Die Amerikanische Faulbrut (AFB)

Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung der Tierseuchen-Gesetzgebung unterliegt und von den Amtsveterinären gemäß des Tierseuchenrechts, der Bienenseuchenverordnung und der länderspezifischen Ausführungsbestimmungen zur Bienenseuchenverordnung angeordnet und koordiniert wird. Der Erreger der AFB ist das sporenbildende Bakterium namens Paenibacillus larvae. Nur Bienenlarven können von P. larvae infiziert werden und nur die Sporen des Erregers sind infektiös. Erwachsene Bienen sind gegen den Erreger resistent, so dass von der AFB immer nur die Bienenbrut betroffen ist. Trotzdem kann auch das ganze Volk an der AFB eingehen, wenn zu viele Larven an AFB sterben.

In infizierten Völkern nehmen Larven die Sporen von P. larvae mit dem Larvenfutter auf. Die Sporen keimen im Mitteldarm der Larven aus. Die Bakterien ernähren sich zunächst vom Futter, welches die Larve aufnimmt, und vermehren sich dabei ausschließlich im Darm. Im weiteren Verlauf der Erkrankung durchbrechen die Bakterien die Darmwand und wandern in das übrige Gewebe der Larve ein. Dabei töten sie die Larve und zersetzen sie zu einer fadenziehenden Masse. Die fadenziehende Masse trocknet anschließend zu einem sog. Faulbrutschorf ein, der Millionen von P. larvae-Sporen enthält. Der Faulbrutschorf ist nur schwer aus der Zelle zu entfernen. Neben der fadenziehenden Masse und dem Faulbrutschorf sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückiges Brutnest weitere klinische Symptome der Amerikanischen Faulbrut.

Für den Menschen ist P. larvae ungefährlich, so dass mit Sporen belasteter Honig verkehrsfähig ist und unbedenklich verzehrt werden kann. Bienen dürfen mit diesem Honig aber nicht mehr in Kontakt kommen, da sie sich daran anstecken können. Gerade im Honig können die Sporen nämlich besonders gut überleben. Sporenbelasteter Honig, auch Importhonig aus größeren Abfüllbetrieben, ist eine mögliche Quelle für Neuinfektionen, wenn er z.B. als Winterfutter verwendet wird.

Nach der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut ordnet die zuständige Behörde in der Regel die Tötung der seuchenkranken Völker an. Alle Gerätschaften und alle Materialien, die mit den erkrankten Bienen in Kontakt gekommen sein können, an denen sich also Sporen oder Bakterien befinden könnten, müssen nach Anweisung des Amtstierarztes entseucht oder unschädlich beseitigt werden. Der Amtstierarzt richtet um den befallenen Bienenstand herum einen Sperrbezirk von mindestens einem Kilometer Umkreis ein. Alle Bienenvölker und Bienenstände in diesem Sperrbezirk müssen unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut untersucht werden. Dies dient der Erkennung weiterer Seuchenfälle sowie der Aufdeckung sämtlicher Sporenherde. Voraussetzung für die erfolgreiche Sanierung eines Sperrbezirks ist, dass alle Sporenquellen erkannt und beseitigt werden, damit sich die Bienen nicht immer wieder neu anstecken.

Als eine sehr effektive Methode der Früherkennung infizierter Völker konnten in mehreren Regionen Deutschlands Faulbrutmonitoring-Programme etabliert werden. Auch das LIB bietet ein solches Programm an. Im Rahmen dieses AFB-Monitorings können Imker auf freiwilliger Basis Futterkranzproben ihrer Völker an das LIB schicken. Diese Futterkranzproben werden zeitnah auf Sporen des Erregers der AFB untersucht. Bei einem positiven Sporennachweis werden umgehend der zuständige Amtsveterinär und der betroffene Imker informiert und es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Ausbreitung der Infektion zu verhindern. 

Nachweis der Expertise




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