| Mitarbeitergruppen |
| Professuren |
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| Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppen C oder W. |
| Mittelbau (D) Dauer |
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| Wissenschaftliches Personal in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Es wird in die Vergütungsgruppen "ADRK", "B/T", "L", "LbA" und "SR/HSD" (siehe Abkürzungen) untergliedert. |
| Mittelbau (B) befristet |
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| Wissenschaftliches Personal in befristeten Beschäftigungsverhältnissen (einschließlich der nichtprofessoralen Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe C). |
| Sonstige |
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| Nichtwissenschaftliches Personal (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte), Beschäftigte der Besoldungsgruppe B oder mit einem öffentlich-rechtlichen Sondervertrag (Mitglieder des Präsidiums). |
| Weitere |
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| Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Gastdozentinnen und Gastdozenten, Privatdozentinnen und Privatdozenten, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, außerplanmäßige Professorinnen und außerplanmäßige Professoren, studentischen Hilfskräfte und Auszubildende (einschließlich der Referendare). |
| Vergütungsgruppen |
| ADRK |
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| Akademische Direktorinnen und Akademische Direktoren, Akademische (Ober)Rätinnen und Akademische (Ober)Räte, Kustodinnen und Kustoden. |
| AN |
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| Im TV-L HU (ab 1. April 2010) wird nicht mehr in Angestellte und Arbeiter/innen unterschieden. Um die Vergleichbarkeit der Jahre zu ermöglichen, wurde auf eine Differenzierung im Zeitraum davor verzichtet. |
| AZ |
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| Auszubildende, einschließlich der Referendarinnen und Referendare. |
| B |
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| Beamtinnen und Beamte. |
| B/SV |
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| Beschäftigte der Besoldungsgruppe B oder mit einem öffentlich-rechtlichen Sondervertrag (Mitglieder des Präsidiums). |
| B/T |
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| Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 15Ü, 14, 13, 13Ü des TV-L HU, vor dem 01. April 2010 Tarifbeschäftigte der Vergütungsgruppen I, Ia, Ib und IIa des BAT/BAT-O. |
| C |
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| Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe C. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
| C2 |
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| Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe C 2. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
| C3 |
|---|
| Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe C 3. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
| C4 |
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| Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe C 4. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
| GP/GD |
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| Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Gastdozentinnen und Gastdozenten. |
| L |
|---|
| Lektorinnen und Lektoren. |
| LbA |
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| Lehrkräfte für besondere Aufgaben. |
| PHA |
|---|
| Privatdozentinnen und Privatdozenten, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, außerplanmäßige Professorinnen und außerplanmäßige Professoren. (§§ 114 ff. BerlHG). |
| SH |
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| Studentische Hilfskräfte (§ 121 BerlHG). |
| SR/HSD |
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| Studienrätinnen und Studienräte, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten. |
| W1 |
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| Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe W 1 (Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren). Teilzeitbeschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
| W2 |
|---|
| Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe W 2. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
| W3 |
|---|
| Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Besoldungsgruppe W 3. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
| Status |
| Köpfe (P) |
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| Hauptberufliche Professorinnen und Professoren. Teilzeit- und Altersteilzeit-Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. |
| Köpfe (A) |
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| Hauptberufliches Personal (ohne Professorinnen und Professoren). Gezählt werden Personen ("Köpfe"), unabhängig von Teilzeit- oder Altersteilzeit-Beschäftigungen mit folgender Ausnahme: Personen, mit denen Altersteilzeit (ATZ) vereinbart ist, und die sich in der Freistellungsphase befinden, werden nicht mitgezählt. Werden Personen zugleich aus dem Haushalt und aus Drittmitteln finanziert, erfolgt - um eine Doppelzählung zu vermeiden - die Zählung dort, wo der größere Arbeitsumfang finanziert wird (>50 %). |
| VZÄ |
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| Vollzeitäquivalent, Summe der Teilzeitbeschäftigungen nach Arbeitszeitanteil. Ergibt rechnerisch die Gesamtzahl von Vollzeit-Arbeitskräften. |
| PaZ |
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| Professorinnen und Professoren auf Zeit: Berufungen auf fünf Jahre; eine erneute Ernennung zum Professor oder zur Professorin auf Zeit ist einmal zulässig. (§ 102 Abs. 2 BerlHG) |
| Teilzeit |
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| Gezählt werden "Köpfe (A)". Es wird danach differenziert, ob weniger als 50 %, zwischen 50 und 75 % oder zwischen 75 % und 100 % der tarifvertraglich vorgesehenen Arbeitszeit geleistet wird. |
| Altersteilzeit |
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| Gezählt werden die Personen, die Dienstaufgaben wahrnehmen, nicht die in der Freistellungsphase beim Blockmodell. |