Kennzeichnung

Was muss auf das Etikett?

  1. Angabe der Verkehrsbezeichnung: das Honigglas muss eine „Verkehrsbezeichnung" erhalten. Dabei ist die Bezeichnung „Honig" ausreichend. (LMIV)
  2. Angabe von Name und Anschrift des Lebensmittelhersttellers (LMIV)
  3. Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatum: In dem dort angegebenen Zeitraum behält der Honig seine spezifischen Eigenschaften (LMIV)
  4. Angabe des Ursprungsland (HVO): Region reicht nicht aus
  5. Angabe der Nettofüllmenge (Eichgesetz; Fertigverpackungsverordnung): geeichte Waage verwenden! Schriftgröße 4mm
  6. Loskennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit der Probe (LKV)
  7. Empfehlenswert ist eine besondere Anweisung für die Aufbewahrung des Honigs: kühl, dunkel, trocken

Alle Angaben müssen in deutlich lesbarer, unverwischbarer Schrift erfolgen. Die Mindestgröße des kleinen x beträgt 1,2mm (LMIV).

Vekehrsbezeichnung und Mengenangabe müssen in einem Sichtfeld stehen (LMIV).

 

Mindesthaltbarkeitsdatum

  • Text: Mindestens haltbar bis Ende:..;
  • Abkürzungen wie MHD sind nicht zulässig. Bei Angabe von Tag/ Monat/ Jahr muss „Ende" wegfallen.
  • Die Dauer liegt im Ermessen des Imkers, vom D.I.B. werden 2 Jahre empfohlen.
  • Der Honig muss für den angegebenen Zeitraum bei entsprechender Lagerung seine spezifischen Eigenschaften behalten.
  • Vorsicht bei Honigen mit niedriger Enzymaktivität oder hohem Wassergehalt!
  • Datum: gewährleistete Frist >18 Monate: nur das Jahr erforderlich, > 3 Monate Monat und Jahr; bei Angabe Tag/Monat/Jahr kann Loskennzeichnung entfallen.

Loskennzeichnung

  • Kennzeichnet alle unter gleichen Bedingungen erzeugten und verpackten Honiggläser.
  • Der Angabe muss ein „L" voran stehen.
  • Kann durch das Mindesthaltbarkeitsdatum in Tag/Monat/Jahr ersetzt werden, die Rückverfolgbarkeit muss dabei erhalten bleiben.

Hinweise

  • Ein Originalitätsverschluss ist beim Honig nicht erforderlich.
  • Keine „Werbung mit einer Selbstverständlichkeit" (z.B. „echter deutscher Bienenhonig", „naturrein", „wabenecht", „kaltgeschleudert"
  • Keine gesundheitsfördernde Werbung
  • Spezielle Richtlinien von Verbänden (Bioverbände, D.I.B.) beachten



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