Kennzeichnung
Was muss auf das Etikett?
- Angabe der Verkehrsbezeichnung: das Honigglas muss eine „Verkehrsbezeichnung" erhalten. Dabei ist die Bezeichnung „Honig" ausreichend. (LMIV)
- Angabe von Name und Anschrift des Lebensmittelhersttellers (LMIV)
- Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatum: In dem dort angegebenen Zeitraum behält der Honig seine spezifischen Eigenschaften (LMIV)
- Angabe des Ursprungsland (HVO): Region reicht nicht aus
- Angabe der Nettofüllmenge (Eichgesetz; Fertigverpackungsverordnung): geeichte Waage verwenden! Schriftgröße 4mm
- Loskennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit der Probe (LKV)
- Empfehlenswert ist eine besondere Anweisung für die Aufbewahrung des Honigs: kühl, dunkel, trocken
Alle Angaben müssen in deutlich lesbarer, unverwischbarer Schrift erfolgen. Die Mindestgröße des kleinen x beträgt 1,2mm (LMIV).
Vekehrsbezeichnung und Mengenangabe müssen in einem Sichtfeld stehen (LMIV).
Mindesthaltbarkeitsdatum
- Text: Mindestens haltbar bis Ende:..;
- Abkürzungen wie MHD sind nicht zulässig. Bei Angabe von Tag/ Monat/ Jahr muss „Ende" wegfallen.
- Die Dauer liegt im Ermessen des Imkers, vom D.I.B. werden 2 Jahre empfohlen.
- Der Honig muss für den angegebenen Zeitraum bei entsprechender Lagerung seine spezifischen Eigenschaften behalten.
- Vorsicht bei Honigen mit niedriger Enzymaktivität oder hohem Wassergehalt!
- Datum: gewährleistete Frist >18 Monate: nur das Jahr erforderlich, > 3 Monate Monat und Jahr; bei Angabe Tag/Monat/Jahr kann Loskennzeichnung entfallen.
Loskennzeichnung
- Kennzeichnet alle unter gleichen Bedingungen erzeugten und verpackten Honiggläser.
- Der Angabe muss ein „L" voran stehen.
- Kann durch das Mindesthaltbarkeitsdatum in Tag/Monat/Jahr ersetzt werden, die Rückverfolgbarkeit muss dabei erhalten bleiben.
Hinweise
- Ein Originalitätsverschluss ist beim Honig nicht erforderlich.
- Keine „Werbung mit einer Selbstverständlichkeit" (z.B. „echter deutscher Bienenhonig", „naturrein", „wabenecht", „kaltgeschleudert"
- Keine gesundheitsfördernde Werbung
- Spezielle Richtlinien von Verbänden (Bioverbände, D.I.B.) beachten