Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen)
Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen an der Humboldt-Universität Berlin ist durch die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (Biostoffverordnung - BioStoffV, Stand 15.07.2013 - Download als pdf-File) geregelt. Zweck der Verordnung ist der Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit bei der beruflichen Tätigkeit mit diesen Stoffen und in deren Gefahrenbereich.
Die Verordnung gilt nicht für Tätigkeiten, die dem Gentechnikrecht unterliegen, soweit dort gleichwertige oder strengere Regeln bestehen.

 

Informationen zum Thema Biostoffe:

Was sind Biostoffe und wie werden sie eingestuft?
Wie kann man in Kontakt mit Biostoffen kommen?
Welche Sicherheitsmassnahmen beim Umgang mit Biostoffen notwendig?
Anmeldung von Arbeiten mit Biostoffen an der Humboldt-Universität Berlin:
Was ist bei der Planung und Aufnahme von Arbeiten mit Biostoffen notwendig?
Weiterführende Informationen / Downloads

Weiterführende Informationen:


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
 
Ansprechpartner:
Biostoffbeauftragter
HU Berlin 
Herr Dr. Korte
Tel.:
2093 8829
E-mail:
thomas.korte@rz.hu-berlin.de
Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für Biologie, AG Molekulare Biophysik
Invalidenstr. 43
10115 Berlin

Referat Arbeits- und Umweltschutz Humboldt-Universität Berlin
 

Arbeitsmedizinisches Zentrum (AMZ) der Charité

Universitätsklinikum Charité
Campus Virchow-Klinikum (CVK)
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin