Allgemeine Bedeutung
In Deutschland sind etwa 89.000 Imkern im Deutschen Imkerbund organisiert, die rund 625.000 Bienenvölker halten (Stand 2012). Hinzu kommt noch eine größere Zahl nicht organisierter Imker und ca. 500 Berufsimker. Obwohl sich die Mehrzahl der Bienenstände heute nicht mehr in bäuerlichen Betrieben befindet, ist die Bienenzucht als Tierzuchtzweig ein Teil der Landwirtschaft. Die Bienen sammeln einerseits Nektar, Honigtau und Pollen von Feld und Wald als Nahrung und Grundlage der Honigerzeugung, andererseits sichern sie durch Blütenbestäubung die Erträge zahlreicher Nutzpflanzen. Honigbienen werden vom Menschen seit Jahrtausenden als Haustiere gehalten. In neuerer Zeit können sie dank weitgehend kontrollierter Paarung mit zunehmendem Erfolg in Richtung Sanftmut, Widerstandsfähigkeit und Honigleistung auch züchterisch bearbeitet werden. Deshalb gilt die Bienenhaltung selbst in Außenbezirken von Großstädten auch heute noch als "ortsüblich". In der Tierseuchengesetzgebung wird die Biene wie alle anderen Haustiere behandelt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch stehen dem Bienenhalter gewisse Sonderrechte zu. Auch gegenüber Pflanzenschutzmaßnahmen ist der Bienenschutz gesetzlich geregelt. Trotzdem ist die Honigbiene juristisch nicht als Haustier anerkannt, da sie frei fliegt und sich nicht zähmen lässt.