Die meisten Züchter sollten deswegen nur einen einzigen Prüfstand anlegen, und von zwei anderen Züchtern mindestens jeweils 1-2 Königinnen zur Fremdprüfung hinzunehmen. Erst ein Züchter mit mindestens 20 Prüfvölkern sollte in Erwägung ziehen, mehrere Prüfstände einzurichten. Ein Züchter mit Prüf- und Wirtschaftsvölkern sollte die Prüfvölker auf wenige Stände konzentrieren anstatt sie gleichmäßig auf alle Stände zu verteilen. Insgesamt gilt, umso mehr Völker auf dem Prüfstand, umso mehr Geschwistergruppen, desto besser - natürlich nur, wenn der Standort das hergibt.
Bei Züchtern mit weniger als 8 Prüfvölkern ist die Einrichtung eines gemeinsamen Prüfstandes mit einem benachbarten Züchter eine Möglichkeit. Die Daten müssen dann aber unter der Kennung nur eines Prüfers eingebracht werden.
Sollten in der ersten Überwinterung zu wenig Völker auf einem Prüfstand überleben, ist es nach Möglichkeit besser, die Völker auf einen anderen Prüfstand zu überführen. Zwar sind hier die Prüfbedingungen nicht ganz gleich, aber die positiven Effekte eines ausreichend großen Standes überwiegen.
Prüfung von Völkern unterschiedlicher Abstammung (unterschiedliche 2a) auf einem Stand ist der Schlüssel zu Zuchtwerten, die innerhalb der Population vergleichbar sind.
Die Zuchtwertschätzung ist auf das erste Prüfjahr, also das Jahr nach der Geburt, standardisiert - das zweite Prüfjahr zählt nicht.
Wenn auf einem Stand nur eine einzige Geschwistergruppe geprüft wird, dann wird keine Information über ihre Leistungsfähigkeit im Vergleich zu anderen Geschwistergruppen gewonnen - worum es bei den Zuchtwerten aber eigentlich geht. Darum sollten immer mindestens 2, besser 3 oder mehr Geschwistergruppen auf einem Stand getestet werden.
Natürlich sollen die Daten der Prüfstände, die diese Anforderungen nicht erfüllen, trotzdem eingetragen und freigegeben werden: sie sind wichtig für die Völlständigkeit der Stammbäume und die Protokollierung der Leistungsdaten. Sie tragen nur wenig zur Genauigkeit der Zuchtwerte bei - sie beziehen die Zuchtwerte dann fast nur von der Information der Eltern und anderen Verwandten.
Die Leistungsprüfung von schlechten Völkern soll bis zum Ende fortgesetzt werden - sie sind wichtig als Vergleichsmaßstab der besseren Völker. Die Daten von eingegangenen Völkern sollen aus dem selben Grund ebenfalls eingetragen und freigegeben werden. Die Eigenschaften sollen so weit wie möglich bewertet werden, mit besonderer Berücksichtigung der Krankheiten.
Völker ohne Leistungsprüfung sollen dann in BeeBreed eingetragen werden, wenn es sich um Vorfahren von in BeeBreed geführten Zuchtvölkern handelt. Sie sind wichtig für die Völlständigkeit des Stammbaums und damit der Verwandtschafts- und Inzuchtberechnung. Die Kontrollkästchen "Leistungsprüfung erfolgt" muss auch in diesem Fall aktiviert werden und der Obmann muss den Datensatz freigeben, damit der Datensatz in der Zuchtwertschätzung berücksichtigt wird. Die nicht ausgefüllten Felder bei der Leistung und den Eigenschaften machen klar, dass es sich hier um ein nicht leistungsgeprüftes Volk handelt.
Aber warum wird die Leistung an sich nicht berücksichtigt? Der Honigertrag hängt z.B. ganz entscheidend vom Wetter, von der Trachtfolge in der Umgebung und von der Pflege des Imkers ab. Bei den Zuchtwerten geht es aber nur um die Erbanlagen! So wird auch ein genetisch hochwertiges an einem schlechten Standort nur wenig Honig einbringen, aber immer noch mehr als eine genetisch schlechteres Volk. Andersherum, wird auch eine genetisch schlechteres Volk an einem hervorragenden Standort viel Honigertrag bringen. Aber das genetisch bessere Volk eben noch mehr!