überhangs werden durch Sperrung von Stellen des Strukturplans erbracht. Gezählt werden "Köpfe (A)". |